07.09.2019: Mannheim: Blogger wegen erfundenem Terroranschlag verurteilt

Mannheim: Blogger wegen erfundenem Terroranschlag verurteilt

Zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro wurde der Betreiber und Redaktionsleiter des Rhein-Neckar-Blogs am Montag vom Amtsgericht Mannheim verurteilt. Der Journalist hatte am 25. März 2018 nachts um 3.42 Uhr in dem Internetdienst einen Text veröffentlicht und mit Facebook verlinkt, in dem berichtet wurde, dass Mannheim vom bisher größten Terroranschlag Westeuropas betroffen sei. Verurteilt wurde der 52-jährige Journalist wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Vortäuschen, dass schwere Straftaten bevorstehen würden.

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05.01.2018: Speyer: Viele Pfälzer demonstrieren gegen Neonazi-Partei

Speyer: Viele Pfälzer demonstrieren gegen Neonazi-Partei

Rund 500 Demonstranten gegen 43 Mitglieder der rechtsextremen Kleinpartei „III. Weg“: Speyer hat am Samstag bei der angemeldeten Kundgebung der Rechten klar Position bezogen. Stadtspitze, demokratische Parteien, Organisationen aus der ganzen Pfalz und Speyerer aller Generationen traten auf dem Berliner Platz friedlich, bunt und laut für eine offene Gesellschaft ein. Durch Absperrungen weiträumig von der rechten Kundgebung getrennt, verschafften sie sich mit Gesängen, Instrumenten und Sprechchören Gehör. Das Speyerer Bündnis für Demokratie und Zivilcourage hatte zur Gegenveranstaltung aufgerufen.

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05.01.2019: Kundgebung „UN-Migrationspakt und Multikulti-Chaos stoppen!“

  • Ort: Berliner Platz, 67346 Speyer
  • Zeit: Samstag 05.01.2019, 12:00 Uhr
  • Veranstalter: Der III. Weg

Zum Samstag, 5. Januar 2019 mobilisiert Der III. Weg zu einer Kundgebung mit dem Titel „UN-Migrationspakt und Multikulti-Chaos stoppen!“ nach Speyer. die Versammlung beginnt um 12 Uhr auf dem Berliner Platz. Als Redner werden Julian Bender (Gebietsleiter West), Mario Matthes (Stützpunkt Pfalz) und Tony Gentsch (stellvertretender Gebietsleiter Mitte) angekündigt. ((https://der-dritte-weg.info/2019/01/kundgebung-am-5-januar-2019-in-speyer/ (abgerufen am 05.01.2019) ))

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03.01.2019: Landau: Plakatekleber sitzt im Gefängnis

Landau: Plakatekleber sitzt im Gefängnis

Seine Haft hat der Mann Mitte Dezember angetreten. Foto: Iversen

Der in Landau als Plakatekleber bekannt gewordene Mann sitzt seit Mitte Dezember im Gefängnis. Das teilte die Leitende Oberstaatsanwältin Angelika Möhlig am Donnerstag auf Anfrage der RHEINPFALZ mit. Wie berichtet, war der Mann im März vom Landgericht Landau zu zweieinhalb Jahren Haft wegen Sachbeschädigung und gemeinschädlicher Sachbeschädigung verurteilt worden und in der Folge mit seinem Revisionsgesuch gescheitert. Der Mann hatte unter anderem zahlreiche Verkehrsschilder und touristische Hinweistafeln mit seinen Plakaten überklebt. Unterdessen nutzt die Stadt die Abwesenheit ihres Schildbürgers: Sie hat nach Weihnachten mit der Reinigung der wegweisenden Beschilderung und dem Austausch der Verkehrsschilder begonnen. An Letzteren ist, wie ebenfalls berichtet, die reflektierende Folie durch den verwendeten Spezialkleber so beschädigt worden, dass eine Reinigung nicht ausreichen würde. Die Verwaltung geht davon aus, dass diese Aktion bis Ende Januar abgeschlossen sein wird. Die Kosten der Säuberungs- und Austauschaktion können erst nach Abschluss benannt werden, da Leistungen fremd vergeben wurden und der Aufwand für die Reinigung der Schilder nicht planbar sei. Vor etwa einem Jahr hatte die Stadt ihren Schaden mit mehren zehntausend Euro angegeben, seitdem sind etliche weitere Fälle dazugekommen. Weitere Geschädigte sind unter anderem die Deutsche Bahn und die Arbeitsagentur. |boe/fare

02.01.2019: Verfassungsrichter im Land schmettern Beschwerden ab

Verfassungsrichter im Land schmettern Beschwerden ab

Koblenz. Keine der insgesamt 28 Verfassungsbeschwerden im vergangenen Jahr vor dem Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz ist erfolgreich gewesen. Verfassungsbeschwerden von Bürgern hätten 2018 einmal mehr den größten Anteil der insgesamt 30 (Vorjahr: 27) neu eingegangenen Verfahren vor dem höchsten Gericht des Landes ausgemacht, teilte der VGH am Mittwoch in Koblenz mit.

