27.04.2018: „Ed, der Holländer“ muss ins Gefängnis

„Ed, der Holländer“ muss ins Gefängnis

Probleme mit Waffen und dem Fiskus: Pegida-Redner Edwin Wagensveld wurde am Landgericht Würzburg verurteilt: Foto: pictures alliance / dpa

Es ist schon wieder passiert. Die bayerische Justiz hat den Dresdner Pegida-Organisator Edwin Wagensveld zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Es ist bereits das dritte Strafverfahren gegen tonangebende Mitglieder von Pegida Dresden in diesem Jahr.Erst im März wurde Pegida-Gründer Lutz Bachmann (45) wegen Volksverhetzung und Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz zu 1 200 Euro Geldstrafe verurteilt. Anfang April hat dann die inzwischen abtrünnige Pegida-Frontfrau Tatjana Festerling (54) eine Gefängnisstrafe dank der Unterstützung ihrer Anhänger abwenden können. Die ehemalige Oberbürgermeister-Kandidatin war ebenfalls wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von mehr als 3 000 Euro verurteilt worden. Weil sie nicht zahlte, erhielt sie eine Einladung, ersatzweise 120 Tage ins Gefängnis zu gehen.

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07.06.2018: Drei Proteste auf einmal bewegen Sulzbach

Drei Proteste auf einmal bewegen Sulzbach

Sulzbach. Der Streit um die geplante Moschee ist nur der Auslöser für eine verbal erbitterte Auseinandersetzung in der Stadt. Dabei geht es um die prinzipielle Einstellung gegenüber politische Meinungsunterschiede und Menschen anderer Herkunft.

Die hellblonde Amy Bianca steht auf der Bühne des städtischen Salzbrunnenhauses, um dessen Nutzung es im Vorfeld erheblichen juristischen Ärger gegeben hat. Die kleine Frau aus Wien, kaum größer als das Rednerpult selbst, trägt Sonnenbrille, schaut nicht ins Auditorium. Ihre Blicke verharren starr während ihrer an die zehn Minuten langen Rede aufs Manuskript. Auf einmal wird die vom Tonfall her flammende Rede von einem rüden Zwischenruf aus der hintersten Reihe jäh unterbrochen: „Zieh mal Deine Sonnenbrille aus!“, krakeelt derb ein erboster Zuhörer. Es bleibt wie schon zuvor mucksmäuschenstill im Saal. Amy lässt sich nicht aus der Ruhe bringen, setzt nach einer wenige Sekunden dauernden Pause ihre Rede fort.

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06.04.2018: Protest in Sulzbach: Polizei hält Gegner auseinander

Protest in Sulzbach: Polizei hält Gegner auseinander

Sulzbach. Eine Veranstaltung der rechtsgerichteten Bürgerinitiative „Sulzbach wehrt sich“ und der Protest dagegen seitens des Aktionsbündnisses „Bunt statt braun“ hat am Freitagabend für ein Großaufgebot der Polizei in Sulzbach gesorgt. Zwischen die Fronten waren von den Beamten als gewaltbereit eingestufte linke Demonstranten gezogen. Etwa 50 schwarz gekleidete Teilnehmer skandierten lauthals „Nazis raus“ und zogen mit Transparenten in Richtung Salzbrunnenhaus, wohin die von der NPD unterstützte Bürgerbewegung geladen hatte. Polizisten kesselten die Protestler ein und schirmten sie sowohl von der friedlichen Mahnwache auf dem Marktplatz als auch von dem städtischen Saal ab.

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06.04.2018: Vortragsveranstaltung von „Sulzbach wehrt sich“

Für den 6. April 2018 organisiert Alexander Flätgen im Namen der Bürgerinitiative „Sulzbach wehrt sich“ eine politische Diskussionsveranstaltung im Salzbrunnenhaus in Sulzbach (Saar). Als Redner*innen sind Edwin Wagensveld (PEGIDA Nederland) und die österreichische Rechtspopulistin Amy Bianca angekündigt. ((Matthias Zimmermann, »Hausherr will keine rechtsextreme Band«, saarbruecker-zeitung.de, Saarbrücker Zeitung, 14.03.2018 20:38)) Als musikalische Begleitung spielt die Gruppe „Kategorie C – Hungrige Wölfe“ im Duo Balladen.

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05.04.2018: Stadt Sulzbach unterliegt weiteres Mal

Stadt Sulzbach unterliegt weiteres Mal

Sulzbach. Umstrittene Bürgerinitiative darf ins Salzbrunnenhaus. Gegner kündigen Mahnwache an.

Beschwerde zurückgewiesen: Damit muss die Stadt Sulzbach die Veranstaltung der Bürgerinitiative „Sulzbach wehrt sich“ im kommunalen Salzbrunnenhaus dulden. Diese Entscheidung hat am Donnerstag das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis verkündet. Einen Tag vor dem neuralgischen Termin.

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04.04.2018: Die Stadt Sulzbach gibt sich nicht geschlagen

Die Stadt Sulzbach gibt sich nicht geschlagen

Sulzbach. Der Streit um den Auftritt einer Band aus der rechtsradikalen Hooliganszene geht weiter. Die Stadt Sulzbach hat Beschwerde wegen Täuschung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt.

