Der Saarbrücker Neonazi Heinrich Landau (1954) hat im Saarbrücker Distrikt Rußhütte ein Wiesengrundstück neben einem Waldpfad gepachtet. Im Sommer 2015 errichtet er vier Selbstschussanlagen aus Mausefallen und Rohren in Kniehöhe rund um einen Brennholzstapel. Eine dieser Sprengfallen, die in einem amerikanischen Briefkasten versteckt ist, ((»Selbstschussanlage im Kleingarten: Richterin ordnet Ortstermin an«, saarbruecker-zeitung.de, Saarbrücker Zeitung, 12.04.2018 20:32)) wird im Mai 2017 von einem Spaziergänger über die über das Gelände gespannten Nylonfäden ausgelöst. Die Stichflamme der Ladung Leuchtmunition verletzt ihn dabei an der linken Kniekehle. Bei der späterem Durchsuchung werden Kriegsmunition und Waffenteilen sichergestellt, die Landau mit einem Metalldetektor gesucht hatte. Darunter Wurfgranaten, der Zünder einer Handgranate, drei Granaten und der Lauf eines Maschinengewehrs. Außerdem finden die Ermittler*innen eine Reichskriegsflagge und ein aus Verbundsteinen gesetztes Hakenkreuz auf der Terrasse des Grundstücks. Die Polizei ermittelt u.a. wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion. ((»Polizei ermittelt wegen Sprengfallen«, sr.de, Saarländischer Rundfunk, 29.05.2017 13:32)) ((Thomas Gerber, »64-Jähriger wegen Selbstschussanlage angeklagt«, sr.de, Saarländischer Rundfunk, 08.11.2017 13:01))
Landau gibt bei seiner Vernehmung an, keine Personen verletzen zu wollen, sondern sein Grundstück lediglich gegen Wildschweine und etwaige Holzdiebe gesichert zu haben. ((»Polizei ermittelt wegen Sprengfallen«, sr.de, Saarländischer Rundfunk, 29.05.2017 13:32)) Am 8. November 2017 erhebt die Staatsanwaltschaft Saarbrücken Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz. Laut Anklage waren die von Landau aufgestellten Warnschilder nicht aussagekräftig genug, obwohl das Grundstück in der Nähe eines Trampelpfads liegt. ((Deutsche Presse-Agentur, »Waffennarr stellte Selbstschussanlage auf – Anklage«, saarbruecker-zeitung.de, Saarbrücker Zeitung, 08.11.2017 15:00)) Diese waren lediglich mit „Betreten verboten“ und „Vorsicht Knall“ beschriftet. Das Grundstück selbst ist nicht umzäunt. ((»Waffennarr aus Saarbrücken wegen Selbstschussanlage heute vor Gericht«, sol.de, Saarland Online, 12.04.2018 09:49)) Für Prozess wird zunächst lediglich ein Verhandlungstag am 12. April 2018 anberaumt. ((Deutsche Presse-Agentur, »Prozess: Mann stellte Selbstschussanlage im Garten auf«, saarbruecker-zeitung.de, Saarbrücker Zeitung, 12.04.2018 10:00))
Sein Strafverteidiger Michael Rehberg sieht angesichts der aufgestellten Warnschilder „keine Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung“ . Er gibt an, der 64-Jährige sei „seit vielen Jahren Sammler von ehemaligem Kriegsmaterial und so Waffensachen“ und habe einen Teil davon auch auf Flohmärkten in Frankreich gekauft. Landau bekräftigt vor Gericht seinen Standpunkt, er habe mit der Selbstschussanlage lediglich Wildschweine von seinen Bambuspflanzen abhalten wollen. Zudem gibt er an, die Sprengfallen vom Vormieter übernommen zu haben und streitet die Zugehörigkeit zur rechten Szene ab. ((»Selbstschussanlage im Kleingarten: Richterin ordnet Ortstermin an«, saarbruecker-zeitung.de, Saarbrücker Zeitung, 12.04.2018 20:32)) Der Prozess wird schließlich vertagt. Für den 23. April 2018 ist ein Ortstermin auf dem Gartengrundstück angesetzt. ((Deutsche Presse-Agentur, »Prozess um Selbstschussanlage in Schrebergarten vertagt«, saarbruecker-zeitung.de, Saarbrücker Zeitung, 12.04.2018 11:08))
Am 2. Mai 2018 wird Heinrich Landau vom Amtsgericht Saarbrücken wegen fahrlässiger Körperverletzung und strafbarem Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffe (§ 40 SprengG) zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 20 Euro (1.800 Euro) verurteilt. Das Gericht stuft die Errichtung der Selbstschussanlage als „sorgfaltswidrig“ und die entstandene Verletzung als erkennbar und vorhersehbar ein. Die Richterin bezeichnet die Anlage als „unglaublich gefährliches Konstrukt, das vollkommen unbeherrschbar im Wald stand“. Das Gericht folgt mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Ein Vorsatz sei nicht erkenntbar. Ein Freispruch, wie vom Verteidiger gefordert, käme jedoch nicht in Frage. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftigt, Berufung und Revision sind möglich. ((»Selbstschussanlage in Saarbrücker Garten: Das Urteil ist da«, sol.de, Saarland Online, 02.05.2018 13:11)) ((Deutsche Presse-Agentur, »Selbstschussanlage im Garten: Rentner muss zahlen«, sr.de, Saarländischer Rundfunk, 02.05.2018 13:31))
Landaus Verteidiger, Michael Rehberger, teilt am 11. Mai 2018 mit, Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen zu wollen: „Ob es eine Berufung oder eine Revision wird, entscheide ich, wenn das schriftliche Urteil da ist.“ Je nachdem wird das Verfahren dann am Landgericht (Berufung) oder am Oberlandesgericht (Revision) fortgesetzt. Die Staatsanwaltschaft legt selbst keine Rechtsmittel ein. ((Deutsche Presse-Agentur, »Prozess um Selbstschussanlage im Kleingarten geht weiter«, saarbruecker-zeitung.de, Saarbrücker Zeitung, 11.05.2018 13:03))
Verbindungen zur rechten Szene
Den Behörden seien bis dato keine konkreten Kontakte in die rechtsextreme Szene bekannt. ((Thomas Gerber, »64-Jähriger wegen Selbstschussanlage angeklagt«, sr.de, Saarländischer Rundfunk, 08.11.2017 13:01)) In der Berichterstattung der Deutschen Presse-Agentur werden Details seiner politischen Anschauung, etwa die gefundenen Nazidevotionalien, nicht thematisiert.
Im August und Dezember 2016 nimmt Landau jedoch in Saarbrücken und Malstatt an zwei Kundgebungen von Jacqueline Süßdorfs Bürgerinitiative „Bündnis Saar“ teil und trägt dort NPD-Banner. Sein Facebook-Profil ist gefüllt mit Bildern von NS-Reichsadlern, sein Profilfoto zeigt ihn in Bundeswehruniform mit einer „Hitler-Katze“ montiert auf der Schulter. Seine Facebook-Kontakte, darunter der Pirmasenser Richard Kreutzer, legen eine ähnliche Affinität zum Deutschen Kaiserreich, der Wehrmacht und dem NS-Regime an den Tag.
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