02.05.2018: Selbstschussanlage im Garten: Rentner muss zahlen

Selbstschussanlage im Garten: Rentner muss zahlen

Insgesamt 1800 Euro Geldstrafe muss ein Rentner aus dem Saarland für das Aufstellen einer Selbstschussanlage in seinem gepachteten Kleingarten zahlen. Die Richterin sprach am Mittwoch von einem „unglaublich gefährlichen Konstrukt“. Im vergangenen Jahr war ein Spaziergänger durch die Selbstschussanlage verletzt worden.

Das Amtsgericht Saarbrücken verurteilte den 65 Jahre alten Angeklagten am Mittwoch wegen fahrlässiger Körperverletzung und strafbaren Umgangs mit Explosivstoffen zu 90 Tagessätzen von 20 Euro. Der Mann hatte die selbstgebaute Sprengfalle in dem Kleingarten in einem Waldgebiet bei Saarbrücken-Rußhütte installiert, um nach eigener Aussage Wildschweine zu vertreiben.

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23.04.2018: Wohnungsdurchsuchung im Streit um Nazi-Denkmal

Wohnungsdurchsuchung im Streit um Nazi-Denkmal

Die Ermittlungen zum Nazi-Denkmal im Bitcher Land gehen weiter: Am Montag wurde die Püttlinger Wohnung des 34-jährigen Grundstücksbesitzers durchsucht. Er soll im Januar in der Nähe des Dorfes Volmunster eine Stele zu Ehren von Nazi-Soldaten errichtet haben.

Um weitere Beweismittel sicherzustellen, hat die Saarbrücker Staatsanwaltschaft am Montag im Rahmen der Rechtshilfe die Wohnung des 34-Jährigen durchsucht. Gegen den Püttlinger wird in Frankreich wegen Verherrlichung von Kriegsverbrechen und von Verbrechen gegen die Menschlichkeit ermittelt.

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22.04.2018: Lautstarker Protest bei AfD-Parteitag

Lautstarker Protest bei AfD-Parteitag

Die saarländische AfD hat am Sonntag den Vertrauten von Landeschef Dörr, Rolf Müller, zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Bei dem Parteitag in Quierschied wurden erneut die tiefen Gräben innerhalb des Landesverbands deutlich. Es kam immer wieder zu lautstarken Auseinandersetzungen zwischen dem Landesvorstand und innerparteilichen Kritikern.

80 Delegierte und rund 30 Gäste waren zu dem Parteitag gekommen. Mehrfach war das Sicherheitspersonal kurz davor, wütende Protestierer vor die Tür zu setzen. Die Kritiker werfen Landeschef Josef Dörr vor, Gegner mundtot zu machen und so seine Macht zu zementieren. Ein Beispiel: Mit der Stimmenmehrheit der loyalen Kreisverbände Saarbrücken-Land und Saarbrücken-Stadt wurde auf dem Parteitag die Satzung so geändert, dass künftig nur noch der Landesvorstand über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet. Die (zum Teil nicht so loyalen) Kreisverbände haben nur noch ein Vorschlagsrecht.

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18.04.2018: Kein Steuergeld mehr für NPD?

Kein Steuergeld mehr für NPD?

Die Bundesregierung will die NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung ausschließen. Das Kabinett hat beschlossen, ebenso wie die Länder einen entsprechenden Antrag beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Das Saarland reagierte positiv auf den Beschluss.

Hintergrund ist eine Entscheidung der Karlsruher Richter, die NPD zwar als verfassungsfeindlich einzustufen, sie aber nicht zu verbieten. Nach diesem Urteil wurde das Grundgesetz geändert, so dass es nun möglich ist, verfassungsfeindliche Parteien von der staatlichen Finanzierung auszuschließen. Im vergangenen Jahr hatte die NPD rund 850.000 Euro erhalten.

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13.04.2018: Mann mit Axt beunruhigt Limbacher

Mann mit Axt beunruhigt Limbacher

Die Anwohner in Schmelz-Limbach sind wegen eines ortsansässigen, mutmaßlichen Reichsbürgers beunruhigt. Vor gut einer Woche hatte die Polizei den 36-Jährigen festgenommen, weil er betrunken mit einer Axt auf die Straße eingeschlagen hatte. Mittlerweile ist er wieder auf freiem Fuß.

Nach Angaben der Polizei ist der mutmaßliche Reichsbürger in den vergangenen Jahren schon mindestens 100 Mal wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung aufgefallen. Zuletzt habe es mehrfach Beschwerden aus Limbach gegeben, unter anderem wegen Beleidigungen und Bedrohungen.

