Safet Babic

Safet Babic (1981) ist Vorsitzendes des NPD Kreisverband Trier und stellvertretender Vorsitzender im NPD Landesverband Rheinland-Pfalz. Bundesweit für Aufmerksamkeit sorgt im Jahr 2015 Babics Video-Aufruf zu einem NPD-Fackelmarsch in Trier in dem er die der Parole „Buntes Trier, nicht mit mir, 444“ ((»NPD Trier zum Fackellauf am 1.8.2015 in Trier gegen die Asylanten«, youtube.com, NPD KReisverband Trier, 01.08.2015)) propagiert. Das Video wird in der Folge u.a. von Jan Böhmermann ((»Sei dabei! 222! | #witzefreivorbei Neo Magazin Royale mit Jan Böhmermann – ZDFneo«, youtube.com, Neo Magazin Royale, 13.08.2015)) und Oliver Kalkofe ((»Doofes Trier | Kalkofes Mattscheibe Rekalked | TELE 5«, youtube.com, Tele 5, 09.10.2015)) persifliert.

Gerichtsverfahren

Im April 2016 wird Safet Babic wegen Volksverhetzung zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Er soll während einer Demonstration 2014 vor der Zentralen Aufnahmeeinrichtung für Asylsuchende in Trier Ausländer beschimpft und verleumdet haben. Sowohl Babic, als auch die Staatsanwaltschaft Trier haben Berufung gegen das Urteil eingelegt. Aufgrund der Verhinderung von Babics Verteidigerin wird das Verfahren am Anfang Dezember 2017 zunächst aufgehoben. ((»Babic-Verfahren aufgehoben«, volksfreund.de, Trierischer Volksfreund, 04.12.2017 07:43))

Safet Babic sorgt im März 2017 auf einer Sitzung des Stadtrat Trier für einen Eklat. Anlässlich einer Einwohnerfragestunde zur Schenkung einer Karl-Marx-Statue von China an die Stadt Trier, greift Babic den Stadtrat verbal an. ((»Trier nimmt Marx-Statue an«, swr.de, Südwestrundfunk, 14.03.2017 17:30)) Ihm wird daraufhin das Wort entzogen. Er wird des Saales verwiesen, weigert sich jedoch zu gehen und muss vom Sicherheitsdienst hinausgeleitet werden. Die Sitzung wird kurzzeitig unterbrochen. Babic wird für diese, wie auch für die folgenden Sitzung ein mündliches Hausverbot auferlegt. Die Stadt zeigt ihn wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Hausfriedensbruch an. Ein Eilantrag gegen das Hausverbot wird im April 2017 vom Verwaltungsgericht Trier abgelehnt. ((Rolf Seydewitz, »Hausverbot für Trierer NPD-Funktionär – Noch keine Entscheidung im Babic-Verfahren (Update)«, volksfreund.de, Trierischer Volksfreund, 22.08.2008)) Die Entscheidung wird in der Hauptverhandlung Anfang September vom Gericht bestätigt. ((»NPD-Politiker Babic zurecht rausgeworfen«, swr.de, Südwestrundfunk, 03.09.2017 12:50))

„BRD Maulkorb“ steht auf dem roten Band, das sich NPD-Funktionär Safet Babic über den Mund gezogen hat. Später redet er allerdings wie ein Wasserfall. Neben ihm sitzt seine Verteidigerin Nicole Schneiders. Foto: Rolf Seydewitz

Am Montag, 7. Mai 2018 wird das Berufungsverfahren gegen Safet Babic wegen Volksverhetzung am Landgericht Trier fortgesetzt. ((»NPD-Politiker Babic stellt Antrag auf Befangenheit«, swr.de, Südwestrundfunk, 07.05.2018 16:25)) Angesetzt sind drei Verhandlungstage. Zwei Befangenheitsanträge gegen den vorsitzenden Richter Peter Egnolff sowie den Schöffen Hans-Alwin Schmitz werden abgelehnt. Babic wird von Rechtsanwältin Nicole Schneiders vertreten, die u.a. im NSU-Prozess als Verteidigern von Ralf Wohlleben auftrat. Im Verlauf der Verhandlung wird bekannt, dass Babic von der Staatsanwaltschaft Trier in einem weiteren Verfahren wegen Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen angeklagt wird. Babic hat nach eigenen Angaben im Bundestagswahlkampf eine Broschüre verteilt, in der ein nazikritisches Buch mit Hakenkreuz abgebildet gewesen sein soll. Ein Angebot dieses Verfahren einzustellen, wenn Babic die Bewährungsstrafe wegen Volksverhetzung akzeptiert, lehnt er ab. Der Richter macht deutlich, dass Babic mehr als nur eine Bewährungsstrafe erwarten könne. ((Rolf Seydewitz, »Trierer NPD-Funktionär setzt auf Risiko«, volksfreund.de, Trierischer Volksfreund, 07.05.2018 21:20)) Babic wird schließlich am 28. Mai 2018 vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Das Gericht folgt seiner Aussage, die ihm zur Last gelegten Äußerungen nicht auf Asylsuchende, sondern auf Gegendemonstranten bezogen zu haben. Zudem könne nicht mit Sicherheit festgestellt werden, dass er die Äußerungen tatsächlich gemacht habe. ((»NPD Politiker freigesprochen«, swr.de, Südwestrundfunk, 28.05.2018 17:01))