06.08.2018: AfD-Abgeordneter Hecker muss nach Raubüberfall operiert werden

AfD-Abgeordneter Hecker muss nach Raubüberfall operiert werden

Lutz Hecker wird nach dem Angriff in der Homburger Uniklinik behandelt. Foto: dpa / Oliver Dietze

Homburg. Der AfD-Landtagsabgeordnete Lutz Hecker ist in der Nacht auf Sonntag in der Homburger Innenstadt Opfer eines Raubüberfalls geworden. Ein bislang unbekannter Täter schlug auf den 49-Jährigen ein und stahl seinen Geldbeutel, wie die Polizei bestätigte. Hecker, der in der Homburger Uniklinik behandelt wird, sagte der SZ, sein Kiefer sei zwei Mal gebrochen, daher müsse er am Dienstag operiert werden. Er rechne damit, dass er mehrere Wochen lang ausfallen wird.Im Bericht der Polizeiinspektion Homburg vom Wochenende, in dem das Opfer nicht namentlich genannt wurde, war zunächst von leichten Verletzungen die Rede. „Die Hintergründe der Tat sind noch nicht klar“, sagte Polizeisprecher Georg Himbert. Mit den Ermittlungen sind Fachleute des Landespolizeipräsidiums für Raub- und Vermögensdelikte beauftragt.

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06.08.2018: Staatsanwalt ermittelt gegen Saarbrücker NPD-Frontfrau

Staatsanwalt ermittelt gegen Saarbrücker NPD-Frontfrau

Saarbrücken. Ein Eintrag im Internet hat die Ermittler auf Jacky Süßdorf aufmerksam werden lassen.

Wegen eines Eintrages im Internet hat die Staatsanwaltschaft ein Vorermittlungsverfahren gegen die Saarbrücker NPD-Funktionärin Jacky Süßdorf eingeleitet. Das teilte Behördensprecher Mario Krah auf Anfrage mit. Grund ist eine Bastelanleitung für Hakenkreuze, die sie auf ihrer Profilseite des sozialen Netzwerkes Facebook gepostet hatte. Wie Krah erklärte, gehe es bei dem Verfahren darum zu klären, ob ein Anfangsverdacht vorliegt, Symbole verfassungswidriger Organisationen zu verwenden oder zu verbreiten. Sollte sich dies bestätigen, könnte das einen Verstoß gegen Paragraf 86 des Strafgesetzbuches darstellen. Der verbietet unter anderem, „Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen“.

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30.07.2018: Republikaner werben um enttäuschte AfD-Mitglieder

Republikaner werben um enttäuschte AfD-Mitglieder

Saarbrücken. Die zur Splitterpartei geschrumpften „Republikaner“ sehen sich im Saarland auch dank Übertritten von AfD-Mitgliedern wieder etwas im Aufwind. Der Vize-Bundesvorsitzende André Maniera sagte, im Saarland sei die Mitgliederzahl zuletzt um 20 auf etwa 60 gestiegen, das biete die Chance, wieder einen Landesvorstand zu wählen.

Sieben oder acht Mitglieder seien von der AfD gekommen. Sie seien unzufrieden mit der AfD gewesen – mit den mangelnden Möglichkeiten der innerparteilichen Mitbestimmung oder damit, dass die AfD zu weit nach rechts abgedriftet sei. „Es gibt Themenblöcke, da rauscht die AfD rechts an uns vorbei“, sagte Maniera. Die Republikaner werben mit der Kampagne „Mut zum Wechsel“ um enttäuschte AfD-Mitglieder.

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30.07.2018: Urteil: Wer für die NPD kandidiert, muss seinen Waffenschein abgeben

Urteil: Wer für die NPD kandidiert, muss seinen Waffenschein abgeben

Gießen. Keine Waffen für die Feinde der Rechtsordnung. Getreu dieser Devise haben schon Mitglieder der Rocker-Gruppen „Bandidos“ und „Gremium“ auf ihre Waffenscheine verzichten müssen. Jetzt trifft es einen Kandidaten der NPD bei einer Kommunalwahl.

Die Kandidatur für die NPD bei einer Wahl gilt als Unterstützung der verfassungsfeindlichen Ziele dieser Partei. Sie begründet damit die Unzuverlässigkeit des Kandidaten gemäß Waffenrecht. Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen hat mit dieser Begründung in einem Eilverfahren eine entsprechende Entscheidung des Landrates des Wetteraukreises bestätigt. Der Landrat hatte einem NPD-Kandidaten im Kommunalwahlkampf mit sofortiger Wirkung die waffenrechtlichen Erlaubnisse (Waffenbesitzkarten, kleiner Waffenschein, Waffenhandelserlaubnis und sprengstoffrechtliche Erlaubnis) wegen Unzuverlässigkeit entzogen.

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27.07.2018: Linksjugend Saar stellt sich gegen NPD-Schutzzonen

Linksjugend Saar stellt sich gegen NPD-Schutzzonen

Saarbrücken. Von Rechtspopulisten organisierte Bürgerwehren und Schwimmbadwachen stoßen bei Nachwuchsorganisation der Partei Die Linke auf Widerstand.

