Freispruch zweiter Klasse für NPD-Vize Sascha Wagner
(Trier) Das Trierer Landgericht hat gestern Abend das Berufungsverfahren gegen den rheinland-pfälzischen NPD-Vize Sascha Wagner eingestellt – gegen Zahlung einer Geldauflage. Ein Erfolg für den Rechtsextremisten.
Vor Gericht geht es manchmal zu wie auf einem orientalischen Basar. Da wird munter gehandelt und gefeilscht, bis sich die streitenden Parteien und das Gericht schließlich auf ein für alle Seiten halbwegs akzeptables Urteil einigen. Das kann dauern – wie gestern im Berufungsprozess gegen den rheinland-pfälzischen NPD-Landesvize Sascha Wagner. Dem warf die Trierer Staatsanwaltschaft vor, den Diebstahl eines Partei-Computers nur vorgetäuscht zu haben. Weil der Rechtsextremist einen Strafbefehl nicht akzeptiert hatte, kam es zu einem ersten Prozess vor dem Amtsgericht Bernkastel-Kues. Gegen das Urteil (vier Monate Haft ohne Bewährung) ging der 35-Jährige in Berufung.
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