„Reichsbürger“ darf nicht bei der Polizei arbeiten
Als „Reichsbürger“ kann man nicht Polizist sein: Das Verwaltungsgericht Trier hat einen Polizeibeamten aus dem Dienst entfernt, weil er sich mit der „Reichsbürger“-Bewegung identifiziert.
Der 45-Jährige habe in mehreren Pflichtverletzungen deutlich gemacht, dass er die verfassungsrechtliche Ordnung der Bundesrepublik nicht anerkenne und seinen Dienstherrn nicht akzeptiere, teilte das Gericht am Mittwoch mit. So habe er unter anderem behördliche Schriftstücke mit Fantasieaufklebern zurück an seinen Dienstherrn geschickt und seinen Vorgesetzten als „Polizeivorstand und Bandenführer“ bezeichnet (Az.: 3 K 2486/18.TR).
Im Hunsrück im Einsatz
Der Mann, der zuletzt bei der Polizei in Morbach (Kreis Bernkastel-Wittlich) eingesetzt war, habe sich eines schweren Dienstvergehens schuldig gemacht, hieß es in dem Urteil. Es bestehe kein Zweifel daran, dass er sich „von den wesentlichen Wertentscheidungen des Grundgesetzes losgesagt“ habe. Das Verwaltungsgericht habe er als „Schiedsgericht“ abgelehnt – im Verfahren habe er seine „maßlosen und absurden Vorstellungen durch mannigfaltige Schriftstücke“ noch bekräftigt.
„Reichsbürger“ mit eigener Weltanschauung
Auch sei er unentschuldigt von der mündlichen Gerichtsverhandlung ferngeblieben: Damit habe er nochmals manifestiert, dass „er weder Exekutive, Legislative noch Judikative akzeptiere, sondern sein Leben ausschließlich nach seiner eigenen Weltanschauung führen“ wolle.
Gefahr für öffentliche Sicherheit
Ein Polizeibeamter, der sich selbst nicht mehr als Beamter sehe und sich nicht an Recht und Gesetz gebunden fühle, stelle zudem eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar, hieß es.
Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Berufung eingelegt werden.