02.05.2018: Neustart für Neonazi-Mammut-Prozess im Herbst

Neustart für Neonazi-Mammut-Prozess im Herbst

Das Verfahren gegen das „Aktionsbüro Mittelrhein“ wird im Herbst wiederaufgenommen. Der Mammut-Prozess in Koblenz war 2017 nach 337 Verhandlungstagen ohne Urteil beendet worden, weil der Richter in Pension ging.

Der Prozess beginnt laut einer Gerichtssprecherin am 15. Oktober. Das Landgericht Koblenz hatte das Verfahren im Mai 2017 nach 337 Verhandlungstagen eingestellt, weil der Vorsitzende Richter Hans-Georg Göttgen Ende Juni 2017 pensioniert wurde und es keinen Ergänzungsrichter mehr gab. Die Zeit, die der Prozess gedauert hatte und bei einer Neuaufnahme noch dauern würde, sei zu lang. Das sei für die Angeklagten nicht zumutbar, hatte das Landgericht damals argumentiert.

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02.05.2018: Selbstschussanlage im Garten: Rentner muss zahlen

Selbstschussanlage im Garten: Rentner muss zahlen

Insgesamt 1800 Euro Geldstrafe muss ein Rentner aus dem Saarland für das Aufstellen einer Selbstschussanlage in seinem gepachteten Kleingarten zahlen. Die Richterin sprach am Mittwoch von einem „unglaublich gefährlichen Konstrukt“. Im vergangenen Jahr war ein Spaziergänger durch die Selbstschussanlage verletzt worden.

Das Amtsgericht Saarbrücken verurteilte den 65 Jahre alten Angeklagten am Mittwoch wegen fahrlässiger Körperverletzung und strafbaren Umgangs mit Explosivstoffen zu 90 Tagessätzen von 20 Euro. Der Mann hatte die selbstgebaute Sprengfalle in dem Kleingarten in einem Waldgebiet bei Saarbrücken-Rußhütte installiert, um nach eigener Aussage Wildschweine zu vertreiben.

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02.05.2018: Selbstschussanlage in Saarbrücker Garten: Das Urteil ist da

Selbstschussanlage in Saarbrücker Garten: Das Urteil ist da

Im Prozess um die Selbstschussanlage in einem Saarbrücker Kleingarten ist am Mittwochnachmittag (2. April 2018) das Urteil verkündet worden.

Ein 64-jähriger Waffennarr aus Saarbrücken ist nun wegen fahrlässiger Körperverletzung („mit strafbarem Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen“) zu einer Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt worden.

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01.05.2018: Innenminister ermahnt die Stadt

Innenminister ermahnt die Stadt

Zweibrücken. Roger Lewentz (SPD) hält, wie er der Verwaltung mitteilen lässt, die Auflösung der Demo „Gemeinsam gegen Rechts“ für rechtswidrig.

Die grundrechtswidrige Auflösung der Demonstration „Gemeinseam gegen Rechts“ am 14. März auf dem dem Hallplatz durch das Zweibrücker Ordnungsamt beschert der Stadt nun auch einen mahnenden Brief aus der Landesregierung: Innenminister Roger Lewentz hat „veranlasst, der Stadtverwaltung Zweibrücken den versammlungsrechtlichen Entscheidungsrahmen und die Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes noch einmal schriftlich zu verdeutlichen. Ich verbinde damit gegenüber der Stadtverwaltung Zweibrücken die Erwartung, dass sich künftige Eingriffe in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit durch die zuständige Versammlungsbehörde ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen bewegen werden“, schreibt Lewentz in einem Brief an das Mainzer Linken-Mitglied Marlon Demel, der sich über die Demo-Auflösung beschwert hatte.

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01.05.2018: Innenminister: Demo-Auflösung in Zweibrücken war rechtswidrig

Innenminister: Demo-Auflösung in Zweibrücken war rechtswidrig

Es war rechtswidrig vom Zweibrücker Ordnungsamt, die Versammlung „Gemeinsam gegen Rechts“ am 14. März aufzulösen. Zu diesem Schluss kommt der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz. Er antwortet damit dem Mainzer Linke-Mitglied Marlon Demel auf dessen Eingabe zu dem Vorfall in Zweibrücken. Die Stadtverwaltung hat in der Zwischenzeit eingeräumt, mit der Auflösung der Demo einen Fehler begangen zu haben. Laut Lewentz gab es am 14. März keine Anhaltspunkte dafür, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet gewesen wären, wäre die Demo gegen Rechts nicht aufgelöst worden. Wie berichtet, hielten am 14. März Rechtsextremisten auf dem Alexanderplatz eine Kundgebung ab. Die Gegendemo am Hallplatz verließ etwa ein Drittel der Teilnehmer vor dem offiziellen Ende. Das Ordnungsamt löste daraufhin die Versammlung gegen Rechts auf. |sig

01.05.2018: Störung der Totenruhe auf dem jüdischen Friedhof

Störung der Totenruhe auf dem jüdischen Friedhof

Gonnesweiler. Auf dem jüdischen Friedhof in Gonnesweiler sind im Zeitraum zwischen Sonntag und Montag, 15:10 Uhr, drei Grabsteine beschädigt worden. Nach jetzigem Ermittlungstand der Polizei, wurden die Grabsteine umgeworfen. Hierdurch wurden die Grabsteine beschädigt. Hinweise auf den oder die Täter liegen nicht vor.

Hinweise an die Polizeiinspektion Nordsaarland, Telefon (0 68 71) 9 00 10.

01.05.2018: AfD-Mitglied wurde als „blaunes Gesocks“ tituliert: Ist das erlaubt?

AfD-Mitglied wurde als „blaunes Gesocks“ tituliert: Ist das erlaubt?

Koblenz. Zoff im Westerwald: Weil ein Unternehmer bei der AfD aktiv ist, wurde er auf Facebook angegangen. Der Mann wehrte sich dagegen und bekam vor Gericht Recht.

Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass die Bezeichnung eines AfD-Mitgliedes als „blaunes Gesocks“ eine Beleidigung ist. Eine solche Äußerung sei keine zulässige Meinungsäußerung und deshalb zu unterlassen (Az.: 13 S 29/17).

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