Die Bürgerinitiative „Sulzbach wehrt sich“ wurde im Sommer 2017 von Sascha Wagner und Alexander Flätgen ins Leben gerufen. Erklärtes Ziel ist es die geplante Einrichtung einer Moschee in der Alten Post in Sulzbach (Saar) zu verhindern. Wie schon Wagners frühere NPD-Vorfeldorganisationen, bspw. die Saarländer gegen Salafisten (SageSa), gibt sich die Gruppe betont überparteilich. Die Teilnehmer*innen rekrutieren sich jedoch wie gehabt aus dem ehemaligen SageSa-Umfeld, Mitgliedern der NPD sowie Personen aus dem Fußball- und Hooligan-Spektrum.
Autor: afax
Alexander Flätgen
Alexander Flätgen (1979) aus Sulzbach (Saar) tritt erstmals 2016 öffentlich in Erscheinung. Er beteiligt sich mit seiner Frau Yvonne Flätgen an mehreren Kundgebungen von Jaqueline Süßdorfs Bürgerinitiative „Bündnis Saar“ und wird kurz darauf Mitglied des saarländischen Landesverbands der NPD. Anfang 2017 beteiligt sich Flätgen aktiv am Landtagswahlkampf der Partei.
Nach dem Bruch mit Süßdorf im Frühjahr 2017 wendet er sich der Fraktion von Sascha Wagner zu und wird zu dessen politischen Ziehsohn. Gemeinsam bauen sie im Sommer 2017 die Bürgerinitiative „Sulzbach wehrt sich“, die in zwei Kundgebungen im Juli und August gegen die geplante Einrichtung einer Moschee in der Alten Post in Sulzbach mobil macht. Dabei knüpft Flätgen Kontakte zu Edwin Wagensveld von PEGIDA Nederland, der auf beiden Kundgebungen spricht.
30.03.2018: Bürgerinitiative setzt sich gegen Stadt durch
Bürgerinitiative setzt sich gegen Stadt durch
Sulzbach. Eine Veranstaltung von „Sulzbach wehrt sich“ darf stattfinden. Bürgermeister Michael Adam kündigt Beschwerde an.
Sieg der Bürgerinitiative „Sulzbach wehrt sich“ im Rechtsstreit gegen die Stadt: Demnach ist die fristlose Kündigung des Benutzungsvertrages für das Salzbrunnenhaus ungültig. Einen entsprechenden Beschluss der Richter am Verwaltungsgericht des Saarlandes vom Donnerstag, 29. März, bestätigte auf Anfrage der Sprecher der somit erfolgreichen Bürgerbewegung, Alexander Flätgen. Damit kann der von seiner Initiative organisierte Vortragsabend, wie er ihn ankündigt, stattfinden – sollte es nicht doch noch zu einem anderslautenden Entscheid einer höheren Gerichtsinstanz kommen.
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30.03.2018: Stadt: Demo-Auflösung war wohl rechtswidrig – aber nachvollziehbar
Stadt: Demo-Auflösung war wohl rechtswidrig – aber nachvollziehbar
Zweibrücken. Es gab keine Hinweise auf eine konkrete Sicherheitsgefahr. Bürgermeister macht Ordnungsamts-Mitarbeitern aber ausdrücklich keine Vorwürfe. Die umfangreiche Erklärung enthält keine Worte des Bedauerns über den Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.
Das Ordnungsamt hat mit der Auflösung der Kundgebung „Gemeinsam gegen Rechts“ am 14. März auf dem Zweibrücker Hallplatz gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verstoßen. Diese Bilanz liegt nach Lektüre der umfassenden Stellungnahme der Stadtverwaltung nahe, die Bürgermeister Christian Gauf (CDU) am Donnerstagnachmittag den Mitgliedern des Stadtrats und der Presse geschickt hat.
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29.03.2018: Bürgerinitiative siegt gegen Stadt Sulzbach
Quellenangabe: Matthias Zimmermann, »Bürgerinitiative siegt gegen Stadt Sulzbach«, saarbruecker-zeitung.de, Saarbrücker Zeitung, 29.03.2018 21:10
Bürgerinitiative siegt gegen Stadt Sulzbach
Sulzbach. Eine Veranstaltung von „Sulzbach wehrt sich“ darf stattfinden. Der Bürgermeister kündigt Beschwerde an.
Sieg der Bürgerinitiative „Sulzbach wehrt sich“ im Rechtsstreit gegen die Stadt: Demnach ist die fristlose Kündigung des Benutzungsvertrages für das Salzbrunnenhaus ungültig. Einen entsprechenden Beschluss der Richter am Verwaltungsgericht des Saarlandes vom Donnerstag (29. März 2018) bestätigt am Abend auf Anfrage der Sprecher der somit erfolgreichen Bürgerbewegung, Alexander Flätgen. Damit kann der von seiner Initiative organisierte Vortragsabend, wie er ihn ankündigt, stattfinden – sollte es nicht doch noch zu einem anderslautenden Entscheid einer höheren Gerichtsinstanz kommen.
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29.03.2018: Flüchtlinge dürfen ohne Job nicht mehr nach Pirmasens ziehen
Flüchtlinge dürfen ohne Job nicht mehr nach Pirmasens ziehen
Nach Abschluss ihres Asylverfahrens dürfen Flüchtlinge ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz nicht mehr nach Pirmasens umziehen: Diese Regelung ist seit Montag in Kraft.
