02.05.2018: Selbstschussanlage in Saarbrücker Garten: Das Urteil ist da

Selbstschussanlage in Saarbrücker Garten: Das Urteil ist da

Im Prozess um die Selbstschussanlage in einem Saarbrücker Kleingarten ist am Mittwochnachmittag (2. April 2018) das Urteil verkündet worden.

Ein 64-jähriger Waffennarr aus Saarbrücken ist nun wegen fahrlässiger Körperverletzung („mit strafbarem Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen“) zu einer Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt worden.

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01.05.2018: Innenminister ermahnt die Stadt

Innenminister ermahnt die Stadt

Zweibrücken. Roger Lewentz (SPD) hält, wie er der Verwaltung mitteilen lässt, die Auflösung der Demo „Gemeinsam gegen Rechts“ für rechtswidrig.

Die grundrechtswidrige Auflösung der Demonstration „Gemeinseam gegen Rechts“ am 14. März auf dem dem Hallplatz durch das Zweibrücker Ordnungsamt beschert der Stadt nun auch einen mahnenden Brief aus der Landesregierung: Innenminister Roger Lewentz hat „veranlasst, der Stadtverwaltung Zweibrücken den versammlungsrechtlichen Entscheidungsrahmen und die Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes noch einmal schriftlich zu verdeutlichen. Ich verbinde damit gegenüber der Stadtverwaltung Zweibrücken die Erwartung, dass sich künftige Eingriffe in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit durch die zuständige Versammlungsbehörde ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen bewegen werden“, schreibt Lewentz in einem Brief an das Mainzer Linken-Mitglied Marlon Demel, der sich über die Demo-Auflösung beschwert hatte.

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01.05.2018: Innenminister: Demo-Auflösung in Zweibrücken war rechtswidrig

Innenminister: Demo-Auflösung in Zweibrücken war rechtswidrig

Es war rechtswidrig vom Zweibrücker Ordnungsamt, die Versammlung „Gemeinsam gegen Rechts“ am 14. März aufzulösen. Zu diesem Schluss kommt der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz. Er antwortet damit dem Mainzer Linke-Mitglied Marlon Demel auf dessen Eingabe zu dem Vorfall in Zweibrücken. Die Stadtverwaltung hat in der Zwischenzeit eingeräumt, mit der Auflösung der Demo einen Fehler begangen zu haben. Laut Lewentz gab es am 14. März keine Anhaltspunkte dafür, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet gewesen wären, wäre die Demo gegen Rechts nicht aufgelöst worden. Wie berichtet, hielten am 14. März Rechtsextremisten auf dem Alexanderplatz eine Kundgebung ab. Die Gegendemo am Hallplatz verließ etwa ein Drittel der Teilnehmer vor dem offiziellen Ende. Das Ordnungsamt löste daraufhin die Versammlung gegen Rechts auf. |sig

01.05.2018: Störung der Totenruhe auf dem jüdischen Friedhof

Störung der Totenruhe auf dem jüdischen Friedhof

Gonnesweiler. Auf dem jüdischen Friedhof in Gonnesweiler sind im Zeitraum zwischen Sonntag und Montag, 15:10 Uhr, drei Grabsteine beschädigt worden. Nach jetzigem Ermittlungstand der Polizei, wurden die Grabsteine umgeworfen. Hierdurch wurden die Grabsteine beschädigt. Hinweise auf den oder die Täter liegen nicht vor.

Hinweise an die Polizeiinspektion Nordsaarland, Telefon (0 68 71) 9 00 10.

01.05.2018: AfD-Mitglied wurde als „blaunes Gesocks“ tituliert: Ist das erlaubt?

AfD-Mitglied wurde als „blaunes Gesocks“ tituliert: Ist das erlaubt?

Koblenz. Zoff im Westerwald: Weil ein Unternehmer bei der AfD aktiv ist, wurde er auf Facebook angegangen. Der Mann wehrte sich dagegen und bekam vor Gericht Recht.

Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass die Bezeichnung eines AfD-Mitgliedes als „blaunes Gesocks“ eine Beleidigung ist. Eine solche Äußerung sei keine zulässige Meinungsäußerung und deshalb zu unterlassen (Az.: 13 S 29/17).

