11.08.2018: Keine Ausnahmegenehmigung fürs Schächten im Saarland

Keine Ausnahmegenehmigung fürs Schächten im Saarland

Saarbrücken (dpa/lrs) – Dem saarländischen Umweltministerium sind keine Betriebe bekannt, die im Saarland nach jüdischem oder islamischem Ritus schlachten.

Entsprechende Ausnahmegenehmigungen für ein Schlachten ohne Betäubung (so genanntes Schächten) seien in den letzten zehn Jahren im Saarland nicht beantragt worden. Das teilte das Saarländische Umweltministerium der Deutschen Presse-Agentur in Saarbrücken mit. Anlass war eine Anfrage der AfD im Landtag.

Ein solcher Antrag sei auch nicht genehmigungsfähig, so Ministeriums-Sprecherin Sabine Schorr, „weil die zu erwartenden Schmerzen und Leiden der Tiere im Falle einer unbetäubt durchgeführten Schächtung schwerer wiegen als die relativ geringfügige Beeinträchtigung der Religionsfreiheit, die durch das Einschalten einer Elektrokurzzeitbetäubung in das Ritual entsteht.“

Bislang keine Kennzeichnungspflicht

Der Import von geschächtetem Fleisch aus anderen EU-Staaten nehme stetig zu. Das sei für den Käufer jedoch nicht ersichtlich, weil die Produkte nicht entsprechend gekennzeichnet sein müssen. Von daher unterstütze die Landesregierung die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Halal geschlachtetes Fleisch durch die EU.