02.05.2018: Selbstschussanlage im Garten: Rentner muss zahlen

Selbstschussanlage im Garten: Rentner muss zahlen

Insgesamt 1800 Euro Geldstrafe muss ein Rentner aus dem Saarland für das Aufstellen einer Selbstschussanlage in seinem gepachteten Kleingarten zahlen. Die Richterin sprach am Mittwoch von einem „unglaublich gefährlichen Konstrukt“. Im vergangenen Jahr war ein Spaziergänger durch die Selbstschussanlage verletzt worden.

Das Amtsgericht Saarbrücken verurteilte den 65 Jahre alten Angeklagten am Mittwoch wegen fahrlässiger Körperverletzung und strafbaren Umgangs mit Explosivstoffen zu 90 Tagessätzen von 20 Euro. Der Mann hatte die selbstgebaute Sprengfalle in dem Kleingarten in einem Waldgebiet bei Saarbrücken-Rußhütte installiert, um nach eigener Aussage Wildschweine zu vertreiben.

„Unglaublich gefährliches Konstrukt“

Tatsächlich wurde dadurch im Mai 2017 ein 60-Jähriger am Knie leicht verletzt. Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Ein Vorsatz sei nicht zu erkennen gewesen, so die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Ein Freispruch – wie vom Verteidiger gefordert – komme jedoch nicht in Frage. Die Richterin bezeichnete die Anlage als „unglaublich gefährliches Konstrukt, das vollkommen unbeherrschbar im Wald stand“.