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12.04.2018: Urteil gegen AfD-Politikerin Ihme bestätigt

Urteil gegen AfD-Politikerin Ihme bestätigt

Im Berufungsverfahren um Volksverhetzung gegen die AfD Saarsaarländische AfD-Politikerin Jeanette Ihme hat das Landgericht das Urteil bestätigt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung waren nach dem Urteil des Amtsgerichts Ottweiler vom November in Berufung gegangen. Ihme hatte im August vergangenen Jahres auf Facebook einen Beitrag des Magazins Focus über Flüchtlinge kommentiert.

In dem Kommentar hatte Ihme wörtlich geschrieben: „Am besten alle samt Inhalt versenken.“ Und, so Ihme weiter: „Ich habe keinen Bock auf diese kriminellen Schlepperbanden und genauso wenig auf ihre Kundschaft, die sich hier aufführt wie die Primaten.“

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07.04.2018: Friedliche Demo gegen Auftritt von rechtsradikaler Band

Friedliche Demo gegen Auftritt von rechtsradikaler Band

In Sulzbach haben am Freitagabend rund 150 Menschen friedlich gegen eine Veranstaltung der Bürgerinitiative „Sulzbach wehrt sich“ demonstriert. Das Bündnis „Bunt statt Braun“ protestierte unter anderem gegen den Auftritt einer rechtsradikalen Band im Salzbrunnenhaus. Vergeblich hatte zuvor die Stadtverwaltung versucht, die Veranstaltung gerichtlich zu verhindern.

Die Veranstaltung vor rund 100 Zuschauern begann mit Redebeiträgen unter anderem zum geplanten Moscheebau in Sulzbach. Zu größeren Auseinandersetzungen kam es nicht. Die Polizei musste nur einmal einschreiten, als Antifa-Aktivisten versuchten, das Gelände zu stürmen. Die Polizisten errichteten Straßensperren und sprachen Platzverweise aus.

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06.04.2018: Salzbrunnenhaus ausverkauft

Salzbrunnenhaus ausverkauft

Die Stadt Sulzbach ist vor dem Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit ihrer Beschwerde gegen eine Veranstaltung der Bürgerinitiative „Sulzbach wehrt sich“ gescheitert. Demzufolge durfte das Konzert einer rechtsextremen Band am Freitag im Salzbrunnenhaus stattfinden. Paralell dazu hat eine Demonastration der Initiative „Bunt statt Braun“ stattgefunden.

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (OVG) hatte entschieden und ging damit dem Verwaltungsgericht Saarlouis konform. Nach Meinung des OVG gab es keine Anhaltspunkte, dass es auf dem Konzert zu Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten kommen werde. Dementsprechend hat die Veranstaltung stattgefunden. Die angekündigte Band „Kategorie C/Hungrige Wölfe“ kam allerdings nicht rechtzeitig zu der Veranstaltung. Sie stand im Stau. Der Veranstalter teilte mit, dass die knapp einhundert Plätze im Salzbrunnenhaus ausverklauft waren.

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06.04.2018: Rechtsextreme Band in Sulzbach aufgetreten

Rechtsextreme Band in Sulzbach aufgetreten

Die Stadt Sulzbach ist vor dem Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit ihrer Beschwerde gegen eine Veranstaltung der Bürgerinitiative „Sulzbach wehrt sich“ gescheitert. Demzufolge durfte das Konzert einer rechtsextremen Band am Freitag im Salzbrunnenhaus stattfinden. Paralell dazu hat eine Demonastration der Initiative „Bunt statt Braun“ stattgefunden.

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (OVG) hatte entschieden und ging damit dem Verwaltungsgericht Saarlouis konform. Nach Meinung des OVG gab es keine Anhaltspunkte, dass es auf dem Konzert zu Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten kommen werde. Dementsprechend hat die Veranstaltung mit dem Auftritt der Band „Kategorie C/Hungrige Wölfe“ stattgefunden. Der Veranstalter teilte mit, dass die knapp einhundert Plätze im Salzbrunnenhaus ausverklauft waren.

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04.04.2018: Sulzbach geht weiter gegen geplantes Konzert vor

Sulzbach geht weiter gegen geplantes Konzert vor

Die Stadt Sulzbach will weiter gegen das für Freitag geplante Konzert der rechtsextremen Band Kategorie C vorgehen. Das hat ein Sprecher der Stadtverwaltung dem SR mitgeteilt. Veranstalter ist die rechtspopulistische Bürgerinitiative „Sulzbach wehrt sich“.

Vergangene Woche hatte die Stadt versucht, den Vertrag mit der Bürgerinitiative zu kündigen und das Konzert zu verhindern. Das Verwaltungsgericht Saarlouis hatte aber entschieden, dass Sulzbach die Räume für das Konzert zur Verfügung zu stellen muss. Gegen diese Entscheidung hat der Anwalt der Stadt am Mittwoch beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt.

Da die Bürgerinitiative ursprünglich eine Diskussionsveranstaltung mit musikalischer Begleitung und kein Konzert angekündigt hatte, sieht sich die Stadt über die Art der Veranstaltung getäuscht.