08.11.2017: 64-Jähriger wegen Selbstschussanlage angeklagt

64-Jähriger wegen Selbstschussanlage angeklagt

Die Staatsanwaltschaft hat einen 64-jährigen Saarbrücker wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz sowie wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Der Rentner hatte auf seinem Grundstück in Rußhütte eine Selbstschussanlage aufgebaut. Ein Spaziergänger, der einen benachbarten Trampelpfad benutzt hatte, war im Mai dieses Jahres verletzt worden.

Es war eine durchaus ausgetüfftelte Konstruktion, die der beschuldigte Waffennarr auf seinem Grundstück installiert hatte. Über das Gelände waren Nylonschnüre gespannt. Betraten ungebetene Gäste das Grundstück und berührten die Schnüre, lösten die einen Zündmechanismus aus. An mehreren Stellen gab es Rohre, die in Kniehöhe dann Munition abfeuern konnten.

So geschah es denn auch Ende Mai: Ein 59-Jähriger geriet in die Sprengfalle, wurde von einer Ladung Leuchtmunition in der linken Kniekehle getroffen und leicht verletzt. Die Selbstschussanlage hatte der Angeklagte bereits im Sommer 2015 rund um einen Brennholzstapel aufgebaut – er habe Wildschweine von dem gepachteten Gartengrundstück abhalten wollen.

Ermittler finden Kriegsmunition und Reichkriegsflagge
Bei einer Hausdurchsuchung wurden die Ermittler dann weiter fündig. Der 64-Jährige verfügte über ein regelrechtes Arsenal alter Kriegsmunition und Waffenteilen, die er offenbar selbst mit einem Metalldetektor gefunden hatte. Zudem gibt es Hinweise auf eine rechtsextreme Gesinnung. So entdeckten die Beamten eine Reichskriegsflagge. Außerdem hatte der Beschuldigte auf der Terrasse des Gartengrundstücks mit Verbundsteinen ein Hakenkreuz ausgelegt. Über konkrete Kontakte des 64-Jährigen in die rechtsextreme Szene ist den Ermittlungsbehörden allerdings nichts bekannt.

Ein Termin für den Prozess vor dem Amtsgericht steht noch nicht fest.