13.07.2018: Anzeige gegen Wiesbadener Polizeipräsidenten erstattet

Anzeige gegen Wiesbadener Polizeipräsidenten erstattet

Wiesbaden – Die Verbrechen an der 14 Jahre alten Susanna, die in der Nacht zum 23. Mai in Wiesbaden vergewaltigt und ermordet wurde, und angebliche Versäumnisse der Polizei bei den Ermittlungen haben nun zu einer Strafanzeige gegen den Wiesbadener Polizeipräsidenten Stefan Müller und weitere, namentlich nicht genannte Mitarbeiter des Polizeipräsidiums geführt.

Erstattet wurde die Anzeige am Sonntag beim Polizeiposten in Bad Bergzabern (Landkreis Südliche Weinstraße). Die Strafanzeige liegt mittlerweile der Staatsanwaltschaft in Landau vor und wird von dort nach Wiesbaden weitergeleitet. Wiesbaden wäre, weil möglicher Tatort, zuständig, so die Sprecherin der Behörde in Landau. Inhaltlich geprüft habe man die Anzeige nicht. „Dass sie nach Wiesbaden weitergeleitet wird, bedeutet nicht, dass ein Anfangsverdacht besteht“, so Oberstaatsanwältin Angelika Möhlig.

Erstattet hat die Anzeige Gerold Keefer, der von sich sagt: „Ich bin ein politischer Aktivist.“ Er engagiere sich auch in Kandel, wo es immer wieder rechte und rechtspopulistische Demonstrationen sowie Gegenkundgebungen gibt, nachdem dort ein junger Afghane seine deutsche Exfreundin, eine 15-Jährige, erstochen hatte. Keefer wirft dem Wiesbadener Polizeipräsidenten Strafvereitelung im Amt und Beihilfe zur Strafvereitelung im Amt vor. Müller soll „falsche Angaben verbreitet“ haben.

Er bezieht sich dabei auf die gemeinsame Pressekonferenz von Polizei und Staatsanwaltschaft am 7. Juni im Wiesbadener Justizzentrum. Einen Tag nach dem Fund der Leiche Susannas hatten Müller und Vertreter der Staatsanwaltschaft Hintergründe zu dem tatverdächtigen Bashar, dem Umgang mit dem Vermisstenfall und dem Verdacht der Vergewaltigung an einer Elfjährigen dargestellt. Müller hatte bei dem Opfer von einem „Flüchtlingsmädchen“ gesprochen. Er hatte später diesen „bedauerlichen Fehler“, wie er es nennt, korrigiert. Keefer glaubt an eine „bewusste Falschangabe“ zur Täuschung der Öffentlichkeit. Bei „konsequenten Ermittlungen“ im Falle der Elfjährigen „könnte“ Susanna zudem noch leben, behauptet er. Den Verdacht einer Straftat leite er „aus der öffentlichen Berichtslage“ ab. Keefer sagt, er habe den „Verdacht“. Und er sagt auch: „Am Ende muss es Fakten geben. Wenn sie nicht da sind, dann ist es spekulativ.“ Auch das, was er sage.