Doch warum gibt es diese Zuzugssperre gerade in Pirmasens? Der Grund dafür sind die niedrigen Mieten in der strukturschwachen Region. Deswegen zogen deutlich mehr Flüchtlinge nach Pirmasens als in andere Städte. Eine allgemeine Wohnsitzauflage soll es in Rheinland-Pfalz allerdings nicht geben.
In der Stadt leben 42.000 Menschen, davon sind etwa 1300 Flüchtlinge. Hauptherkunftsländer sind Syrien, Afghanistan und Somalia.
29.03.2018: Wegen Hitlers Geburtstag: Mutmaßlich rechte „Pogo-Party“ im „Gloria“ Saarbrücken abgesagt
Wegen Hitlers Geburtstag: Mutmaßlich rechte „Pogo-Party“ im „Gloria“ Saarbrücken abgesagt
Die für den 20. April angesetzte „Pogo-Party“ im „Gloria Stages“ in Saarbrücken wird nicht stattfinden. Auch wegen des „kritischen Datums“.
Der Insolvenzverwalter der Saarbrücker Disco „Gloria Stages“ hat die Pogo-Party am 20. April abgesagt. Das berichtet die „Saarbrücker Zeitung“.
Auf der Feier sollten eigentlich Bands wie die saarländische Rockgruppe „Brennstoff“ spielen. Außerdem sollte Musik von „Frewild“ und den „Böhse Onkelz“ laufen. Die beiden letztgenannten Gruppen werden besonders von Linken als rechtsgerichtete Bands angesehen. Die Gruppen selbst distanzierten sich in der Vergangenheit immer wieder von solchen Vorwürfen.
Der Insolvenzverwalter des „Gloria“ blies die Veranstaltung jetzt ab, „auch mit Blick auf das kritische Datum“, so die „SZ“. Am 20. April wurde Adolf Hitler geboren. Zufall? Auf Facebook gab es jedenfalls viel Kritik an der Party.
28.03.2018: Innenministerium: Rats-Debatte über Demo unzulässig
Innenministerium: Rats-Debatte über Demo unzulässig
Zweibrücken. Handelte Bürgermeister Christian Gauf (CDU) korrekt, als er in der jüngsten Stadtratssitzung erklärte, er dürfe das Thema „Stellungnahme der Verwaltung zur Auflösung der Demonstration Gemeinsam gegen Rechts“ auf keine Rats-Tagesordnung setzen? Zu dieser Frage vertreten die für die Kommunalaufsicht zuständige ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) und die Kommunalabteilung des Mainzer Innenministeriums unterschiedliche Rechtsauffassungen.
Die ADD hatte vorige Woche auf Merkur-Anfrage erklärt (und heute bekräftigt), selbstverständlich hätten Stadträte das Recht, „sich über alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft auszutauschen“ – sie dürften über eine Versammlungs-Auflösung laut Gemeindeordnung (GemO) nur keine Beschlüsse fassen, weil das Ordnungsamt hier nicht in kommunaler Selbstverwaltung handelt, sondern in „Auftragsgelegenheit“ für das Land. Die ADD verweist auch darauf, dass laut § 32 GemO der Stadtrat zwar nur über Selbstverwaltungangelegenheiten „beschließt“, doch diese Formulierung schließe Debatten nicht aus.
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28.03.2018: Insolvenzverwalter sagt Party im Gloria ab
Insolvenzverwalter sagt Party im Gloria ab
St. Johann. Umstrittene Veranstaltung in Saarbrücken mit Blick „auch auf das kritische Datum“ aus dem Programm genommen.
Eine Pogo-Party mit lautem Sound und harten Tänzen wird es im Gloria nicht geben. Das hat am Mittwoch Volker Müller auf Anfrage deutlich gemacht. Pikant: Zu diesem Zeitpunkt war dem Völklinger Veranstalter die definitive Absage durch den vorläufigen Insolvenzverwalter, der sich um die Geschicke des offensichtlich in Schieflage geratenen Saarbrücker Tanztempels kümmert, noch gar nicht bekannt. Der junge Organisator, der ungenannt bleiben will: „Das entscheidet sich erst am Donnerstag.“
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28.03.2018: Kirchturm nach Hitler-Glocke wegen Hakenkreuz in den Schlagzeilen
Kirchturm nach Hitler-Glocke wegen Hakenkreuz in den Schlagzeilen
Herxheim am Berg. Die wegen der „Hitler-Glocke“ bekannte Jakobskirche von Herxheim am Berg ist erneut in den Schlagzeilen – diesmal wegen eines eingemeißelten Hakenkreuzes in der Fassade. Nach der Anzeige eines Mannes beschäftigt das Symbol die Staatsanwaltschaft Frankenthal. Die Behörde untersucht, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Dies hatte zuvor der SWR berichtet.
Voraussetzung für weitere Maßnahmen sei, dass das Hakenkreuz ohne optische Hilfsmittel sichtbar sei, sagte Behördenleiter Hubert Ströber. „Das Entscheidende ist: Was ist mit bloßem Auge erkennbar.“ Ein Oberstaatsanwalt werde sich die Kirche noch diese Woche ansehen. Wenn es nicht sichtbar sei, bestehe auch kein Tatbestand im strafrechtlichen Sinne.
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