05.04.2018: Stadt Sulzbach unterliegt weiteres Mal

Stadt Sulzbach unterliegt weiteres Mal

Sulzbach. Umstrittene Bürgerinitiative darf ins Salzbrunnenhaus. Gegner kündigen Mahnwache an.

Beschwerde zurückgewiesen: Damit muss die Stadt Sulzbach die Veranstaltung der Bürgerinitiative „Sulzbach wehrt sich“ im kommunalen Salzbrunnenhaus dulden. Diese Entscheidung hat am Donnerstag das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis verkündet. Einen Tag vor dem neuralgischen Termin.

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04.04.2018: Sulzbach geht weiter gegen geplantes Konzert vor

Sulzbach geht weiter gegen geplantes Konzert vor

Die Stadt Sulzbach will weiter gegen das für Freitag geplante Konzert der rechtsextremen Band Kategorie C vorgehen. Das hat ein Sprecher der Stadtverwaltung dem SR mitgeteilt. Veranstalter ist die rechtspopulistische Bürgerinitiative „Sulzbach wehrt sich“.

Vergangene Woche hatte die Stadt versucht, den Vertrag mit der Bürgerinitiative zu kündigen und das Konzert zu verhindern. Das Verwaltungsgericht Saarlouis hatte aber entschieden, dass Sulzbach die Räume für das Konzert zur Verfügung zu stellen muss. Gegen diese Entscheidung hat der Anwalt der Stadt am Mittwoch beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt.

Da die Bürgerinitiative ursprünglich eine Diskussionsveranstaltung mit musikalischer Begleitung und kein Konzert angekündigt hatte, sieht sich die Stadt über die Art der Veranstaltung getäuscht.

04.04.2018: Die Stadt Sulzbach gibt sich nicht geschlagen

Die Stadt Sulzbach gibt sich nicht geschlagen

Sulzbach. Der Streit um den Auftritt einer Band aus der rechtsradikalen Hooliganszene geht weiter. Die Stadt Sulzbach hat Beschwerde wegen Täuschung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt.

Die Stadt Sulzbach gibt sich nicht geschlagen. Sie hat gestern in höherer Instanz Beschwerde eingelegt gegen einen Beschluss des saarländischen Verwaltungsgerichts. Diesem Beschluss vom 29. März zufolge darf die Bürgerinitiative „Sulzbach wehrt sich“ am morgigen Freitag (6. April) in Sulzbach eine Veranstaltung durchführen. Die fristlose Kündigung des Benutzungsvertrages für das Salzbrunnenhaus ist demnach ungültig. Doch die Stadt will das Blatt buchstäblich auf den letzten Drücker noch wenden. Sie sieht sich vom Unterzeichner des Vertrages als auch über den Veranstalter getäuscht. Und nun muss es eben das Oberverwaltungsgericht in Saarlouis auf die Schnelle richten.

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03.04.2018: „Bunt statt braun“ organisiert Mahnwache gegen Neonazi-Konzert in Sulzbach

„Bunt statt braun“ organisiert Mahnwache gegen Neonazi-Konzert in Sulzbach

Für viel Gesprächsstoff hat im Vorfeld des Konzerts in Sulzbach ein geplanter Auftritt der rechten Band „Kategorie C“ gesorgt. Mit einer Mahnwache will das Aktionsbündnis „Bunt statt braun“ jetzt ein Zeichen gegen das Neonazi-Event setzen.

Das Aktionsbündnis „Bunt statt braun“ lädt für Freitag, den 6. April, zu einer Mahnwache auf dem Ravanusaplatz in Sulzbach/Saar ein. Anlass ist das Konzert der rechtsextremen Band „Kategorie C“ im Salzbrunnenhaus der Stadt. Die Mahnwache findet von 18.00 bis 21.00 Uhr statt.

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Yvonne Flätgen

Yvonne Flätgen (1984) aus Sulzbach (Saar) engagiert sich seit mehreren Jahren gemeinsam mit ihrem Ehemann Alexander Flätgen, dem Mitbegründer der Bürgerinitiative „Sulzbach wehr sich“, in der rechten Szene im Saarland. Neben Aktionen der Bürgerinitiative beteiligt sie sich – oft in Begleitung ihres Kindes – an Kundgebungen und Aufmärschen der extremen Rechten, etwa dem Neujahrsempfang der NPD am 14. Januar 2017 im Saarbrücker Schloss, der Mahnwache für den Holocaustleugner Horst Mahler am 21. Mai 2017 in Straßburg, Kundgebungen von Jacqueline Süßdorfs Bürgerinitiative „Bündnis Saar“ , der „Fahrt der Erinnerung“ des Nationalen Widerstand Zweibrücken sowie mehreren Aufmärschen verschiedener rechter Organisationen im pfälzischen Kandel. So ist sie auch am 3. März 2018 in einen Vorfall involviert, bei dem Alexander Flätgen ein Mitglied der Linkspartei im Zug auf dem Rückweg von Kandel ins Saarland angegriffen und mit einem Kopfstoß verletzt haben soll. ((Matthias Zimmermann, »Neonazi-Attacke im Zug auf Frau und Linken-Politiker«, saarbruecker-zeitung.de, Saarbrücker Zeitung, 05.03.2018 16:55))

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31.03.2018: Veranstaltung mit „Kategorie C“ darf jetzt doch in Sulzbach stattfinden

Veranstaltung mit „Kategorie C“ darf jetzt doch in Sulzbach stattfinden

Der „Vortragsabend“ mit der Band „Kategorie C“ darf doch in Sulzbach stattfinden. Damit siegt die Initiative „Sulzbach wehrt sich“ im Rechtsstreit mit der Stadt. Zumindest vorerst.

