16.05.2018: Keine Änderung am Kirchenasyl

Keine Änderung am Kirchenasyl

Der Landtag hat in seiner heutigen Sitzung mit großer Mehrheit einen Antrag der AfD-Fraktion abgelehnt, die Vereinbarungen zum Kirchenasyl im Saarland aufzukündigen. Im vergangenen Jahr gab es im Saarland 52 Fälle von Kirchenasyl – mehr als doppelt so viele wie 2015.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD, Rudolf Müller, gab sich beim Thema Kirchenasyl kaum Mühe um gemäßigte Worte. Er nannte das Kirchenasyl einen Trick, um Abschiebungen zu verhindern. Für Empörung im Plenum sorgte die Referenz an den CSU-Politiker Hans-Peter Uhl, der die verantwortlichen Akteure beim Kirchenasyl als „einwanderungspolitische Triebtäter“ diffamiert hatte. Die Vereinbarung zwischen dem Saarland und den Kirchen: aus Müllers Sicht Teil einer vermeintlichen Anti-Abschiebeindustrie. So lasse man bewusst die Frist verstreichen, um Asylsuchende im Rahmen der Dublin-III-Verordnung in andere europäische Länder zu überstellen.

Diesen einen Punkt sieht auch die CDU-Innenpolitikerin Ruth Meyer problematisch: Denn seit 2015 war diese Frist bei allen Menschen abgelaufen, die im Saarland Kirchenasyl erhalten hatten.

Kritik an AfD-Vorstoß

In einer emotionalen Rede warf SPD-Fraktionschef Stefan Pauluhn der AfD vor, Angst und Hass zu schüren. Die Linken-Abgeordnete Barbara Spaniol fügte hinzu, dass das Kirchenasyl in vielen Fällen die letzte Möglichkeit sei, eine drohende Abschiebung zu verhindern. Dabei gehe es nicht darum, den Betreffenden dauerhaft Asyl zu gewähren. Zudem handle es sich um sehr wenige Fälle und keineswegs um einen exorbitanten Anstieg, wie von Müller behauptet.