16.08.2018: Saar-Innenministerium: Polizei filmte Demonstranten zurecht

Saar-Innenministerium: Polizei filmte Demonstranten zurecht

Saarbrücken. Überwachungskameras sind auf Teilnehmer eines unangemeldeten Protestmarsches durch die Saarbrücker City gerichtet. Wegen Zweifel an der Rechtmäßigkeit hat sich der Innenausschuss des saarländischen Landtages damit auf Antrag der Fraktion Die Linke befasst.

Durfte die Polizei nach einer angemeldeten Mahnwache vor der Europagalerie die Teilnehmer einer Demonstration filmen? Das wollte die Landtagsfraktion der Partei Die Linke geklärt wissen und ließ deshalb das Thema auf die Tagesordnung des am Donnerstag (16. August) tagenden Innenausschusses setzen.

Polizei bleibt dabei: Einsatz war gerechtfertigt

Das Ergebnis aus Sicht von Polizei und Innenministerium überrascht wenig: Ja, der Einsatz von Überwachungskameras war gerechtfertigt. Denn es habe sich bei dem anschließenden Protestmarsch durch die Saarbrücker Innenstadt um eine nicht genehmigte Kundgebung gehandelt. Anders als von Demonstranten geschildert, sei dies keine Spontanversammlung gewesen, die das Gesetz deckt und dann hätte ohne behördlichen Segen stattfinden dürfen. Wie es im Anschluss der Sitzung des Landtagsausschusses hieß, sollen die Ermittler den Protest als unerlaubte Eildemonstration eingestuft haben, berichtet Dennis Lander (Linke).

Linke kritisiert als unverhältnismäßig

Der Abgeordnete: „Wir halten die polizeiliche Maßnahme weiterhin für unverhältnismäßig.“ Denn sowohl Teilnehmer als auch die Polizei hatten im Anschluss des Protestzuges von einem friedlichen Verlauf gesprochen. Und genau hier setzt die geplante Feststellungsklage eines Teilnehmers an. Dass die Ermittler die Mitmarschierenden filmten, verstoße gegen das Grundrecht, seine Meinung durch öffentlichen Protest zu äußern. Beim Verwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis will er deshalb erreichen, dass die Aufnahmen gelöscht werden, damit sie nicht als Beweismittel in einem möglichen Prozess eingesetzt werden können.

Filmen nur bei drohender Gefahr

Dabei stützt sich der Beschwerdeführer auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dies lasse Film- und Tonaufnahmen von Demonstranten nur dann zu, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet sind.“ Nach seiner Ansicht sei das im aktuellen Fall nicht so gewesen.

Geplante Aktion?

Dem widersprachen jetzt Vertreter von Polizei und Innenministerium im Innenausschuss. Abgesehen davon, dass sich zielstrebig mehrere Gruppen gleichzeitig zu der Demonstration formiert haben sollen und es sich damit nach Ansicht der Fahnder sehr wohl um eine geplante Aktion gehandelt hat, habe durchaus die Gefahr bestanden, dass die Lage eskaliert. Dennis Lander gibt den Kundgebungsteilnehmern Schützenhilfe: „Es war eine friedliche Demonstration. Das haben beide Seiten übereinstimmend gesagt.“

Quer durch die Saarbrücker City

Am 19. Juli war es im Anschluss an eine geplante Mahnwache gegen das Flüchtlingssterben im Mittelmeer zu der Demo gekommen, die durch die Bahnhofstraße über den St. Johanner Markt bis vor die Alte Feuerwache zog. Kurz nach deren Ende nahmen Polizisten einen jungen Mann fest, den sie als mutmaßlichen Rädelsführer ausgemacht hatten. Er kam kurz darauf wieder frei.

Verdunklungsgefahr?

Eine Ministeriumssprecherin verteidigt das polizeiliche Vorgehen als „professionell und im Lichte des Versammlungsrechts verhältnismäßig“. Denn im Anschluss an die ordnungsgemäß angemeldete Kundgebung „Gegen das Sterben im Mittelmeer – Solidarität mit Geflüchteten“ des partei- und gewerkschaftsübergreifenden Aktionsbündnisses Bunt statt braun sollen sich bis zu 200 Menschen aus der Gruppe auf den Weg gemacht haben. Unter den Transparenten seien auch Fahnen der Antifa gewesen, die nun erst zum Vorschein kamen. Die Sprecherin nennt dies eine „scheinbar abgestimmte“ und „zuvor abgesprochene“ Aktion. Um eine „Verdunkelung der Sache zu verhüten“, habe die Polizei zu Kameras gegriffen.

Antrag, Aufnahmen zu löschen

Mittlerweile habe der Klageführer bei der Polizei beantragt, die Bild- und Tonaufnahmen vom Tage zu löschen. Der Staatsschutz entscheidet darüber, sei ihm mitgeteilt worden. Lehnt die Ermittlungsbehörde das ab, ist der Weg für eine Klage vor dem Verwaltungsgericht geebnet.