Am 6. April 2018 findet er jetzt also doch statt, der „Vortragsabend“ mit „Kategorie C“ im Sulzbacher Salzbrunnenhaus. Das meldet die „Saarbrücker Zeitung“ (SZ). Vorangegangen war ein längerer Streit zwischen der Stadt und Alexander Flätgen, Vertreter der Initiative „Sulzbach wehrt sich“.

Michael Adam (Sulzbachs Bürgermeister) ging rechtlich gegen das Event vor – und kündigte den Vertrag für die Benutzung der Location fristlos. Der Grund: „arglistige Täuschung“ des Veranstalters, so SZ. Der Veranstalter ging wiederum rechtlich gegen die Kündigung der Stadt vor.

Jetzt ist klar: Die Aufhebung des Vertrags ist ungültig, so SZ. Diesen richterlichen Beschluss bestätigte auf Anfrage der Zeitung Alexander Flätgen. Weiteren Medienberichten zufolge, heißt es darüber hinaus, will die Stadt nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einreichen. Wird die Veranstaltung womöglich also doch noch verhindert?

Bürgerinitiative „Sulzbach wehrt sich“

Die Bürgerinitiative „Sulzbach wehrt sich“ wurde im Sommer 2017 von Sascha Wagner und Alexander Flätgen ins Leben gerufen. Erklärtes Ziel ist es die geplante Einrichtung einer Moschee in der Alten Post in Sulzbach (Saar) zu verhindern. Wie schon Wagners frühere NPD-Vorfeldorganisationen, bspw. die Saarländer gegen Salafisten (SageSa), gibt sich die Gruppe betont überparteilich. Die Teilnehmer*innen rekrutieren sich jedoch wie gehabt aus dem ehemaligen SageSa-Umfeld, Mitgliedern der NPD sowie Personen aus dem Fußball- und Hooligan-Spektrum.

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Alexander Flätgen

Alexander Flätgen (1979) aus Sulzbach (Saar) tritt erstmals 2016 öffentlich in Erscheinung. Er beteiligt sich mit seiner Frau Yvonne Flätgen an mehreren Kundgebungen von Jaqueline Süßdorfs Bürgerinitiative „Bündnis Saar“ und wird kurz darauf Mitglied des saarländischen Landesverbands der NPD. Anfang 2017 beteiligt sich Flätgen aktiv am Landtagswahlkampf der Partei.

Nach dem Bruch mit Süßdorf im Frühjahr 2017 wendet er sich der Fraktion von Sascha Wagner zu und wird zu dessen politischen Ziehsohn. Gemeinsam bauen sie im Sommer 2017 die Bürgerinitiative „Sulzbach wehrt sich“, die in zwei Kundgebungen im Juli und August gegen die geplante Einrichtung einer Moschee in der Alten Post in Sulzbach mobil macht. Dabei knüpft Flätgen Kontakte zu Edwin Wagensveld von PEGIDA Nederland, der auf beiden Kundgebungen spricht.

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30.03.2018: Bürgerinitiative setzt sich gegen Stadt durch

Bürgerinitiative setzt sich gegen Stadt durch

Sulzbach. Eine Veranstaltung von „Sulzbach wehrt sich“ darf stattfinden. Bürgermeister Michael Adam kündigt Beschwerde an.

Sieg der Bürgerinitiative „Sulzbach wehrt sich“ im Rechtsstreit gegen die Stadt: Demnach ist die fristlose Kündigung des Benutzungsvertrages für das Salzbrunnenhaus ungültig. Einen entsprechenden Beschluss der Richter am Verwaltungsgericht des Saarlandes vom Donnerstag, 29. März, bestätigte auf Anfrage der Sprecher der somit erfolgreichen Bürgerbewegung, Alexander Flätgen. Damit kann der von seiner Initiative organisierte Vortragsabend, wie er ihn ankündigt, stattfinden – sollte es nicht doch noch zu einem anderslautenden Entscheid einer höheren Gerichtsinstanz kommen.

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29.03.2018: Bürgerinitiative siegt gegen Stadt Sulzbach

Quellenangabe: Matthias Zimmermann, »Bürgerinitiative siegt gegen Stadt Sulzbach«, saarbruecker-zeitung.de, Saarbrücker Zeitung, 29.03.2018 21:10

Bürgerinitiative siegt gegen Stadt Sulzbach

Sulzbach. Eine Veranstaltung von „Sulzbach wehrt sich“ darf stattfinden.  Der Bürgermeister kündigt Beschwerde an.

Sieg der Bürgerinitiative „Sulzbach wehrt sich“ im Rechtsstreit gegen die Stadt: Demnach ist die fristlose Kündigung des Benutzungsvertrages für das Salzbrunnenhaus ungültig. Einen entsprechenden Beschluss der Richter am Verwaltungsgericht des Saarlandes vom Donnerstag (29. März 2018) bestätigt am Abend auf Anfrage der Sprecher der somit erfolgreichen Bürgerbewegung, Alexander Flätgen. Damit kann der von seiner Initiative organisierte Vortragsabend, wie er ihn ankündigt, stattfinden – sollte es nicht doch noch zu einem anderslautenden Entscheid einer höheren Gerichtsinstanz kommen.

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