AfD-Landesparteitag darf nicht stattfinden
Der für heute angesetzte Parteitag der Saar-AfD findet nicht statt. Das sagte AfD-Landes-Chef Dörr dem SR auf Anfrage. Zuvor hatten sowohl Landes- als auch Bundesschiedsgericht die Veranstaltung verboten.
Es ist ein Sieg der partei-internen Kritiker um den saarländischen Bundestagsabgeordneten Wirth. Sie hatten gegen die Einberufung des Parteitags Beschwerde eingelegt. Ihre Begründung: Beim letzten Parteitag im April habe es sehr grundsätzliche Formfehler gegeben. Zum Beispiel seien Satzungsänderungen durchgepeitscht worden, die vorher nicht fristgerecht bekanntgemacht worden waren. Durch einen neuen Parteitag heute würde ein Zitat „rechtswidriger Zustand“ zementiert, so entschied auch das Landesschiedsgericht.
„Unverzüglich absagen“
Das Bundesschiedsgericht, bei dem Landes-Chef Dörr daraufhin Einspruch einlegte, wurde sogar noch deutlicher: Der Parteitag sei „unverzüglich“ abzusagen. Dem füge sich der Landesvorstand jetzt, sagte Dörr auf SR-Anfrage. Die Aula in Sulzbach allerdings sei angemietet. Er gehe am Sonntag auf jeden Fall hin.