Laleh Hadjimohamadvali

Laleh Hadjimohamadvali alias Laleh Walie (1972) kommt in Teheran, Iran zur Welt. Im Alter von 14 Jahren flieht sie mit ihrer Mutter vor ihrem gewalttätigen Vater nach Deutschland. Die Saarbrückerin bezeichnet ihn als „verbitterten fanatischen Moslem“, der einen Hinrichtungsbefehl gegen seine Frau in Auftrag gegeben haben soll, weil sie keine Muslimin ist. ((Rebecca Baden, »Gegen diese AfD-Politikerin wird wegen Volksverhetzung ermittelt«, vice.com, Vice (Magazin), 10.08.2017 11:48))

Hadjimohamadvali wird am 26. Mai 2016 als Kandidatin der AfD Saar für die Landtagswahl 2017 auf die Liste des Wahlkreises Saarbrücken aufgestellt. ((Rolf Müller, »AfD stellt erste Wahlkreisliste auf!«, afdsaarland.de, AfD Landesverband Saarland, 26.05.2016)) Im selben Jahr tritt sie für die AfD auf der saarländischen Landesliste auf Listenplatz 3 zur Bundestagswahl an. ((Daniel Kirch, »Volksverhetzung? Staatsanwalt ermittelt gegen AfD-Politikerin«, saarbruecker-zeitung.de, Saarbrücker Zeitung, 08.08.2017 20:40))

Als erste saarländische AfD-Funktionärin tritt sie am 4. August 2018 als Rednerin auf der montalichen Demonstration von Marco Kurz‘ rechtem „Frauenbündnis Kandel“ in Kandel (Pfalz) auf.

Aufruf zur Kandel-Demo am 4. August 2018.

Juristische Auseinandersetzungen

Im Juni 2017 verkündet Hadjimohamadvali bei einer Rede auf dem AfD-Landesparteitag in Völklingen, der Islam sei „schlimmer als die Pest“. Nachdem die Saarbrücker Zeitung diesen Satz in einem Artikel zitiert, erstattet Mirko Welsch, ehemals Mitglied der AfD Saar, nach eigenen Angaben Anzeige. Die Staatsanwaltschaft leitet am Mittwoch, 8. August 2017 ein Ermittlungsverfahren gegen sie ein wegen des Anfangsverdachts auf Volksverhetzung und Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen. ((Daniel Kirch, »Volksverhetzung? Staatsanwalt ermittelt gegen AfD-Politikerin«, saarbruecker-zeitung.de, Saarbrücker Zeitung, 08.08.2017 20:40)) ((Rebecca Baden, »Gegen diese AfD-Politikerin wird wegen Volksverhetzung ermittelt«, vice.com, Vice (Magazin), 10.08.2017 11:48))

Der Fall wird auf der Vorstandssitzung am 14. August 2017 nicht weiter erörtert. Im Gegensatz zu Vorstandsmitglied Jeanette Ihme, der wegen eines ähnlichen Falls eine „Rüge“ ausgesprochen wird, ist laut Parteisprecher Rolf Müller das „was Laleh Hadjimohamadvali vor acht Wochen gesagt haben soll (…) für den Landesvorstand kein Thema“. ((»Vorstand mahnt AfD-Politikerin ab«, saarbruecker-zeitung.de, Saarbrücker Zeitung, 15.08.2017 20:09))

Im Februar 2018 stellt die Staatsanwaltschaft Saarbrücken das Ermittlungsverfahren gegen Hadjimohamadvali ein. Ihre Aussage sei von der Meinungsfreiheit gedeckt und erfülle nicht die Straftatbestände § 130 StGB (Volksverhetzung) oder § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen). ((Daniel Kirch, »AfD-Politikerin wird nicht angeklagt«, saarbruecker-zeitung.de, Saarbrücker Zeitung, 28.02.2018 17:23)) ((Thomas Gerber, »Ermittlungen gegen AfD-Politikerin eingestellt«, sr.de, Saarländischer Rundfunk, 28.02.2018 07:58))

Am 29. April lädt Hadjimohamadvali bei Facebook ein Foto hoch, das zeigt, wie ein kleines Mädchen zum Oralverkehr mit einem Mann in orientalischer Tracht gezwungen wird. Dazu schreibt sie, gerichtet an jene Menschen, die aus ihrer Sicht zu viel Verständnis für den Islam aufbringen: „Ihr, genau ihr seid jene Kinderschänder, die es zu bekämpfen gilt! Der Moslem möge euch holen. Der Teufel ist ZU GUT für euch.“ Bereits am 23. November 2017 veröffentlicht Hadjimohamadvali ein Video, das zeigt, wie ein kniender Mann inmitten einer Menschenmenge von einer vermummten Person mit Schwert, Säbel oder Machete enthauptet wird. Für beide Taten wird ein Strafbefehl in Höhe von 9.000 Euro erlassen, gegen den sie Einspruch einlegt. Am 19. Dezember 2018 wird sie in der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Saarbrücken wegen Gewaltdarstellung, Verbreitung kinderpornografischer Inhalte und Volksverhetzung schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro (90 Tagessätze à 20 Euro) verurteilt. Unter Tränen berichtet Hadjimohamadvali von Kindern, die im Iran vergewaltigt und dann wegen vorehelichem Sex hingerichtet würden. Richter Kai-Uwe Lohmann nimmt ihr ab, dass sie unter dem Islamismus gelitten habe und deswegen dagegen kämpfe. Sie habe die widerlichen Inhalte nicht veröffentlicht, weil sie diese toll finde, sondern um diese anzuprangern. Das sei ein „absolut untypischer Fall“, dennoch habe sie damit eine Grenze überschritten. Der Richter bietet vor dem Urteilsspruch an, die ursprüngliche Strafe von 9.000 Euro deutlich zu reduzieren, wenn Hadjimohamadvali verspreche, dies künftig nicht noch einmal zu tun. Andernfalls drohe eine Strafe „die sich gewaschen hat“. Nach kurzer Beratung mit ihrer Anwältin Birgit Lietz willigt sie schließlich ein. Mit der Verurteilung zu 90 Tagessätzen gilt Hadjimohamadvali nicht als vorbestraft. ((Daniel Kirch, »Warum eine AfD-Frau 1800 Euro Strafe zahlen muss«, saarbruecker-zeitung.de, Saarbrücker Zeitung, 19.12.2018 20:23)) ((»AfD-Politikerin wegen Volksverhetzung verurteilt«, sr.de, Saarländischer Rundfunk, 20.12.2018 07:24))


Bildquellen:

  1. facebook.com/laleh.walie