Ahnemüller wirft AfD-Fraktion Willkür vor
Vor dem rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof ist über den Ausschluss von Jens Ahnemüller aus der AfD-Landtagsfraktion verhandelt worden. Der 57-Jährige will wieder aufgenommen werden.
In der Verhandlung am Dienstag stellte Ahnemüllers Verteidiger die Gründe für den Fraktionsausschluss seines Mandanten in Frage. AfD-Fraktionschef Uwe Junge habe ein „System der unbedingten Loyalität“ geschaffen, sagte er. Es würden in der Fraktion Sachverhalte ausgenutzt, um Abgeordnete „willkürlich in eine Ecke zu drängen“.
Der Anwalt der AfD-Fraktion wies dies zurück: Man habe keine willkürliche Entscheidung getroffen, Ahnemüller sei nicht „mit der falschen Hosenfarbe im Landtag erschienen“. Aus Sicht der Fraktion gehe es vielmehr darum, wie stark man sich politisch von rechts abgrenzen wolle. Ähnlich hatte sich Fraktionschef Junge unmittelbar vor Verhandlungsbeginn geäußert: Die AfD wolle keine Kontakte zur NPD und schon gar keine Zusammenarbeit.
Juristisches Neuland für den VGH
Der Verfassungsgerichtshof beendete die mündliche Verhandlung nach etwa einer Stunde. VGH-Präsident Lars Brocker sagte, sein Gericht verhandele erstmals über einen Fraktionsausschluss, betrete also in Rheinland-Pfalz juristisches Neuland. Das Urteil soll den Beteiligten schriftlich zugestellt werden.
Ahnemüller wegen Kontakten zu Rechtsextremen geschasst
Die AfD-Fraktion hatte Ahnemüller im September 2018 ausgeschlossen. Sie begründete dies damit, dass Ahnemüller wiederholt Kontakte zu Rechtsextremen gehabt habe. Unter anderem warf die Fraktion dem Abgeordneten vor, bei Veranstaltungen mit einem ehemaligen NPD-Politiker und Mitgliedern der rechtsextremen sogenannten Identitären Bewegung zusammengearbeitet zu haben. Ahnemüller hatte zwar Kontakte zu einem ehemaligen NPD-Funktionär bestätigt, aber einen rechtsextremen Hintergrund zurückgewiesen.
Bei einer Kundgebung im September in Hermeskeil, die Ahnemüller organisiert hatte, waren nach SWR-Recherchen drei Anhänger der „Identitären Bewegung“ als Ordner eingesetzt worden. Der Landtagsabgeordnete sagte dem SWR damals, er habe von den Kontakten der Männer zur Identitären Bewegung nichts gewusst. Sonst hätte er sie der Veranstaltung verwiesen.
Partei hat Kooperationsverbot mit NPD und Identitären erlassen
Mit der NPD und der sogenannten Identitären Bewegung dürfen AfD-Politiker nach einem Parteibeschluss nicht kooperieren. Ein Fraktionssprecher sagte, das Vertrauensverhältnis zu Ahnemüller sei zerstört.
Ahnemüller sagte dem SWR, eine Zusammenarbeit mit Rechtsextremen habe nicht stattgefunden. Die Fraktion habe ihm zudem keine Möglichkeit gegeben, sich zu verteidigen. Auch gegen ein laufendes Parteiausschlussverfahren wehrt sich Ahnemüller derzeit.
Ahnemüller scheiterte mit Eilantrag
Der Abgeordnete aus Konz (Kreis Trier-Saarburg) war im November mit einem Eilantrag gegen seinen Fraktionsausschluss gescheitert. Das Gericht argumentierte, dass er kein Recht darauf habe, sofort wieder in die Fraktion aufgenommen zu werden. Ahnemüllers weitere Beteiligung an der Arbeit der AfD-Fraktion wäre ein „erheblicher Eingriff“ in deren Belange und er habe weiter die wichtigsten Rechte eines Abgeordneten. Deshalb blieb er fraktionsloser Abgeordneter im Landtag.
Sein Rauswurf hatte ein Stühlerücken bei den Parlamentsausschüssen zur Folge: Er wurde neues Mitglied im Wirtschaftsausschuss. Nach früheren Angaben des Landtags darf er mitarbeiten, reden und Anträge stellen, aber nicht mitstimmen. Als Mitglied im Petitions- sowie im Wahlprüfungsausschuss und in der Strafvollzugskommission schied der 57-jährige gelernte KfZ-Mechaniker aus.
Fraktionsausschluss zuletzt 1949
Einen Ausschluss hatte es laut Parlament davor zuletzt 1949 in der ersten rheinland-pfälzischen Wahlperiode bei dem Abgeordneten Wilhelm Lenz aus der SPD gegeben. Er blieb ebenfalls als fraktionsloser Abgeordneter im Landtag.