Terrorcrew-Führungsmitglied aus Zweibrücken
Zweibrücken. Der „Nationale Widerstand Zweibrücken“ (NWZ) machte zuletzt vor allem durch Mitgliederschwund auf sich aufmerksam. Jetzt werfen aber mutmaßliche personelle Verflechtungen zur verbotenen „Weisse Wölfe Terrorcrew“ Fragen auf. Fragen, die Bundes- und Landesinnenministerium bislang jedoch nicht beantworten. Die Polizei berichtet zumindest: Es gibt keine Gewaltdelikte von NWZ-Mitgliedern.
Die von Bundesinnenminister Thomas de Maizìere (CDU) am 16. März verbotene Neonazi-Organisation „Weisse Wölfe Terrorcrew“ (WWT) war auch von Zweibrücken aus aktiv. Das Bundesinnenministerium hat auf Merkur-Anfrage bestätigt, dass am Morgen des Verbots-Tages zwei Durchsuchungen auch in Zweibrücken stattfanden. Bei diesen beiden Personen handele es sich „um ein Führungsmitglied der WWT sowie einen Aktivisten“, schreibt die Ministeriums-Pressestelle.
NS-Diktatur als Ziel
Bundesweit waren von den Durchsuchungen 16 Personen betroffen, der harte Kern der Terrorcrew umfasse 25 Personen (wir berichteten). Laut Bundesinnenministerium „zeichnet sich die in zehn Bundesländern vertretene Gruppierung durch ein erhebliches Maß an Gewaltbereitschaft und Aggressivität gegenüber politischen Gegnern, Menschen mit Migrationshintergrund und Vertretern des Staates aus“, die WWT habe „eine Diktatur nach dem Vorbild des Nationalsozialismus errichten“ wollen.
Was ist bei den beiden Durchsuchungen in Zweibrücken gefunden worden? Gibt es – über die kollektive Gewaltbereitschaft der Terrorcrew hinausgehende – Erkenntnisse über die Gewaltbereitschaft der Zweibrücker WWT-Mitglieder? Auf solche Fragen antwortet das Berliner Ministerium nicht. Begründung: Es handele sich um ein laufendes Verfahren.
Laut dem rheinland-pfälzischen Innenminister Roger Lewentz (SPD) wurden bei den beiden Durchsuchungen in Rheinland-Pfalz „Vereinsmaterialien wie beispielsweise Flyer und EDV“ beschlagnahmt.
Bund verweist auf Datenschutz
Linksradikale Internetseiten verbreiten zahlreiche Namen der bundesweit durchsuchten WWT-Mitglieder, darunter auch zwei von Mitgliedern der rechtsextremistischen Kameradschaft „Nationaler Widerstand Zweibrücken“ (NWZ). Von diesen beiden sind auch Fotos zu sehen, auf denen sie T-Shirts der WWT tragen. Eine der beiden genannten Personen ist seit mehreren Jahren als Kopf des NWZ aktiv.
Das Bundesinnenministerium äußert sich auch „aus datenschutzrechtlichen Gründen“ nicht zu Fragen nach der NWZ-Mitgliedschaft der in Zweibrücken durchsuchten Terrorcrew-Mitglieder, der Gewaltbereitschaft des NWZ sowie ob angesichts der personellen Verbindung auch ein Verbot des NWZ geprüft wird. Das rheinland-pfälzische Innenministerium verweist auf gleichlautende Merkur-Anfrage zunächst auf die Zuständigkeit des Bundes für das WWT-Verbot und die Durchsuchungen. Auf Nachfrage zur aktuellen Einschätzung von Gefahrenpotenzial und Gewaltbereitschaft des „Nationalen Widerstands Zweibrücken“ antwortet die Mainzer Ministeriums-Pressestelle, der rheinland-pfälzische Verfassungsschutz nehme zu extremistischen Gruppierungen öffentlich nur im jährlichen Verfassungsschutzbericht Stellung. „Grundsätzlich gilt natürlich, dass der Verfassungsschutz extremistische Gruppierungen wie die von Ihnen genannte fortlaufend sehr genau im Fokus hat.“
Keine Gewaltdelikte
Der letzte Landes-Verfassungsschutzbericht ist bereits vom Mai 2015 (wir berichteten). Darin heißt es, 2014 habe sich die Mitgliederzahl des „Nationalen Widerstands Zweibrücken“ gegenüber dem Vorjahr von 15 auf 10 verringert, konkrete Hinweise auf ein Gewaltpotenzial des NWZ stehen dort nicht. Alle NWZ-Veranstaltungen seien „ohne besondere Vorkommnisse“ abgelaufen. Generell attestiert der Verfassungsschutzbericht Rechtsextremisten eine erhöhte „Neigung, Gewalt zumindest als Option zur Durchsetzung politischer Ziele zu betrachten oder zu erwägen“.
Das Polizeipräsidium Westpfalz erklärt auf Merkur-Anfrage: „Aus der Organisation Nationaler Widerstand Zweibrücken heraus sind keine Gewaltdelikte festzustellen.“ Daran habe sich auch in jüngster Zeit nichts geändert.
Der Zweibrücker Leitende Oberstaatsanwalt Martin Graßhoff verweist auf alle Fragen zur „Weisse Wölfe Terrorcrew“ auf das Bundesinnenministerium, denn die Durchsuchungen seien nicht im Rahmen von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Zweibrücken erfolgt.
„Bombe fürs System“
Zum „Nationalen Widerstand Zweibrücken“ erklärt Graßhoff, „dass es bei der Staatsanwaltschaft Zweibrücken im letzten Jahr kein Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder des NWZ gab, die Gewalthandlungen im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für das NWZ betrafen.“ Es habe aber Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Verwendung des NWZ-Kennzeichens „Die Bombe fürs System“ wegen des Vorwurfes der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten gegeben. Dazu sei nach dem Freispruch des Angeklagten durch das Amtsgericht noch die Berufung beim Landgericht Zweibrücken anhängig. Das Amtsgericht hatte den mit einem eine Fliegerbombe tragenden Adler verbundenen Slogan „Bombe fürs System“ nicht als konkrete Drohung gewertet, sondern als Gesellschaftskritik, die durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei (wir berichteten).
Auf Fragen, ob es zurzeit Ermittlungen gegen NWZ-Mitglieder gebe, etwa infolge der Terrorcrew-Durchsuchungen, antwortet Graßhoff nicht – solche aktuellen Fragen dürfe er aufgrund der Strafprozessordnung nicht beantworten.