NPD-Politiker Babic stellt Antrag auf Befangenheit

Der NPD-Politiker Safet Babic muss sich in einem Berufungsprozess wegen Volksverhetzung vor dem Trierer Landgericht verantworten. Gleich zu Prozessbeginn hat Babics Anwältin einen Antrag auf Befangenheit gestellt.
Die Formalien waren zu Beginn des Prozesses noch nicht einmal abgehandelt, da kam schon der erste Antrag von der Verteidigung. Eine übliche Strategie von Babic und seiner Verteidigerin. Sie lehnen den Richter und den Schöffen ab, weil sie ihrer Meinung nach parteiisch sind.Dem Richter unterstellen sie SPD-Nähe. Die SPD, so die Argumentation, habe schon häufiger zu Gegendemonstrationen von Kundgebungen des Angeklagten aufgerufen.
Schöffe soll sich negativ gegenüber NPD geäußert haben
Dem Schöffen wirft die Verteidigung vor, dass er unter anderem als Stadtratsmitglied auch bei der Stadtratssitzung 2011 dabei war, bei der Safet Babic aus dem Stadtrat ausgeschlossen wurde. Außerdem soll sich der Schöffe bereits negativ zur NPD geäußert haben.
Die Anträge auf Befangenheit hat das Gericht zurückgewiesen.
Babic muss sich wegen Volksverhetzung verantworten
In dem Prozess geht es um Äußerungen des rheinland-pfälzischen NPD-Vizes auf einer Kundgebung vor einer Flüchtlingsunterkunft in Trier im Februar 2014. Safet Babic soll in seiner Rede zu Hass aufgestachelt haben. Außerdem habe er die Bewohner der Aufnahmeeinrichtung beschimpft und durch bestimmte Äußerungen verächtlich gemacht, so die Anklage.
Babic war im April 2016 zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Gegen dieses Urteil haben dem Gericht zufolge sowohl Babic als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Laut Staatsanwaltschaft ist die Anklage mit dem Strafmaß nicht zufrieden. Neun Monate Bewährungsstrafe hatten die Ankläger vor dem Amtsgericht gefordert, während die Verteidigung auf Freispruch plädiert hatte. Deshalb muss das Landgericht den Fall komplett neu verhandeln und den Sachverhalt noch einmal in allen Einzelheiten beleuchten.