Ahnemüller scheitert mit Eilantrag
Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat den Eilantrag des AfD-Abgeordneten Jens Ahnemüller gegen seinen Fraktionsausschluss im Landtag Rheinland-Pfalz abgelehnt. Der Fall ist damit aber nicht entschieden.
Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz lehnte seinen Antrag auf eine entsprechende einstweilige Anordnung nach Mitteilung vom Dienstag ab. Zugleich verwies das Gericht darauf, dass die eigentliche Entscheidung im Hauptsacheverfahren noch ausstehe – sie werde „innerhalb weniger Monate“ angestrebt.
Bis in der Sache entschieden ist, wird Ahnemüller somit fraktionsloser Abgeordneter des Landtages bleiben. Er hat kein Recht darauf, sofort in die Fraktion zurückzukehren. Das Gericht argumentiert, eine einstweilige Anordnung sei nur geboten „zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl“. Nach einer Folgenabwägung sei das im Fall Ahnemüller nicht gegeben.
Angeblich Kontakte zur rechtsextremen NPD
Die AfD-Fraktion hatte Ahnemüller ausgeschlossen und als Grund Kontakte zur rechtsextremen NPD angegeben. Der Konzer Abgeordnete hatte Kontakte zum ehemaligen NPD-Landeschef Sascha Wagner bestätigt, aber einen rechtsextremen Hintergrund verneint.