22.02.2019: Geheimer „Balladenabend“ mit rechter Band „Kategorie C“ soll heute in Schiffweiler stattfinden

Geheimer „Balladenabend“ mit rechter Band „Kategorie C“ soll heute in Schiffweiler stattfinden

Für Freitag (22. Februar 2019) ist ein „geheimer Balladenabend“ mit „Kategorie C“ geplant. Der Veranstalter schweigt öffentlich über den Veranstaltungsort – laut SOL.DE-Informationen soll das Konzert jedoch in Schiffweiler stattfinden. Das sind die Details dazu.

Wenn es um umstrittene Veranstaltungen geht, ist die rechte Band „Kategorie C“ gewiss kein unbeschriebenes Blatt. Eher im Gegenteil. Aktuell sorgen die Musiker erneut für hitzige Diskussionen im Netz. Aufgrund eines geplanten „Balladenabends“, der laut SOL.DE-Informationen heute (22. Februar 2019) in Schiffweiler (im Ortsteil Heiligenwald) stattfinden soll.

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12.12.2018: Nach Kopfnuss-Attacke auf Politiker: Sulzbacher Neonazi muss 800 Euro zahlen

Nach Kopfnuss-Attacke auf Politiker: Sulzbacher Neonazi muss 800 Euro zahlen

Nach dem Kopfnuss-Angriff in einer Regionalbahn muss Alexander Flätgen 800 Euro an die Staatskasse zahlen. Doch der Fall dürfte weitergehen.

Der Sprecher der rechtsgerichteteten Bürgerinitiative „Sulzbach wehrt sich“ hat sich nach einer Attacke in einem Zug nach Saarbrücken einen Strafbefehl eingehandelt.

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08.10.2018: Angriff im Zug nach Saarbrücken: Anklage gegen mutmaßlichen Neonazi

Angriff im Zug nach Saarbrücken: Anklage gegen mutmaßlichen Neonazi

Alexander Flätgen, Sprecher der rechtsgerichteten Bürgerinitiative „Sulzbach wehrt sich“, muss sich bald vor Gericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, in einem Zug nach Saarbrücken einen Linken-Politiker angegriffen und verletzt zu haben.

Dieser Facebook-Post setzte Alexander Flätgen nach der mutmaßlichen Attacke ab. Screenshot: Facebook/SOL.DE

Nach der Attacke in einem Zug nach Saarbrücken muss sich Alexander Flätgen bald vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat laut „SZ“ Anklage wegen Körperverletzung vor dem Landgericht Landau erhoben. Die Prozess findet unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen statt: Jeder Besucher soll nach Anordnung des Richters kontrolliert werden.Flätgen hat laut „SZ“ einen Strafbefehl abgelehnt. Hätte er im Vorfeld 800 Euro bezahlt, wäre es wohl nicht zu dem Prozess gekommen.

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