03.04.2018: „Bunt statt braun“ organisiert Mahnwache gegen Neonazi-Konzert in Sulzbach

„Bunt statt braun“ organisiert Mahnwache gegen Neonazi-Konzert in Sulzbach

Für viel Gesprächsstoff hat im Vorfeld des Konzerts in Sulzbach ein geplanter Auftritt der rechten Band „Kategorie C“ gesorgt. Mit einer Mahnwache will das Aktionsbündnis „Bunt statt braun“ jetzt ein Zeichen gegen das Neonazi-Event setzen.

Das Aktionsbündnis „Bunt statt braun“ lädt für Freitag, den 6. April, zu einer Mahnwache auf dem Ravanusaplatz in Sulzbach/Saar ein. Anlass ist das Konzert der rechtsextremen Band „Kategorie C“ im Salzbrunnenhaus der Stadt. Die Mahnwache findet von 18.00 bis 21.00 Uhr statt.

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01.04.2018: Keine Pflicht zum Gedenkstättenbesuch

Keine Pflicht zum Gedenkstättenbesuch

Für Schüler im Saarland soll es keine verpflichtenden Besuche von NS-Gedenkstätten geben. Die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte zuvor mitgeteilt, dass ihr Ministerium darüber nachdenke, Gedenkstättenbesuche zur Pflicht zu machen.

Für das saarländische Bildungsministerium komme das nicht in Frage, teilte die Behörde dem SR mit. Dagegen sprächen didaktische und pädagogische Gründe.

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31.03.2018: Veranstaltung mit „Kategorie C“ darf jetzt doch in Sulzbach stattfinden

Veranstaltung mit „Kategorie C“ darf jetzt doch in Sulzbach stattfinden

Der „Vortragsabend“ mit der Band „Kategorie C“ darf doch in Sulzbach stattfinden. Damit siegt die Initiative „Sulzbach wehrt sich“ im Rechtsstreit mit der Stadt. Zumindest vorerst.

Am 6. April 2018 findet er jetzt also doch statt, der „Vortragsabend“ mit „Kategorie C“ im Sulzbacher Salzbrunnenhaus. Das meldet die „Saarbrücker Zeitung“ (SZ). Vorangegangen war ein längerer Streit zwischen der Stadt und Alexander Flätgen, Vertreter der Initiative „Sulzbach wehrt sich“.

Michael Adam (Sulzbachs Bürgermeister) ging rechtlich gegen das Event vor – und kündigte den Vertrag für die Benutzung der Location fristlos. Der Grund: „arglistige Täuschung“ des Veranstalters, so SZ. Der Veranstalter ging wiederum rechtlich gegen die Kündigung der Stadt vor.

Jetzt ist klar: Die Aufhebung des Vertrags ist ungültig, so SZ. Diesen richterlichen Beschluss bestätigte auf Anfrage der Zeitung Alexander Flätgen. Weiteren Medienberichten zufolge, heißt es darüber hinaus, will die Stadt nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einreichen. Wird die Veranstaltung womöglich also doch noch verhindert?

30.03.2018: Bürgerinitiative setzt sich gegen Stadt durch

Bürgerinitiative setzt sich gegen Stadt durch

Sulzbach. Eine Veranstaltung von „Sulzbach wehrt sich“ darf stattfinden. Bürgermeister Michael Adam kündigt Beschwerde an.

Sieg der Bürgerinitiative „Sulzbach wehrt sich“ im Rechtsstreit gegen die Stadt: Demnach ist die fristlose Kündigung des Benutzungsvertrages für das Salzbrunnenhaus ungültig. Einen entsprechenden Beschluss der Richter am Verwaltungsgericht des Saarlandes vom Donnerstag, 29. März, bestätigte auf Anfrage der Sprecher der somit erfolgreichen Bürgerbewegung, Alexander Flätgen. Damit kann der von seiner Initiative organisierte Vortragsabend, wie er ihn ankündigt, stattfinden – sollte es nicht doch noch zu einem anderslautenden Entscheid einer höheren Gerichtsinstanz kommen.

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30.03.2018: Stadt: Demo-Auflösung war wohl rechtswidrig – aber nachvollziehbar

Stadt: Demo-Auflösung war wohl rechtswidrig – aber nachvollziehbar

Zweibrücken. Es gab keine Hinweise auf eine konkrete Sicherheitsgefahr. Bürgermeister macht Ordnungsamts-Mitarbeitern aber ausdrücklich keine Vorwürfe. Die umfangreiche Erklärung enthält keine Worte des Bedauerns über den Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.

Das Ordnungsamt hat mit der Auflösung der Kundgebung „Gemeinsam gegen Rechts“ am 14. März auf dem Zweibrücker Hallplatz gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verstoßen. Diese Bilanz liegt nach Lektüre der umfassenden Stellungnahme der Stadtverwaltung nahe, die Bürgermeister Christian Gauf (CDU) am Donnerstagnachmittag den Mitgliedern des Stadtrats und der Presse geschickt hat.

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29.03.2018: Bürgerinitiative siegt gegen Stadt Sulzbach

Quellenangabe: Matthias Zimmermann, »Bürgerinitiative siegt gegen Stadt Sulzbach«, saarbruecker-zeitung.de, Saarbrücker Zeitung, 29.03.2018 21:10

Bürgerinitiative siegt gegen Stadt Sulzbach

Sulzbach. Eine Veranstaltung von „Sulzbach wehrt sich“ darf stattfinden.  Der Bürgermeister kündigt Beschwerde an.

