13.08.2018: Verliert AfD-Politiker Seitz seinen Beamtenstatus?

Verliert AfD-Politiker Seitz seinen Beamtenstatus?

Das Justizministerium in Stuttgart wirft Thomas Seitz (AfD) rassistische Facebook-Posts und Verstöße gegen die Pflicht zur Neutralität vor. Beim Verfahrensauftakt am Montag gab es noch keine Entscheidung.

Der ehemalige Freiburger Staatsanwalt Seitz habe sich von Oktober 2015 bis Mai 2017 im Netz öffentlich zu politischen Themen geäußert und dabei eine rassistische Gesinnung zum Ausdruck gebracht, hieß es beim zuständigen Landgericht Karlsruhe. Außerdem habe der 50-Jährige Bilder von sich in Amtstracht mit Robe, Gesetzestext und weißer Krawatte online gestellt. Damit habe er sein Amt als Staatsanwalt in Zusammenhang mit seinen politischen Äußerungen gesetzt.

Das baden-württembergische Justizministerium als oberste Disziplinarbehörde wirft Seitz deshalb Verstöße gegen die Pflicht zur politischen Mäßigung, zur Neutralität und Unparteilichkeit und zur Verfassungstreue vor und fordert, Seitz den Beamtenstatus zu entziehen. Sollte sich das Justizministerium durchsetzen, hätte Seitz kein Rückkehrrecht, falls er wieder als Staatsanwalt tätig sein möchte.

Noch kein Urteil nach Verfahrensauftakt

Für die Verhandlung ist das Landgericht Karlsruhe zuständig, dem das entsprechende Richterdienstgericht zugeordnet ist. Die mündliche Verhandlung fand am Montag jedoch in Stuttgart statt, ein Urteil wurde noch nicht verkündet.

Das Landgericht Karlsruhe will seine Entscheidung schriftlich in einigen Wochen mitteilen. Einem Vergleich hat das baden-württembergische Justizministerium nicht zugestimmt.

Aufregung nach „Schweigeminute“ im Bundestag

Der frühere Freiburger Staatsanwalt Thomas Seitz sitzt seit vergangenem Jahr für den Wahlkreis Emmendingen-Lahr im Bundestag. Er wird dem völkischen Flügel der AfD zugeordnet. Auf Facebook nennt er seine politischen Gegner schonmal „Systemlinge“ in „Altparteien“. Außerdem bezeichnete er Merkels Flüchtlingspolitik auf Facebook als „Auftakt zur Vernichtung des Deutschen Volkes“.

Im Januar 2016 bezeichnete Seitz Merkels Politik in einem Facebook-Post als „Auftakt zur Vernichtung des deutschen Volkes“ (Archivbild)

Seitz hatte zuletzt im Juni für Aufregung gesorgt, als er seine Redezeit im Bundestag für eine Schweigeminute für das mutmaßlich von einem Flüchtling getötete Mädchen Susanna nutzte. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) hatte die AfD-Fraktion und Seitz später gerügt. Ein einzelner Abgeordneter dürfe den Bundestag nicht durch einen eigenmächtigen Aufruf zu einer Schweigeminute für seine Zwecke vereinnahmen.