Warum ein AfD-Mitarbeiter kein Schöffe wird
Neunkirchen. Der Neunkircher Stadtrat streicht einen der 68 Bewerber von der Liste – ohne offizielle Begründung.
Schöffen spielen in der Justiz eine wichtige Rolle. Sie sind keine bloßen Helfer der Berufsrichter, sondern ihnen gleichgestellt. Wer Schöffe werden will, muss Deutscher sein, nicht jünger als 25 und nicht älter als 70 Jahre, er muss strafrechtlich eine weiße Weste haben und einige andere formale Anforderungen erfüllen. Dass der Neunkircher Stadtrat in seiner letzten Sitzung einen von 68 Bewerbern kurzerhand von der Vorschlagsliste als Schöffe am Amtsgericht strich, lag aber nicht an fehlenden formalen Voraussetzungen. Eher daran, dass Bewerber Nummer 46 Mitarbeiter der AfD-Landtagsfraktion ist.
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