Babic vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen
Im Berufungsprozess wegen Volksverhetzung ist der NPD-Politiker Safet Babic freigesprochen worden. Das Landgericht sah die Voraussetzung für eine Verurteilung nicht gegeben.
Es gebe keine für eine Verurteilung ausreichende Sicherheit, dass Babic bei einer Kundgebung vor einer Flüchtlingsunterkunft volksverhetzende Äußerungen gemacht habe, teilte das Trierer Landgericht am Montag mit.
Zum Prozessauftakt vor drei Wochen war Babic mit einem roten Tuch vor dem Mund im Gerichtssaal erschienen – einem selbstverpassten „Maulkorb“.
Äußerungen vor Flüchtlingsunterkunft
In dem Prozess ging es um Äußerungen des rheinland-pfälzischen NPD-Vizes auf einer Kundgebung vor einer Flüchtlingsunterkunft in Trier im Februar 2014. Babic soll in seiner Rede zu Hass aufgestachelt haben. Außerdem habe er die Bewohner der Aufnahmeeinrichtung beschimpft und durch bestimmte Äußerungen verächtlich gemacht, so die Anklage.
Babic war deshalb im April 2016 zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Gegen dieses Urteil legten sowohl Babic als auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Die Staatsanwaltschaft war mit dem Strafmaß nicht zufrieden, sie hatte neun Monate Bewährungsstrafe gefordert, während die Verteidigung auf Freispruch plädiert hatte.