Die Stadt Sulzbach gibt sich nicht geschlagen. Sie hat gestern in höherer Instanz Beschwerde eingelegt gegen einen Beschluss des saarländischen Verwaltungsgerichts. Diesem Beschluss vom 29. März zufolge darf die Bürgerinitiative „Sulzbach wehrt sich“ am morgigen Freitag (6. April) in Sulzbach eine Veranstaltung durchführen. Die fristlose Kündigung des Benutzungsvertrages für das Salzbrunnenhaus ist demnach ungültig. Doch die Stadt will das Blatt buchstäblich auf den letzten Drücker noch wenden. Sie sieht sich vom Unterzeichner des Vertrages als auch über den Veranstalter getäuscht. Und nun muss es eben das Oberverwaltungsgericht in Saarlouis auf die Schnelle richten.

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03.04.2018: „Bunt statt braun“ organisiert Mahnwache gegen Neonazi-Konzert in Sulzbach

„Bunt statt braun“ organisiert Mahnwache gegen Neonazi-Konzert in Sulzbach

Für viel Gesprächsstoff hat im Vorfeld des Konzerts in Sulzbach ein geplanter Auftritt der rechten Band „Kategorie C“ gesorgt. Mit einer Mahnwache will das Aktionsbündnis „Bunt statt braun“ jetzt ein Zeichen gegen das Neonazi-Event setzen.

Das Aktionsbündnis „Bunt statt braun“ lädt für Freitag, den 6. April, zu einer Mahnwache auf dem Ravanusaplatz in Sulzbach/Saar ein. Anlass ist das Konzert der rechtsextremen Band „Kategorie C“ im Salzbrunnenhaus der Stadt. Die Mahnwache findet von 18.00 bis 21.00 Uhr statt.

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31.03.2018: Veranstaltung mit „Kategorie C“ darf jetzt doch in Sulzbach stattfinden

Veranstaltung mit „Kategorie C“ darf jetzt doch in Sulzbach stattfinden

Der „Vortragsabend“ mit der Band „Kategorie C“ darf doch in Sulzbach stattfinden. Damit siegt die Initiative „Sulzbach wehrt sich“ im Rechtsstreit mit der Stadt. Zumindest vorerst.

Am 6. April 2018 findet er jetzt also doch statt, der „Vortragsabend“ mit „Kategorie C“ im Sulzbacher Salzbrunnenhaus. Das meldet die „Saarbrücker Zeitung“ (SZ). Vorangegangen war ein längerer Streit zwischen der Stadt und Alexander Flätgen, Vertreter der Initiative „Sulzbach wehrt sich“.

Michael Adam (Sulzbachs Bürgermeister) ging rechtlich gegen das Event vor – und kündigte den Vertrag für die Benutzung der Location fristlos. Der Grund: „arglistige Täuschung“ des Veranstalters, so SZ. Der Veranstalter ging wiederum rechtlich gegen die Kündigung der Stadt vor.

Jetzt ist klar: Die Aufhebung des Vertrags ist ungültig, so SZ. Diesen richterlichen Beschluss bestätigte auf Anfrage der Zeitung Alexander Flätgen. Weiteren Medienberichten zufolge, heißt es darüber hinaus, will die Stadt nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einreichen. Wird die Veranstaltung womöglich also doch noch verhindert?

30.03.2018: Bürgerinitiative setzt sich gegen Stadt durch

Bürgerinitiative setzt sich gegen Stadt durch

Sulzbach. Eine Veranstaltung von „Sulzbach wehrt sich“ darf stattfinden. Bürgermeister Michael Adam kündigt Beschwerde an.

Sieg der Bürgerinitiative „Sulzbach wehrt sich“ im Rechtsstreit gegen die Stadt: Demnach ist die fristlose Kündigung des Benutzungsvertrages für das Salzbrunnenhaus ungültig. Einen entsprechenden Beschluss der Richter am Verwaltungsgericht des Saarlandes vom Donnerstag, 29. März, bestätigte auf Anfrage der Sprecher der somit erfolgreichen Bürgerbewegung, Alexander Flätgen. Damit kann der von seiner Initiative organisierte Vortragsabend, wie er ihn ankündigt, stattfinden – sollte es nicht doch noch zu einem anderslautenden Entscheid einer höheren Gerichtsinstanz kommen.

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29.03.2018: Bürgerinitiative siegt gegen Stadt Sulzbach

Quellenangabe: Matthias Zimmermann, »Bürgerinitiative siegt gegen Stadt Sulzbach«, saarbruecker-zeitung.de, Saarbrücker Zeitung, 29.03.2018 21:10

Bürgerinitiative siegt gegen Stadt Sulzbach

Sulzbach. Eine Veranstaltung von „Sulzbach wehrt sich“ darf stattfinden.  Der Bürgermeister kündigt Beschwerde an.

Sieg der Bürgerinitiative „Sulzbach wehrt sich“ im Rechtsstreit gegen die Stadt: Demnach ist die fristlose Kündigung des Benutzungsvertrages für das Salzbrunnenhaus ungültig. Einen entsprechenden Beschluss der Richter am Verwaltungsgericht des Saarlandes vom Donnerstag (29. März 2018) bestätigt am Abend auf Anfrage der Sprecher der somit erfolgreichen Bürgerbewegung, Alexander Flätgen. Damit kann der von seiner Initiative organisierte Vortragsabend, wie er ihn ankündigt, stattfinden – sollte es nicht doch noch zu einem anderslautenden Entscheid einer höheren Gerichtsinstanz kommen.

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