AfD-Abgeordneter Seitz verliert den Beamtenstatus

Im Internet hat der AfD-Bundestagsabgeordnete Seitz Begriffe wie „Quotenneger“ gepostet, im Wahlkampf ließ er sich mit Richterrobe abbilden. Das hat für den früheren Freiburger Staatsanwalt nun Konsequenzen.
Das Baden-Württembergische Richterdienstgericht in Karlsruhe hat sich mit Thomas Seitz befasst und nun entschieden, dass der AfD-Bundestagsabgeordnete in seiner Tätigkeit als Staatsanwalt in Freiburg unter anderem gegen die Pflicht zu Neutralität und Verfassungstreue verstoßen habe. Er sei aus dem Beamtenverhältnis entfernt worden, so das Gericht.
„Mangelnde Neutralität“ und „rassistische Gesinnung“
Der Tätigkeit als Staatsanwalt war Seitz nachgegangen, bevor er 2017 für die AfD in den Bundestag einzog und sein Amt ruhen ließ. Das Justizministerium, sein damailger Arbeitgeber, hatte das Disziplinarverfahren gegen Seitz angestoßen. Als Grund nannte das Ministerium „rassistische Gesinnung“ und mangelnde Neutralität in seinen Internet-Veröffentlichungen. Im Bundestagswahlkampf im vergangenen Jahr hatte er gegen Flüchtlinge gehetzt und den deutschen Staat als „Unterdrückungsinstrument“ bezeichnet. Seitz sei deshalb als Staatsanwalt nicht mehr tragbar, so ein Ministerium-Sprecher.
Der 50-Jährige verliert mit der Entscheidung auch seine Pensionsansprüche. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Seitz habe einen Monat Zeit, Berufung einzulegen, teilte das Gericht mit. Auch eine Urteilsbegründung liege noch nicht vor.
Justizministerium begrüßt Entscheidung
Seitz teilte mit, ohne Urteilsbegründung könne er zu der Entscheidung noch nicht inhaltlich Stellung beziehen. Er sei sich jedoch sicher, dass das Urteil in dieser Form keinen Bestand haben werde. „Ich bin fest entschlossen, den Rechtsstreit durch alle weiteren Instanzen zu tragen“, so Seitz. Es gehe dabei auch um die Meinungsfreiheit. Es müsse möglich sein, politische Missstände und Rechtsverbiegungen bis hin zum offenen Rechtsbruch auch mit drastischen Worten zu kritisieren. Seine politische Tätigkeit habe er immer klar von seiner Tätigkeit als Staatsanwalt getrennt.
Das Justizministerium begrüße das Urteil und stellte klar, es sei in dem Disziplinarverfahren nicht um eine Bewertung der politischen Aktivitäten von Seitz gegangen. Als Staatsanwalt habe Seitz „Mäßigungspflichten bei der Teilnahme am politischen Meinungskampf“, er habe mit seinen Äußerungen das Vertrauen in die Objektivität in seiner Rolle als Staatsanwalt nachhaltig erschüttert.