Stadt Sulzbach unterliegt weiteres Mal
Sulzbach. Umstrittene Bürgerinitiative darf ins Salzbrunnenhaus. Gegner kündigen Mahnwache an.
Beschwerde zurückgewiesen: Damit muss die Stadt Sulzbach die Veranstaltung der Bürgerinitiative „Sulzbach wehrt sich“ im kommunalen Salzbrunnenhaus dulden. Diese Entscheidung hat am Donnerstag das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis verkündet. Einen Tag vor dem neuralgischen Termin.
Damit bestätigten die Richter die Entscheidung ihrer Kollegen vom Verwaltungsgericht. Sie hatten Sulzbach verpflichtet, den Saal für eine „politische Vortragsveranstaltung mit musikalischem Rahmenprogramm“ zu überlassen. Hauptsächlicher Grund dafür: Die Stadtverwaltung habe nicht dargelegt, dass es während des Abends „zur Begehung von Ordnungswidrigkeiten oder sogar Straftaten kommen werde“. Der Organisator seinerseits habe „Vorkehrungen getroffen, bei deren Beachtung der sichere Ablauf gewährleistet werden könne“.
Sulzbach hatte nicht locker gelassen, führte den Rechtsstreit zwischen der Stadt und der umstrittenen Bürgerinitiative fort, die unter anderem von der NPD in ihrem Kampf gegen eine genehmigte Moschee in Sulzbach unterstützt wird.
Bürgermeister Michael Adam (CDU) wollte verhindern, dass die Bürgerbewegung am Freitag ins städtische Salzbrunnenhaus einziehen kann. Das hatten ihr allerdings Richter des Verwaltungsgerichtes erlaubt und damit eine fristlose Kündigung des Benutzungsvertrages zwischen Stadt und Organisator für null und nichtig erklärt (wir berichteten).
Rechtsanwalt Hans-Georg Warken legte dagegen – wie angekündigt – Beschwerde ein. Demnach ging der Jurist im Auftrag der Stadt gegen den Verwaltungsrichter-Beschluss vom 29. März vor. Denn nach wie vor fühlte sich der Rathauschef vom Sprecher der Bürgerinitiative, Alexander Flätgen, arglistig getäuscht. Dieser habe im Februar einen Vortrag angemeldet und deshalb bei einer Mitarbeiterin in der Verwaltung um das Salzbrunnenhaus als Veranstaltungsort gebeten. Was Bürgermeister Adam moniert: Flätgen habe damals nichts von dem Auftritt einer Band gesagt. Erst vom Sulzbacher Pressesprecher Elmar Müller nicht näher benannte Sicherheitsbehörden sollen die Stadtverwaltung über den „Auftritt einer Band aus der rechtsradikalen Hooliganszene“ aufmerksam gemacht haben, hieß es dazu in einer Pressemitteilung. Bei der Gruppe handelt es sich um die Bremer Formation Kategorie C, die in mehreren Verfassungsschutzberichten auftaucht. Flätgen widersprach der Darstellung: Es sei von Anfang an bekannt gewesen, dass an diesem Abend auch „Balladen“ aufgeführt werden sollen, wie er die Beiträge tituliert.
Trotzdem ließ Adam den Vertrag fristlos kündigen, was zuerst Verwaltungsrichter unter Auflage wieder aufhoben und das Oberverwaltungsgericht nun bestätigte. So muss Flätgen vor Beginn die zu spielenden Lieder vorlegen. Um 19 Uhr soll die Veranstaltung beginnen. Erwartet werden außerdem als Redner: Edwin Wagensveld, Vertreter der niederländischen Pegida-Bewegung, sowie Amy Bianca aus Wien. Sie tritt verstärkt mit Berichten zu vermeintlichen Übergriffen ausschließlich ausländischer Täter auf deutsche Frauen auf. Bis 21 Uhr soll die Veranstaltung dauern.
Aus diesem Anlass ruft das Aktionsbündnis „Bunt statt braun“ von 18 bis 21 Uhr auf dem Ravanusaplatz zu einer Mahnwache auf. Nach eigenen Angaben unterstützen diese Gruppe 50 Organisationen, darunter Kirchengemeinden, Parteien und Gewerkschaften. Auch unabhängig von der jetzigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes wollten die Demonstranten aufmarschieren.
Flätgen kündigte ebenfalls an, dass er und Mitstreiter in Sulzbach auflaufen wollten. Egal was die Richter sagen würden.
Die hatten formaljuristisch zu entscheiden, wie es in der Pressemitteilung der Oberverwaltungsgerichtes heißt. „Eine politische Bewertung der Veranstaltung steht dem Gericht indessen nicht zu.“ Die Stadt Sulzbach dürfe diese auch nicht zugrunde legen.