Zwei „Reichsbürger“ aus Rheinland-Pfalz müssen Schusswaffen abgeben
Koblenz/Trier. Zwei mutmaßliche „Reichsbürger“ aus dem Westen von Rheinland-Pfalz müssen auch nach einer Gerichtsentscheidung in zweiter Instanz ihre Schusswaffen abgeben. Diesen Beschluss teilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz am Dienstag mit.
„Reichsbürger“ erkennen die Bundesrepublik Deutschland und ihre Behörden nicht an. (Az: 7 B 11152/18.OVG)
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