Verfassungsschutz gegen Beobachtung der Saar-AfD
Der saarländische Verfassungsschutz sieht derzeit keinen Anlass für eine Beobachtung der AfD. Es lägen keine Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen vor, hieß es aus dem Innenministerium. In der Vergangenheit hatte der Landesverband der Partei wegen Kontakten zu rechtsextremen Gruppen bundesweit von sich reden gemacht.
Die Frage, ob die Alternative für Deutschland ein Fall für den Verfassungsschutz ist, wird seit langer Zeit kontrovers diskutiert – und bislang abschlägig beantwortet. Nach einer Demonstration in Chemnitz, bei der AfD-Vertreter – unter ihnen auch der Landeschef der Saar-AfD, Josef Dörr – neben dem wegen Volksverhetzung verurteilten Pegida-Gründer Lutz Bachmann in vorderster Reihe mitmarschierten, war der Ruf nach einer Beobachtung erneut laut geworden. Derzeit prüft das Bundesamt für Verfassungsschutz, ob die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Dazu wird Material ausgewertet, das die Bundesländer zusammengestellt haben. Laut einem Bericht der Wochenzeitung Die Zeit ist das Saarland neben Schleswig-Holstein das einzige Bundesland, das keine aktuellen Unterlagen eingereicht hat.
Auf Nachfrage teilte das saarländische Innenministerium mit, die für den Verfassungsschutz zuständige Abteilung habe in ihrer Stellungnahme gegenüber dem Bundesamt auf mehrere Vorgänge Bezug genommen, die bereits früher übermittelt worden seien. Darüber hinaus habe man mitgeteilt, dass derzeit im Saarland weder für den gesamten Landesverband der AfD noch für abgrenzbare Untergliederungen der Partei Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen vorlägen. Diese seien nach dem saarländischen Verfassungsschutzgesetz Voraussetzung für eine Beobachtung. Zu weiteren Details wollten sich weder das Innenministerium noch das Bundesamt äußern. Beide verwiesen auf interne Verfahrensabläufe der Verfassungsschutzbehörden.
Zwischen Meinungsfreiheit und Volksverhetzung
Dass es den saarländischen Landesverband der AfD überhaupt noch gibt, resultiert aus einer Niederlage der Bundesspitze der Partei. Die wollte den Landesverband nämlich auflösen – wegen Kontakten zu rechtsextremen Gruppen. Auslöser war eine Recherche des Magazins Stern, die unter anderem von einem Besuch des Landesvorsitzenden bei der Freien Bürger-Union (FBU) handelte, der eine personelle Nähe zur NPD nachgesagt wird. Diese „handfesten Belege“, so eine Pressemitteilung der Bundes-AfD, ließen dem Bundesvorstand „keine andere Möglichkeit als die Auflösung des Landesverbandes Saarland“. Man müsse politische Tendenzen, die dem Selbstverständnis der AfD widersprächen, verhindern. Ein Schiedsgerichtsurteil verhinderte letzlich die Auflösung.
Im Laufe des vergangenen Jahr beschäftigten rechtsextremistische Tendenzen von saarländischen AfD-Politikern sogar die Gerichte. Ende 2017 wurde Jeanette Simone Ihme wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Sie hatte auf Facebook unter einem Bericht über ein Flüchtlingsboot geschrieben: „Am besten alle samt Inhalt versenken.“ Durch ihre Äußerung habe sie gegen Teile der Bevölkerung zum Hass aufgestachelt und zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen aufgefordert, so das Gericht. (Ihme entschuldigte sich im Nachhinein für den Post.) Die Aussage des Saarbrücker AfD-Mitglieds Laleh Hadjimohamadvali, der Islam sei „schlimmer als die Pest“, sah die Staatsanwaltschaft hingegen durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt.