11.05.2018: Prozess um Selbstschussanlage im Kleingarten geht weiter

Prozess um Selbstschussanlage im Kleingarten geht weiter

Saarbrücken. Der Prozess gegen einen Rentner aus dem Saarland, der in seinem gepachteten Kleingarten eine Selbstschussanlage aufgestellt hatte und dafür zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt worden war, geht in die nächste Runde.

Michael Rehberger, der Verteidiger des 65-Jährigen, sagte, dass er gegen das Urteil des Amtsgerichts ein unbestimmtes Rechtsmittel eingelegt habe. „Ob es eine Berufung oder eine Revision wird, entscheide ich, wenn das schriftliche Urteil da ist“, so Rehberger. Je nachdem wird das Verfahren dann am Landgericht (bei einer Berufung) oder am Oberlandesgericht fortgesetzt. Die Staatsanwaltschaft legte laut einer Gerichtssprecherin keine Rechtsmittel ein.

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02.05.2018: Selbstschussanlage im Garten: Rentner muss zahlen

Selbstschussanlage im Garten: Rentner muss zahlen

Insgesamt 1800 Euro Geldstrafe muss ein Rentner aus dem Saarland für das Aufstellen einer Selbstschussanlage in seinem gepachteten Kleingarten zahlen. Die Richterin sprach am Mittwoch von einem „unglaublich gefährlichen Konstrukt“. Im vergangenen Jahr war ein Spaziergänger durch die Selbstschussanlage verletzt worden.

Das Amtsgericht Saarbrücken verurteilte den 65 Jahre alten Angeklagten am Mittwoch wegen fahrlässiger Körperverletzung und strafbaren Umgangs mit Explosivstoffen zu 90 Tagessätzen von 20 Euro. Der Mann hatte die selbstgebaute Sprengfalle in dem Kleingarten in einem Waldgebiet bei Saarbrücken-Rußhütte installiert, um nach eigener Aussage Wildschweine zu vertreiben.

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02.05.2018: Selbstschussanlage in Saarbrücker Garten: Das Urteil ist da

Selbstschussanlage in Saarbrücker Garten: Das Urteil ist da

Im Prozess um die Selbstschussanlage in einem Saarbrücker Kleingarten ist am Mittwochnachmittag (2. April 2018) das Urteil verkündet worden.

Ein 64-jähriger Waffennarr aus Saarbrücken ist nun wegen fahrlässiger Körperverletzung („mit strafbarem Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen“) zu einer Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt worden.

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Heinrich Landau

Der Saarbrücker Neonazi Heinrich Landau (1954) hat im Saarbrücker Distrikt Rußhütte ein Wiesengrundstück neben einem Waldpfad gepachtet. Im Sommer 2015 errichtet er vier Selbstschussanlagen aus Mausefallen und Rohren in Kniehöhe rund um einen Brennholzstapel. Eine dieser Sprengfallen,  die in einem amerikanischen Briefkasten versteckt ist, ((»Selbstschussanlage im Kleingarten: Richterin ordnet Ortstermin an«, saarbruecker-zeitung.de, Saarbrücker Zeitung, 12.04.2018 20:32)) wird im Mai 2017 von einem Spaziergänger über die über das Gelände gespannten Nylonfäden ausgelöst. Die Stichflamme der Ladung Leuchtmunition verletzt ihn dabei an der linken Kniekehle. Bei der späterem Durchsuchung werden Kriegsmunition und Waffenteilen sichergestellt, die Landau mit einem Metalldetektor gesucht hatte. Darunter Wurfgranaten, der Zünder einer Handgranate, drei Granaten und der Lauf eines Maschinengewehrs. Außerdem finden die Ermittler*innen eine Reichskriegsflagge und ein aus Verbundsteinen gesetztes Hakenkreuz auf der Terrasse des Grundstücks. Die Polizei ermittelt u.a. wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion. ((»Polizei ermittelt wegen Sprengfallen«, sr.de, Saarländischer Rundfunk, 29.05.2017 13:32)) ((Thomas Gerber, »64-Jähriger wegen Selbstschussanlage angeklagt«, sr.de, Saarländischer Rundfunk, 08.11.2017 13:01))

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