12.04.2018: Urteil gegen AfD-Politikerin Ihme bestätigt

Urteil gegen AfD-Politikerin Ihme bestätigt

Im Berufungsverfahren um Volksverhetzung gegen die AfD Saarsaarländische AfD-Politikerin Jeanette Ihme hat das Landgericht das Urteil bestätigt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung waren nach dem Urteil des Amtsgerichts Ottweiler vom November in Berufung gegangen. Ihme hatte im August vergangenen Jahres auf Facebook einen Beitrag des Magazins Focus über Flüchtlinge kommentiert.

In dem Kommentar hatte Ihme wörtlich geschrieben: „Am besten alle samt Inhalt versenken.“ Und, so Ihme weiter: „Ich habe keinen Bock auf diese kriminellen Schlepperbanden und genauso wenig auf ihre Kundschaft, die sich hier aufführt wie die Primaten.“

Das Amtsgericht Ottweiler hatte daraufhin im November Volksverhetzung erkannt und Ihme zu einer Strafe von 90 Tagessätzen à 25 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung waren nach dem Urteil in Berufung gegangen.

Das Landgericht verwarf am Donnerstag beide Berufungen und bestätigte damit das Ottweiler Urteil wegen Volksverhetzung und das Strafmaß.

Ihme hatte vor dem Landgericht vergeblich zu erklären versucht, dass sich ihre Worte nur gegen Schlepperbanden und Hilfsorganisationen gerichtet hätten, nicht aber gegen Flüchtlinge. Und mit Primaten habe sie nur Flüchtlinge verglichen, die in Deutschland kriminell seien.

Verteidiger argumentiert mit Meinungsfreiheit

Die Kammer ließ auch nicht die Argumentation des Verteidigers gelten, die Äußerungen Ihmes seien durch das Recht auf freie Meinungsäußerung abgedeckt. Dieses Recht, so das Gericht, habe seine Grenzen durch die Strafgesetze, so auch durch den Strafbestand der Volksverhetzung. Ihme habe dafür plädiert Flüchtlinge zu versenken, habe diese mit Affen gleich gesetzt, und damit auch ihre Menschenwürde verletzt.

Ihmes Mitgliedschaft im AfD-Landesvorstand ruht eigenen Angaben zufolge aus persönlichen Gründen. Ob sie gegen das Berufungsurteil Revision beim Oberlandesgericht einlegen werde, wisse sie noch nicht.