Gerichtsentscheidung über rausgeworfenen AfD-Abgeordneten Ahnemüller im Februar

Koblenz. Im Streit um den Rauswurf des Abgeordneten Jens Ahnemüller aus der rheinland-pfälzischen AfD-Landtagsfraktion will der Verfassungsgerichtshof (VGH) seine Entscheidung im Februar bekanntgeben. Das teilte das höchste Gericht des Landes am Dienstag nach einer einstündigen mündlichen Verhandlung in Koblenz mit. lrs
Die AfD-Fraktion hatte Ahnemüller im September 2018 ausgeschlossen und als Grund Kontakte zur rechtsextremen NPD angegeben. Der 57-Jährige wies dies zurück. Sein Prozessbevollmächtigter Dubravko Mandic warf im Hauptsacheverfahren am Dienstag AfD-Fraktionschef Uwe Junge ungerechtfertigte, willkürliche Entscheidungen für den eigenen Machterhalt vor. Nur mit Ahnemüllers Ausschluss sei rechnerisch Junges spätere Wiederwahl als Fraktionsvorsitzender möglich gewesen. Dieser wies den Vorwurf in der Sache und auch schon rein mathematisch als falsch zurück.
Im vorherigen Eilverfahren vor dem VGH war Ahnemüller im November 2018 mit einer Klage gegen seinen Fraktionsausschluss vorerst gescheitert. Der gelernte Kfz-Mechaniker aus Konz im Kreis Trier-Saarburg hatte zwar Kontakte zu einem ehemaligen NPD-Funktionär bestätigt. Einen rechtsextremen Hintergrund wies er aber zurück.
Die Koblenzer Richter erklärten im November im Eilverfahren, Ahnemüllers weitere Beteiligung an der Arbeit der AfD-Fraktion wäre ein „erheblicher Eingriff“ in deren Belange. Er habe aber weiter die wichtigsten Rechte eines Abgeordneten. Ahnemüller hatte zuvor betont, es seien keine Gründe ersichtlich, die seinen Fraktionsausschluss rechtfertigen könnten.
VGH-Präsident Lars Brocker sagte am Dienstag, sein Gericht verhandele erstmals über einen Fraktionsausschluss, betrete also in Rheinland-Pfalz juristisches Neuland.