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30.04.2018: Neonazis bedrohen Familien und sprühen Hakenkreuze

Neonazis bedrohen Familien und sprühen Hakenkreuze

Die in der Nacht vom 28.04. schlecht gesprühten Hakenkreuze. Foto: Solidarische Rose Zweibrücken

In der Nacht vom 27. auf den 28. April ertappte ein Anwohner drei junge Männer, wie sie sich vor seinem Haus zu schaffen machten. Offensichtliche wollten die Männer etwas an die Fassade sprühen. Der Anwohner stellte die aggressiv auftretenden Männer zur Rede. Dabei äußerten sie deutliche ihre rechte Gesinnung und drohten den beiden in dem Haus lebenden Familien mit körperlichen Angriffen. Auch kündigten sie an, in den nächsten Tagen wieder zu kommen. Der Presse ist zu entnehmen, dass während den daraus entstandenen Handgreiflichkeiten einem der Neonazis die Nase gebrochen wurde. Daraufhin flüchteten die Männergruppe. Nach Augenzeugenberichten fingen die Neonazis auch noch Streit mit der später hinzugezogenen Polizei an.In der darauf folgenden Nacht wurden zwei der drei Männer wieder vor dem Haus beobachtet. Sie sprühten fünf Hakenkreuze und konnten verschwinden bevor die alarmierte Polizei eintraf.

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29.04.2018: Hakenkreuze an Hauswand geschmiert

Hakenkreuze an Hauswand geschmiert

Zwischen Samstag, 20 Uhr, und Sonntag, 0.30 Uhr, haben unbekannte Täter in der 22er Straße (Hausnummer 18) eine Mauer durch Graffiti beschädigt. Wie die Polizei mitteilt, wurden mit schwarzer Farbe mehrere Hakenkreuze an die Mauer gesprüht.

Hinweise an die Polizei Zweibrücken, Tel. (0 63 32) 97 60.

29.04.2018: Rechtsradikale agitieren an der Saar-Uni

Rechtsradikale agitieren an der Saar-Uni

Saarbrücken. Der Asta, die Uni-Leitung und CDU-nahe Gruppen beobachten zunehmende Aktivitäten von Rechten.

Einigen Studenten ist am vergangenen Donnerstag beim Mittagessen in der Mensa auf dem Saarbrücker Campus der Appetit vergangen. Sie fanden auf den Tischen rote Karten vor, auf denen angebliche Zitate aus dem Munde von „Volksvertretern“ wie Jürgen Trittin, Joschka Fischer (beide Grüne) oder Martin Schulz (SPD) standen. Thema dieser angeblichen Zitate war die Flüchtlingsfrage. „Die unbekannten Verfasser haben mit falschen Zitaten gehandelt“, sagte die Uni-Sprecherin Friederike Meyer zu Tittingdorf der SZ. Über die Täter, die man im rechtsradikalen Spektrum vermutet, lägen bisher noch keine Erkenntnisse vor. „Wir werden das genau beobachten“, erklärte die Uni-Sprecherin.

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27.04.2018: „Ed, der Holländer“ muss ins Gefängnis

„Ed, der Holländer“ muss ins Gefängnis

Probleme mit Waffen und dem Fiskus: Pegida-Redner Edwin Wagensveld wurde am Landgericht Würzburg verurteilt: Foto: pictures alliance / dpa

Es ist schon wieder passiert. Die bayerische Justiz hat den Dresdner Pegida-Organisator Edwin Wagensveld zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Es ist bereits das dritte Strafverfahren gegen tonangebende Mitglieder von Pegida Dresden in diesem Jahr.Erst im März wurde Pegida-Gründer Lutz Bachmann (45) wegen Volksverhetzung und Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz zu 1 200 Euro Geldstrafe verurteilt. Anfang April hat dann die inzwischen abtrünnige Pegida-Frontfrau Tatjana Festerling (54) eine Gefängnisstrafe dank der Unterstützung ihrer Anhänger abwenden können. Die ehemalige Oberbürgermeister-Kandidatin war ebenfalls wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von mehr als 3 000 Euro verurteilt worden. Weil sie nicht zahlte, erhielt sie eine Einladung, ersatzweise 120 Tage ins Gefängnis zu gehen.

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27.04.2018: Kandel: Demonstrationen sind kaum zu verbieten

Kandel: Demonstrationen sind kaum zu verbieten

„Wir sehen die Problemlage der Menschen in Kandel und wollen ihnen helfen, damit auch ihre Grundrechte gewahrt werden“, sagt Landrat Fritz Brechtel (CDU). „Die Stadt Kandel mit ihren engen Gassen kann die Demonstrationen kaum mehr ertragen. Die Menschen in Kandel haben aus Angst vor den Demonstranten schon Veranstaltungen abgesagt. Handel und Gewerbe ist betroffen. Soweit dies rechtlich möglich ist, sollten Versammlungen in der Innenstadt verhindert werden – was allerdings äußerst schwierig sein dürfte“, erklärte Brechtel auf Anfrage.

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