Warum eine AfD-Frau 1800 Euro Strafe zahlen muss
Saarbrücken. Die Saarbrückerin wollte den Islamismus anprangern und überschritt dabei Grenzen. Der Richter ließ am Ende Milde walten.
Die Aussage, der Islam sei „schlimmer als die Pest“, ließ die Staatsanwaltschaft ihr Anfang 2018 noch durchgehen. Doch mit zwei Veröffentlichungen bei Facebook hat die Saarbrückerin Laleh Hadjimohamadvali, die 2017 für die AfD in den Landtag und den Bundestag wollte, den Bogen überspannt. Das Amtsgericht Saarbrücken verurteilte sie gestern wegen Gewaltdarstellung, Verbreitung kinderpornografischer Inhalte und Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 1800 Euro (90 Tagessätze à 20 Euro).
Die Deutsch-Iranerin hatte zuvor gegen einen Strafbefehl über 9000 Euro Einspruch eingelegt, weshalb es gestern zur mündlichen Verhandlung kam. Hadjimohamadvali floh nach eigenen Worten 1986 als Mädchen nach Deutschland, nachdem sie im Iran unter der Herrschaft der 1979 an die Macht gekommenen Islamisten um ihr Leben fürchten musste.
Am 29. April lud sie bei Facebook ein Foto hoch, das zeigt, wie ein kleines Mädchen zum Oralverkehr mit einem Mann in orientalischer Tracht gezwungen wird. Dazu schrieb sie, gerichtet an jene Menschen, die aus ihrer Sicht zu viel Verständnis für den Islam aufbringen: „Ihr, genau ihr seid jene Kinderschänder, die es zu bekämpfen gilt! Der Moslem möge euch holen. Der Teufel ist ZU GUT für euch.“ Bereits am 23. November 2017 hatte Hadjimohamadvali ein Video veröffentlicht, das zeigt, wie ein kniender Mann inmitten einer Menschenmenge von einer vermummten Person mit Schwert, Säbel oder Machete enthauptet wird.
Ihre Anwältin Birgit Lietz sagte, Hadjimohamadvali wende sich damit nicht gegen den Islam, sondern gegen den fundamentalistischen Islam, der im Iran zu Hinrichtungen führe. Die Angeklagte berichtete unter Tränen von Kindern, die im Iran vergewaltigt und dann hingerichtet würden – wegen vorehelichem Sex.
Richter Kai-Uwe Lohmann nahm der 46-Jährigen ab, dass sie unter dem Islamismus gelitten habe und deswegen dagegen kämpfe. Sie habe die widerlichen Inhalte nicht veröffentlicht, weil sie diese toll finde, sondern um diese anzuprangern. Das sei ein „absolut untypischer Fall“. Dennoch: „Sie überschreiten eine Grenze, das geht eben nicht.“ Das könne man nicht einfach durchgehen lassen. Das sah auch die Staatsanwaltschaft so.
Der Richter hatte vor dem Urteilsspruch angeboten, die Strafe von 9000 Euro deutlich zu reduzieren – unter einer Bedingung: „Sie müssen uns sagen, dass Sie das nicht nochmal machen!“ Für den anderen Fall drohte er eine Strafe an, „die sich gewaschen hat“. Nach kurzer Beratung mit ihrer Anwältin willigte Hadjimohamadvali schließlich ein.