19.04.2018: AfD vergleicht Förderschüler mit ansteckenden Patienten

AfD vergleicht Förderschüler mit ansteckenden Patienten

Saarbrücken. Mit Empörung und Entsetzen haben Interessenverbände von Menschen mit Behinderung auf die jüngsten Äußerungen des AfD-Fraktionsvorsitzenden im Landtag, Josef Dörr, reagiert. Dieser hatte am Mittwoch während einer Debatte zum Thema Förderschulen zwischen „normalen“ und „kranken“ Kindern unterschieden. Konkret sagte er: „Was aber unter keinen Umständen geht, ist, dass in dem gleichen Krankenhaus oder er gleichen Abteilung dann auch Menschen sind mit übertragbaren Krankheiten, schweren ansteckenden Krankheiten. Das ist ein Bild. Aber in der Schule haben wir die gleiche Situation.“ Durch die Inklusion würden an Schulen „Kinder mit Downsyndrom unterrichtet (…) mit anderen Kindern, die ganz normal, gesund sind“. Der gemeinsame Unterricht könne auch mit „kranken“ Kindern funktionieren, sei bei Kindern mit sozial-emotionaler Beeinträchtigung aber nicht umsetzbar.“Die Äußerungen des AfD Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr können nur als in höchsten Maße menschenverachtend bezeichnet werden. Sie entlarven in beklemmender Weise aber den ‚Geist‘ dieser Partei und ihrer Vertreter. Das sollte uns hellhörig machen und in Alarmbereitschaft bringen! Für die öffentlichkeitswirksame Präsentation dieser Gedanken schreckt Herr Dörr auch vor Diffamierungen und menschenrechtsverletzenden Äußerungen nicht zurück“, sagte am Donnerstag (19. April) Traudel Hell vom Verein Miteinander Leben Lernen (mll). Inklusive Bildung und Anerkennung von Vielfalt sei das Ziel aller demokratischen Kräfte. Es brauche die Anstrengung aller aufgeklärter Menschen, dies umzusetzen.

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18.04.2018: Antisemitismus-Beauftragter rückt näher

Antisemitismus-Beauftragter rückt näher

Saarbrücken. Die Landtagsfraktionen von CDU und SPD führen intensive Gespräche mit Experten, um einen Antisemitismus-Beauftragten zu finden.

Nachdem die Bundesregierung mit dem Diplomaten Felix Klein jetzt ihren Antisemitismus-Beauftragten gefunden hat, machen jetzt auch die Landtagsfraktionen von CDU und SPD im Saarland Tempo. Denn auch hier soll ein Beauftragter bei der Landesregierung dafür sorgen, dass der zunehmenden Judenfeindlichkeit Einhalt geboten wird. Berichte über Antisemitismus an Saar-Schulen, über geschändete jüdische Friedhöfe und Judenfeindschaft bei den muslimischen Zuwanderern häufen sich.

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18.04.2018: Verfassungsschutz gehört jetzt zum Innenministerium

Verfassungsschutz gehört jetzt zum Innenministerium

Saarbrücken. Das Landesamt für Verfassungsschutz im Saarland ist künftig keine eigenständige Behörde mehr. Mit den Stimmen von CDU und SPD bei Enthaltung der Linken und Ablehnung der AfD hat der Landtag den Verfassungsschutz zu einer Abteilung des Innenministeriums erklärt. Dadurch würden Berichts- und Entscheidungswege beschleunigt und die stärkere politische Verantwortung in diesem Bereich betont, sagte die SPD-Abgeordnete Petra Berg.

In einer Anhörung seien 19 Institutionen zu dem Vorhaben befragt worden. Diese hätten die Pläne begrüßt. Die Linksfraktion habe eine jährliche öffentliche Anhörung des Leiters der Abteilung Verfassungsschutz beantragt. Dies hätten CDU und SPD abgelehnt.

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18.04.2018: Galgenfrist für die „Hitler-Glocke“

Galgenfrist für die „Hitler-Glocke“

Rilchingen-Hanweiler. Heute sollte sie entfernt werden. Doch bei der beauftragten Firma gab’s einen Unfall. Daher bleibt sie noch hängen.

Die evangelische Kirche von Rilchingen-Hanweiler. Foto: Heiko Lehmann

Das Abhängen der „Hitler-Glocke“ in Rilchingen-Hanweiler wurde verschoben. Auf der Glocke sind vier Hakenkreuze. Außerdem steht dort der Satz: „Gott war in Gnaden, daß bald tue kund die Rückkehr zu Deutschland dein eherner Mund 1933“.Ursprünglich hätte die Glocke am Donnerstag, 19. April, abgehängt werden sollen. Allerdings gab es bei der ausführenden Zwei-Mann-Firma einen Arbeitsunfall. „Wir werden rechtzeitig bekannt geben, wann die Glocke abgehängt wird. Wann das genau der Fall sein wird, können wir heute noch nicht sagen. Sie wird aber definitiv abgehängt“, erklärt Helmut Paulus von der Öffentlichkeitsarbeit der Evangelischen Kirchenkreise an der Saar.