Sieg der Bürgerinitiative „Sulzbach wehrt sich“ im Rechtsstreit gegen die Stadt: Demnach ist die fristlose Kündigung des Benutzungsvertrages für das Salzbrunnenhaus ungültig. Einen entsprechenden Beschluss der Richter am Verwaltungsgericht des Saarlandes vom Donnerstag (29. März 2018) bestätigt am Abend auf Anfrage der Sprecher der somit erfolgreichen Bürgerbewegung, Alexander Flätgen. Damit kann der von seiner Initiative organisierte Vortragsabend, wie er ihn ankündigt, stattfinden – sollte es nicht doch noch zu einem anderslautenden Entscheid einer höheren Gerichtsinstanz kommen.

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29.03.2018: Flüchtlinge dürfen ohne Job nicht mehr nach Pirmasens ziehen

Flüchtlinge dürfen ohne Job nicht mehr nach Pirmasens ziehen

Nach Abschluss ihres Asylverfahrens dürfen Flüchtlinge ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz nicht mehr nach Pirmasens umziehen: Diese Regelung ist seit Montag in Kraft.

Doch warum gibt es diese Zuzugssperre gerade in Pirmasens? Der Grund dafür sind die niedrigen Mieten in der strukturschwachen Region. Deswegen zogen deutlich mehr Flüchtlinge nach Pirmasens als in andere Städte. Eine allgemeine Wohnsitzauflage soll es in Rheinland-Pfalz allerdings nicht geben.

In der Stadt leben 42.000 Menschen, davon sind etwa 1300 Flüchtlinge. Hauptherkunftsländer sind Syrien, Afghanistan und Somalia.

 

29.03.2018: Wegen Hitlers Geburtstag: Mutmaßlich rechte „Pogo-Party“ im „Gloria“ Saarbrücken abgesagt

Wegen Hitlers Geburtstag: Mutmaßlich rechte „Pogo-Party“ im „Gloria“ Saarbrücken abgesagt

Die für den 20. April angesetzte „Pogo-Party“ im „Gloria Stages“ in Saarbrücken wird nicht stattfinden. Auch wegen des „kritischen Datums“.

Der Insolvenzverwalter der Saarbrücker Disco „Gloria Stages“ hat die Pogo-Party am 20. April abgesagt. Das berichtet die „Saarbrücker Zeitung“.

Auf der Feier sollten eigentlich Bands wie die saarländische Rockgruppe „Brennstoff“ spielen. Außerdem sollte Musik von „Frewild“ und den „Böhse Onkelz“ laufen. Die beiden letztgenannten Gruppen werden besonders von Linken als rechtsgerichtete Bands angesehen. Die Gruppen selbst distanzierten sich in der Vergangenheit immer wieder von solchen Vorwürfen.

Der Insolvenzverwalter des „Gloria“ blies die Veranstaltung jetzt ab, „auch mit Blick auf das kritische Datum“, so die „SZ“. Am 20. April wurde Adolf Hitler geboren. Zufall? Auf Facebook gab es jedenfalls viel Kritik an der Party.

28.03.2018: Innenministerium: Rats-Debatte über Demo unzulässig

Innenministerium: Rats-Debatte über Demo unzulässig

Zweibrücken. Handelte Bürgermeister Christian Gauf (CDU) korrekt, als er in der jüngsten Stadtratssitzung erklärte, er dürfe das Thema „Stellungnahme der Verwaltung zur Auflösung der Demonstration Gemeinsam gegen Rechts“ auf keine Rats-Tagesordnung setzen? Zu dieser Frage vertreten die für die Kommunalaufsicht zuständige ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) und die Kommunalabteilung des Mainzer Innenministeriums unterschiedliche Rechtsauffassungen.

Die ADD hatte vorige Woche auf Merkur-Anfrage erklärt (und heute bekräftigt), selbstverständlich hätten Stadträte das Recht, „sich über alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft auszutauschen“ – sie dürften über eine Versammlungs-Auflösung laut Gemeindeordnung (GemO) nur keine Beschlüsse fassen, weil das Ordnungsamt hier nicht in kommunaler Selbstverwaltung handelt, sondern in „Auftragsgelegenheit“ für das Land. Die ADD verweist auch darauf, dass laut § 32 GemO der Stadtrat zwar nur über Selbstverwaltungangelegenheiten „beschließt“, doch diese Formulierung schließe Debatten nicht aus.

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28.03.2018: Insolvenzverwalter sagt Party im Gloria ab

Insolvenzverwalter sagt Party im Gloria ab

St. Johann. Umstrittene Veranstaltung in Saarbrücken mit Blick „auch auf das kritische Datum“ aus dem Programm genommen.

Eine Pogo-Party mit lautem Sound und harten Tänzen wird es im Gloria nicht geben. Das hat am Mittwoch Volker Müller auf Anfrage deutlich gemacht. Pikant: Zu diesem Zeitpunkt war dem Völklinger Veranstalter die definitive Absage durch den vorläufigen Insolvenzverwalter, der sich um die Geschicke des offensichtlich in Schieflage geratenen Saarbrücker Tanztempels kümmert, noch gar nicht bekannt. Der junge Organisator, der ungenannt bleiben will: „Das entscheidet sich erst am Donnerstag.“

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