Saar-AfD scheitert mit Klage
In einem Rechtsstreit um Vorstandswahlen hat das Landgericht Saarbrücken eine Klage des AfD-Landesverbandes Saar gegen den AfD-Kreisverband Merzig-Wadern abgewiesen. Beide Seiten hatten darum gestritten, ob der Vorstand des Kreisverbandes rechtmäßig gewählt ist.
Der Landesvorstand hatte 2018 beschlossen, dass die Wahl ungültig sei und die Verantwortung beim Landesvorstand liege. In dem Streit hatte es schon zuvor landes- und bundesgerichtliche Verfahren gegeben, die zugunsten des Merziger Kreisverbandes entschieden wurden. Die Niederlage vor dem Landesgericht hatte sich bereits angebahnt. AfD-Landeschef Josef Dörr hatte aber schon beim ersten Gerichtstermin angekündigt, die Entscheidung sei nicht ausschlaggebend, da der Merzig-Waderner Vorstand ohnehin bald abgewählt würde. Gegen das Urteil kann die AfD-Spitze binnen eines Monats in Berufung gehen.