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18.04.2018: Graffiti-Minijam an der Stadenmauer

Graffiti-Minijam an der Stadenmauer

Eines der Graffiti von der Stadenmauer, die ein Unbekannter mit diversen Parolen besudelt hatte. Foto: Patrick Horn/Alexander Karle

St. Arnual. Ein Passant hatte mehrere Bilder mit Parolen besudelt. Jetzt wollen die Sprüher etwas Neues schaffen.

Seit mehr als zehn Jahren zeigt die Graffiti-Wand am Staden zum einen die wohl dynamischste und spannenste Wechselausstellung der Stadt, und zum anderen steht sie als 4560 Meter langes Symbol für Respekt und Toleranz. Diese Grundsätze sind für einen solchen Raum unabdingbar, auch wenn sie vor Ort nicht in gedruckter Form angeschlagen sind.

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18.04.2018: Empörung nach AfD-Äußerung im Landtag

Empörung nach AfD-Äußerung im Landtag

Mit den Stimmen von CDU, SPD und den Linken hat der Landtag einen Antrag der AfD nach mehr Förderschulen für das Saarland abgelehnt. Für große Empörung sorgten Äußerungen des AfD-Fraktionschefs Dörr, der von „normalen“ und „kranken“ Kindern sprach.

AfD-Fraktionschef Josef Dörr hatte die Forderung nach mehr Förderschulen mit einem erhöhten Bedarf begründet. Es gebe immer mehr Schüler mit emotionalem und sozialen Förderbedarf. Er bezog sich dabei auf Vorkommnisse der vergangenen Monate, als verschiedene Gemeinschaftsschulen über Missstände und Überforderung klagten.

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12.04.2018: Volksverhetzung: Urteil gegen AfD-Frau bestätigt

Volksverhetzung: Urteil gegen AfD-Frau bestätigt

Saarbrücken. Jeanette Ihme, Mitglied im AfD-Landesvorstand, muss eine Geldstrafe von 2250 Euro wegen Volksverhetzung zahlen. Das Landgericht hat gestern die Berufungen der Staatsanwaltschaft sowie von Ihmes Anwalt verworfen und somit das Urteil des Amtsgerichts Ottweiler vom November 2017 bestätigt (Az 3 Cs 29 Js 247/17). Ihme war wegen eines fremdenfeindlichen Kommentars auf Facebook zu 90 Tagessätzen à 25 Euro verurteilt worden. Die Eppelbornerin hatte im August 2017 auf ihrer Facebook-Seite einen „Focus“-Bericht über den Einsatz von Schiffen zur Rettung von Flüchtlingen mit den Worten kommentiert: „Am besten alle samt Inhalt versenken. Ja, ich meine das ernst. Ich habe keinen Bock auf diese kriminellen Schlepperbanden und genauso wenig auf ihre Kundschaft, die sich hier aufführt wie die Primaten.“

12.04.2018: Selbstschussanlage im Kleingarten: Richterin ordnet Ortstermin an

Selbstschussanlage im Kleingarten: Richterin ordnet Ortstermin an

Saarbrücken. Wie gefährlich darf ein Kleingarten in Saarbrücken sein? Muss man mit einer Selbstschussanlage rechnen? Und was ist mit alten Wurfgranaten, Handgranaten, Stabbrandbomben oder Kanonenzündern, wenn diese von einem 64 Jahre alten Gartenfreund daheim, aber auch in seiner Laube gelagert werden? Ein Verfahren, das vor dem Amtsgericht Saarbrücken diese Fragen klären soll, ist gestern von der Vorsitzenden Richterin Wiebke Zimdars erst einmal vertagt worden. Sie ordnete für den 23. April einen Ortstermin auf dem Gartengrundstück an: „So etwas habe ich schon seit zehn Jahren nicht mehr gemacht, das ist wirklich sehr ungewöhnlich.“ Aber die wesentliche Frage, wie zugänglich der Garten gewesen sei – ob also für die Öffentlichkeit eine Gefahr bestanden habe –, lasse sich anhand der Akten nicht klären.

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12.04.2018: Prozess um Selbstschussanlage in Schrebergarten vertagt

Prozess um Selbstschussanlage in Schrebergarten vertagt

Saarbrücken. Eine Selbstschussanlage in einem Schrebergarten wird das Amtsgericht Saarbrücken noch etwas länger beschäftigen.

Die Vorsitzende Richterin des Schöffengerichts, Wiebke Zimdars, setzte am Donnerstag für den 23. April einen Ortstermin auf dem Gartengrundstück in Saarbrücken an. Im Prozess gegen den 64 Jahre alten Pächter des Gartengrundstücks komme es wesentlich darauf an, wie zugänglich und gefährlich das Gelände für die Öffentlichkeit gewesen sei. Das könne anhand der Akten nicht entschieden werden.

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12.04.2018: Prozess: Mann stellte Selbstschussanlage im Garten auf

Prozess: Mann stellte Selbstschussanlage im Garten auf

Saarbrücken. Er soll auf seinem Gartengrundstück eine Selbstschussanlage errichtet haben, nun muss sich ein 64-Jähriger am (heutigen) Donnerstag (9 Uhr) vor dem Amtsgericht Saarbrücken verantworten. Ein Mann wurde getroffen: Er hatte laut Anklage das Gelände im Mai 2017 betreten und wurde durch einen Schuss in die Kniekehle verletzt.

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