10.02.2019: Hakenkreuz-Händler bleiben ungeschoren

Hakenkreuz-Händler bleiben ungeschoren

Saarbrücken/Berlin. Die CDU/SPD-Landesregierung wollte 2017 den Hakenkreuz-Handel unter Strafe stellen lassen. Doch der Vorstoß liegt im Bundesrat auf Eis.

Anfang März 2017 hat die damalige CDU-Ministerpräidentin Annegret Kramp-Karrenbauer einen Gesetzesantrag im Bundesrat eingebracht, um den bisher nicht unter Strafe stehenden Handel mit Hakenkreuz-Orden, so genanntem „Lagergeld“ aus NS-Konzentrationslagern und weiteren NS-Andenken künftig unter Strafe zu stellen.

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02.02.2018: Bundesrat will NPD Geldhahn abdrehen

Bundesrat will NPD Geldhahn abdrehen

Berlin. Ein Verbot der Partei lehnten die Verfassungsrichter ab – nun soll den Rechtsextremisten das Staatsgeld entzogen werden. Versinkt die Partei in Bedeutungslosigkeit?

Die Bundesländer wollen einen Ausschluss der rechtsextremistischen NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung erreichen. Sie beschlossen am Freitag im Bundesrat in Berlin einstimmig, einen entsprechenden Antrag beim Bundesverfassungsgericht zu stellen. Damit ziehen die Länder Konsequenzen aus dem vor einem Jahr gescheiterten zweiten NPD-Verbotsverfahren in Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Verbotsantrag des Bundesrats abgewiesen, aber die Partei zugleich als verfassungsfeindlich eingestuft. Grund für die Ablehnung eines Verbots war, dass die NPD derzeit zu unbedeutend erscheint. Die Richter hatten aber auf die Möglichkeit hingewiesen, die staatliche Parteienfinanzierung zu ändern. Daraufhin hatte es 2017 eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes gegeben. Der nun geplante Antrag in Karlsruhe muss neu erarbeitet und begründet werden.

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