28.03.2018: Innenministerium: Rats-Debatte über Demo unzulässig

Innenministerium: Rats-Debatte über Demo unzulässig

Zweibrücken. Handelte Bürgermeister Christian Gauf (CDU) korrekt, als er in der jüngsten Stadtratssitzung erklärte, er dürfe das Thema „Stellungnahme der Verwaltung zur Auflösung der Demonstration Gemeinsam gegen Rechts“ auf keine Rats-Tagesordnung setzen? Zu dieser Frage vertreten die für die Kommunalaufsicht zuständige ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) und die Kommunalabteilung des Mainzer Innenministeriums unterschiedliche Rechtsauffassungen.

Die ADD hatte vorige Woche auf Merkur-Anfrage erklärt (und heute bekräftigt), selbstverständlich hätten Stadträte das Recht, „sich über alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft auszutauschen“ – sie dürften über eine Versammlungs-Auflösung laut Gemeindeordnung (GemO) nur keine Beschlüsse fassen, weil das Ordnungsamt hier nicht in kommunaler Selbstverwaltung handelt, sondern in „Auftragsgelegenheit“ für das Land. Die ADD verweist auch darauf, dass laut § 32 GemO der Stadtrat zwar nur über Selbstverwaltungangelegenheiten „beschließt“, doch diese Formulierung schließe Debatten nicht aus.

Das Innenministerium dagegen stützte heute auf Merkur-Anfrage eindeutig die Position der Stadtverwaltung. Zwei Dinge müssten bei Autragsangelegenheiten „sauber auseinandergehalten werden“, schreibt Ministeriumssprecherin Sonja Bräuer: Zwar sei die Stadt hierfür zuständig („Verbandskompetenz“). „Aber nicht alles, wofür eine Stadt zuständig ist, fällt auch in die Organkompetenz des Stadtrats: Dieser entscheidet nach § 32 GemO über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten der Stadt, während die Wahrnehmung von Auftragsangelegenheiten exklusiv dem Oberbürgermeister zugewiesen ist (§ 47 Abs. 1 Nr. 4 GemO).“ Damit sei der Vollzug des Versammlungsgesetzes „grundsätzlich einer Beratung und Beschlussfassung des Stadtrats nicht zugänglich“, schreibt Bräuer.

Allerdings habe der Rat laut Paragraf 33 GemO ein Unterrichtungsrecht, das auch Auftragsangelegenheiten umfasse. Deshalb seien (wie von Gauf erlaubt) auch Anfragen möglich. Über die Beantwortung hinaus gebe es „aber keinen Anspruch auf Erörterung im Sadtrat“, so die Pressesprecherin.

Ob die Juristen der ADD oder des Innenministeriums die Gemeindeordnung richtig auslegen, ist in der Praxis aber nicht mehr wichtig: Die Stadt hatte in der Merkur-Mittwochsausgabe angekündigt, das Thema auf die nächste Rats-Tagesordnung zu setzen, falls Fraktionen die schriftliche Beantwortung der Anfagen nicht ausreichen werde.