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21.12.2018: Kandel: Keine Demonstrationen gegen rechtes „Frauenbündnis“

Kandel: Keine Demonstrationen gegen rechtes „Frauenbündnis“

Die Bündnisse „Wir sind Kandel“ und „Kandel gegen Rechts“ werden am 27. Dezember, dem Jahrestag des Mordes an der Schülerin Mia in Kandel, nicht gegen das rechte „Frauenbündnis“ demonstrieren. Vertreterinnen beider Bündnisse forderten die Kandeler Bürger auf, Mia am Donnerstag in aller Stille in der St. Georgskirche zu gedenken und Kerzen in die Fenster zu stellen. Das rechte „Frauenbündnis“ um Marco Kurz hat zum Todestag einen Trauermarsch mit Kundgebung angekündigt. „Wir sind Kandel“ und „Kandel gegen Rechts“ werfen dem rechten „Frauenbündnis“ vor, den Mord an der Schülerin, begangen von einem mittlerweile verurteilten Asylbewerber aus Afghanistan, für seine ausländerfeindlichen politischen Zwecke zu missbrauchen. |rhp

Laleh Hadjimohamadvali

Laleh Hadjimohamadvali alias Laleh Walie (1972) kommt in Teheran, Iran zur Welt. Im Alter von 14 Jahren flieht sie mit ihrer Mutter vor ihrem gewalttätigen Vater nach Deutschland. Die Saarbrückerin bezeichnet ihn als „verbitterten fanatischen Moslem“, der einen Hinrichtungsbefehl gegen seine Frau in Auftrag gegeben haben soll, weil sie keine Muslimin ist. ((Rebecca Baden, »Gegen diese AfD-Politikerin wird wegen Volksverhetzung ermittelt«, vice.com, Vice (Magazin), 10.08.2017 11:48))

Hadjimohamadvali wird am 26. Mai 2016 als Kandidatin der AfD Saar für die Landtagswahl 2017 auf die Liste des Wahlkreises Saarbrücken aufgestellt. ((Rolf Müller, »AfD stellt erste Wahlkreisliste auf!«, afdsaarland.de, AfD Landesverband Saarland, 26.05.2016)) Im selben Jahr tritt sie für die AfD auf der saarländischen Landesliste auf Listenplatz 3 zur Bundestagswahl an. ((Daniel Kirch, »Volksverhetzung? Staatsanwalt ermittelt gegen AfD-Politikerin«, saarbruecker-zeitung.de, Saarbrücker Zeitung, 08.08.2017 20:40))

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20.12.2018: Hessische Polizei-Affäre: Durchsuchung in Ludwigshafen

Hessische Polizei-Affäre: Durchsuchung in Ludwigshafen

In der Affäre um mögliche rechtsextreme Netzwerke in der hessischen Polizei hat am Donnerstag der Pressesprecher des hessischen Innenministeriums, Michael Schaich, bestätigt, dass in diesem Zusammenhang am 12. Dezember die Wohnung eines verdächtigen hessischen Polizisten in Ludwigshafen durchsucht wurde. Ein Sprecher des Polizeipräsidiums Rheinpfalz (Ludwigshafen) wollte die Durchsuchung „weder bestätigen noch dementieren“. Er wies jedoch darauf hin, dass Beamte des Polizeipräsidiums Rheinpfalz von den Vorwürfen nicht betroffen seien.

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20.12.2018: AfD-Politikerin wegen Volksverhetzung verurteilt

AfD-Politikerin wegen Volksverhetzung verurteilt

Das Amtsgericht Saarbrücken hat eine AfD-Politikerin unter anderem wegen Volksverhetzung und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte verurteilt. Wie die Saarbrücker Zeitung berichtete, verhängte das Gericht gegen die 46-Jährige eine Geldstrafe von 1.800 Euro.

Die Deutsch-Iranerin Laleh Hadjimohamadvali prangerte den radikalen Islamismus an und überschritt dabei nach Ansicht des Richters eine Grenze. Hadjimohamadvali hatte unter anderem ein Foto eines Mädchens auf Facebook veröffentlicht, das nach ihrer Aussage von einem Mann in orientalischer Tracht missbraucht wird. Es war bereits das zweite Mal, dass die AfD-Politikerin sich vor Gericht für ihre Facebook-Postings verantworten musste. Hadjmohamadvali hatte im vergangenen Jahr für den Bundestag kandidiert.

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19.12.2018: Warum eine AfD-Frau 1800 Euro Strafe zahlen muss

Warum eine AfD-Frau 1800 Euro Strafe zahlen muss

Saarbrücken. Die Saarbrückerin wollte den Islamismus anprangern und überschritt dabei Grenzen. Der Richter ließ am Ende Milde walten.

Die Aussage, der Islam sei „schlimmer als die Pest“, ließ die Staatsanwaltschaft ihr Anfang 2018 noch durchgehen. Doch mit zwei Veröffentlichungen bei Facebook hat die Saarbrückerin Laleh Hadjimohamadvali, die 2017 für die AfD in den Landtag und den Bundestag wollte, den Bogen überspannt. Das Amtsgericht Saarbrücken verurteilte sie gestern wegen Gewaltdarstellung, Verbreitung kinderpornografischer Inhalte und Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 1800 Euro (90 Tagessätze à 20 Euro).

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