Zwei „Reichsbürger“ aus Rheinland-Pfalz müssen Schusswaffen abgeben
Koblenz/Trier. Zwei mutmaßliche „Reichsbürger“ aus dem Westen von Rheinland-Pfalz müssen auch nach einer Gerichtsentscheidung in zweiter Instanz ihre Schusswaffen abgeben. Diesen Beschluss teilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz am Dienstag mit.
„Reichsbürger“ erkennen die Bundesrepublik Deutschland und ihre Behörden nicht an. (Az: 7 B 11152/18.OVG)
Die zuständige Behörde hatte die Waffenbesitzkarten der beiden Männer widerrufen, weil sie gemäß mehrerer eigener Schreiben waffenrechtlich unzuverlässig seien. Aus den Dokumenten folge zweifelsfrei ihre Zugehörigkeit zum Spektrum der „Reichsbürger“. Ihren Vorstoß gegen den Widerruf der Waffenbesitzkarten lehnte das Verwaltungsgericht Trier ab. Ihre Beschwerde dagegen wies das OVG ab.
Zwar gebe es keine einheitliche „Reichsbürgerbewegung“, erklärte das OVG. Unabhängig davon, ob die beiden Männer sich selbst als „Reichsbürger“ sähen oder nur einen Teil von deren Überzeugungen übernommen hätten, rechtfertigten ihre Schreiben die Prognose ihrer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit. Demnach hätten sie sich wesentliche Elemente der „Reichsbürgerbewegung“ zu eigen gemacht.
Der Aussage der beiden Männer, dass es mehr als 15 Jahre lang keine Gesetzesverstöße mit ihren Schusswaffen gegeben habe, maß das OVG kein Gewicht bei. Ein Restrisiko bei der Beurteilung ihrer Zuverlässigkeit mit den Waffen müsse nicht hingenommen werden.
Nach früheren Angaben des rheinland-pfälzischen Innenministeriums in Mainz gibt es landesweit rund 550 „Reichsbürger“. 77 davon galten als gewaltbereit.