Die von der NPD angekündigten Schutzzonen und Bürgerwehren, um Deutsche vor vermeintlich verstärkt auftretenden Übergriffen durch Ausländer zu retten, sorgen nicht nur bei der Polizei für Protest. So wehrt auch die Linksjugend Solid Saar solche Vorstöße entschieden ab. „Um das Entstehen von sogenannten Bürgerwehren und das Auftreten von Nazis im öffentlichen Raum zu verhindern, bedarf es des Widerstandes aus der Bevölkerung“, schreibt deren Sprecher Dennis Weber in einer Mitteilung. Seine Nachwuchsorganisation der Partei Die Linke wertet diese Aktionen als „reine Provokation“ der rechtsextremen Splitterpartei. Zwar würde es wohl nichts an der rechten Gesinnung der Protagonisten ändern, sich ihnen entgegenzustellen. Jedoch zeige die Erfahrung: „Wo Nazis auf Widerstand stoßen, stellen sie ihre Aktivitäten in der Öffentlichkeit zumeist bald wieder ein.“

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26.07.2018: Bürgerwehren lehnt die Polizei strikt ab

Bürgerwehren lehnt die Polizei strikt ab

Saarbrücken. Klare Absage auch an von Rechtsextremen erneut angekündigte Schutzzonen in Saarbrücker Freibädern. Stadt droht mit Rauswurf.

Sie ziehen gemeinschaftlich durch die Straßen. Wollen durch ihr bloßes Erscheinungsbild Eindruck schinden, einschüchtern. Sie nennen es „für Ordnung sorgen.“ Den „guten ordentlichen Deutschen“ wieder ein Gefühl von Sicherheit zurückgeben. Vornehmlich in den Abendstunden machen sie sich dazu in Gruppen auf Streifengang.

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25.07.2018: Demonstrant will die Saar-Polizei verklagen

Demonstrant will die Saar-Polizei verklagen

Saarbrücken. Die Saarbrücker Demonstration zur Seenotrettung im Mittelmeer könnte für die Polizei ein juristisches Nachspiel haben. So plant ein Teilnehmer Klage beim Saarlouiser Verwaltungsgericht einzureichen. Sven Sonnhalter will erreichen, dass die Filmaufnahmen, die die Polizei von den Teilnehmern des friedlichen Protestmarsches machte, gelöscht werden. Der Beschwerdeführer beruft sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2009, wonach nur dann gefilmt werden dürfe, wenn „die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet sind. Dies war bei der Demonstration zu keinem Zeitpunkt der Fall“, teilte er im Internet mit. Dort startete Sonnhalter eine Spendenaktion, um Geld für die auf 1000 Euro geschätzten Gerichtskosten zusammenzubekommen. In den ersten Stunden wurde die Seite zig 1000 Mal aufgerufen. Erste Spenden liefen ein. Prominente Unterstützer: die Saar-Linke.

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25.07.2018: Polizei droht Klage vor Verwaltungsgericht

Polizei droht Klage vor Verwaltungsgericht

Saarbrücken. Nach Demo gegen Flüchtlingssterben im Mittelmeer geht Teilnehmer juristisch gegen Bildaufnahmen vor.

Von Polizeiwillkür spricht Sven Sonnhalter und kritisiert den Einsatz von Kameras während der Demonstration vergangenen Donnerstag durch die Saarbrücker Innenstadt. Die Teilnehmer wandten sich mit ihrem Protestmarsch gegen den aus ihrer Sicht unsäglichen Umgang mit Seenotrettern, die Flüchtlinge im Mittelmeer vorm Ertrinken bewahren.

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24.07.2018: Festnahme bei Demonstration wird Fall für die Staatsschützer

Festnahme bei Demonstration wird Fall für die Staatsschützer

Die Polizei nahm nach der Spontandemo einen Mann (Mitte) fest. Ihm werfen sie vor, für den ungenehmigten Marsch verantwortlich zu sein. Foto: Kai Schwerdt

Saarbrücken. Ermittler gehen nach wie vor von illegalem Protestmarsch durch die Saarbrücker Innenstadt aus. Gleichzeitig werden neue Vorwürfe gegen Beamte laut.

Der Polizeieinsatz während einer Demo durch die Stadt am Donnerstag vergangener Woche gegen das Flüchtlingssterben im Mittelmeer sorgt nach wie vor für heftige Diskussionen. So gab es am Dienstag in einschlägigen Foren des Internets weitere Kritik am Vorgehen der Beamten. In einem Beitrag heißt es zur Art und Weise, wie die Ermittler aufgetreten sein sollen: „Dieses Verhalten entbehrt jeglicher rechtlichen Grundlage, und das Eingreifen der Beamten steht in keinem Verhältnis zu den Vorwürfen.“ Bereits zuvor hatten Teilnehmer beklagt, sie seien rechtswidrig gefilmt worden.

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24.07.2018: Polizeieinsatz sorgt weiter für Ärger

Polizeieinsatz sorgt weiter für Ärger

Saarbrücken. Saarbrücker Demo gegen Flüchtlingssterben im Mittelmeer: Staatsschutz ermittelt.

Die Fahnder bleiben trotz massiver Kritik dabei: Beim Protestmarsch am vergangenen Donnerstag durch die Landeshauptstadt handelt es sich um eine illegale Aktion. Der Staatsschutz beim Landespolizeipräsidium werde nun eingeschaltet, teilte Polizeisprecher Stephan Laßotta am Dienstag auf Anfrage mit. Demnach wird einem jungen Mann vorgeworfen, die Demonstration geplant, aber nicht bei Behörden, wie gesetzlich vorgeschrieben, angemeldet zu haben. Darum handle es sich dabei nicht um eine erlaubte Spontan-, sondern um eine verbotene Versammlung.

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