26.01.2019: Rauswurf von AfD-Abgeordnetem vor Verfassungsgerichtshof

Rauswurf von AfD-Abgeordnetem vor Verfassungsgerichtshof

Die AfD im Landtag wirft ihren Parlamentarier Ahnemüller raus. Der beschwert sich beim Verfassungsgericht. Im Eilverfahren scheitert er. Nun setzt er auf die Verhandlung im Hauptsacheverfahren. Es geht um seine angeblichen Kontakte zur rechtsextremen NPD.

Koblenz (dpa/lrs) – Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz befasst sich an diesem Dienstag (29. Januar) mit dem Rauswurf des Abgeordneten Jens Ahnemüller aus der AfD-Landtagsfraktion. Mit einer Entscheidung des höchsten Gerichts des Landes wird nach der mündlichen Verhandlung im Hauptsacheverfahren erst in einigen Wochen gerechnet.

Im vorherigen Eilverfahren beim Verfassungsgerichtshof in Koblenz war Ahnemüller im November 2018 mit einer Klage gegen seinen Fraktionsausschluss vorerst gescheitert. Die AfD-Landtagsfraktion in Mainz hatte den 57-jährigen gelernten KfZ-Mechaniker aus Konz im Kreis Trier-Saarburg im September ausgeschlossen und als Grund Kontakte zur rechtsextremen NPD angegeben. Ahnemüller hatte zwar Kontakte zu einem ehemaligen NPD-Funktionär bestätigt, aber einen rechtsextremen Hintergrund zurückgewiesen.

Als Fraktionsloser im Landtag

Die Koblenzer Richter erklärten im November im Eilverfahren, Ahnemüllers weitere Beteiligung an der Arbeit der AfD-Fraktion wäre ein „erheblicher Eingriff“ in deren Belange und er habe weiter die wichtigsten Rechte eines Abgeordneten. Ahnemüller hatte zuvor betont, es seien keine Gründe ersichtlich, die seinen Fraktionsausschluss rechtfertigen könnten.

Sein Rauswurf hatte ein Stühlerücken bei den Parlamentsausschüssen zur Folge: Der nun fraktionslose Abgeordnete wurde neues Mitglied im Wirtschaftsausschuss. Nach früheren Angaben des Landtags darf er mitarbeiten, reden und Anträge stellen, aber nicht mitstimmen. Als Mitglied im Petitions- sowie im Wahlprüfungsausschuss und in der Strafvollzugskommission schied Ahnemüller aus.

Einen Ausschluss hatte es laut Parlament davor zuletzt 1949 in der ersten rheinland-pfälzischen Wahlperiode bei dem Abgeordneten Wilhelm Lenz (1894-1954) aus der SPD gegeben. Er blieb ebenfalls als fraktionsloser Abgeordneter im Landtag.