Für Hitlergruß ins Gefängnis?
Eine junge Frau steht erneut vor dem Landgericht Ravensburg, weil sie den Hitlergruß verwendet hat. Im Berufungsverfahren will die Staatsanwaltschaft die Angeklagte ins Gefängnis bringen.
Die Tat ereignete sich auf dem Biberacher Schützenfest im Jahr 2017. Die junge Frau war alkoholisiert und beleidigte bei einer Polizeikontrolle die Beamte, außerdem rief sie „Sieg Heil!“. Das Amtsgericht Ravensburg verurteilte die Frau zu einer Geldstrafe. Die Staatsanwaltschaft fand das nicht angemessen und legte gegen das Urteil Berufung ein. Daher wird der Fall am Landgericht Ravensburg neu verhandelt.
Strafe wegen verfassungsfeindlicher Symbole
Der Tatbestand lautet: Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen und weitere Delikte wie Widerstand gegen Beamte. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Sie hält dieses Strafmaß für angemessen, weil die Angeklagte wegen anderer Delikte wie Körperverletzung zuvor bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war.