20.12.2018: AfD-Politikerin wegen Volksverhetzung verurteilt

AfD-Politikerin wegen Volksverhetzung verurteilt

Das Amtsgericht Saarbrücken hat eine AfD-Politikerin unter anderem wegen Volksverhetzung und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte verurteilt. Wie die Saarbrücker Zeitung berichtete, verhängte das Gericht gegen die 46-Jährige eine Geldstrafe von 1.800 Euro.

Die Deutsch-Iranerin Laleh Hadjimohamadvali prangerte den radikalen Islamismus an und überschritt dabei nach Ansicht des Richters eine Grenze. Hadjimohamadvali hatte unter anderem ein Foto eines Mädchens auf Facebook veröffentlicht, das nach ihrer Aussage von einem Mann in orientalischer Tracht missbraucht wird. Es war bereits das zweite Mal, dass die AfD-Politikerin sich vor Gericht für ihre Facebook-Postings verantworten musste. Hadjmohamadvali hatte im vergangenen Jahr für den Bundestag kandidiert.

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19.12.2018: Warum eine AfD-Frau 1800 Euro Strafe zahlen muss

Warum eine AfD-Frau 1800 Euro Strafe zahlen muss

Saarbrücken. Die Saarbrückerin wollte den Islamismus anprangern und überschritt dabei Grenzen. Der Richter ließ am Ende Milde walten.

Die Aussage, der Islam sei „schlimmer als die Pest“, ließ die Staatsanwaltschaft ihr Anfang 2018 noch durchgehen. Doch mit zwei Veröffentlichungen bei Facebook hat die Saarbrückerin Laleh Hadjimohamadvali, die 2017 für die AfD in den Landtag und den Bundestag wollte, den Bogen überspannt. Das Amtsgericht Saarbrücken verurteilte sie gestern wegen Gewaltdarstellung, Verbreitung kinderpornografischer Inhalte und Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 1800 Euro (90 Tagessätze à 20 Euro).

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18.12.2018: „Reichsbürger“ müssen Waffen abgeben

„Reichsbürger“ müssen Waffen abgeben

Wer die Bundesrepublik und ihre Gesetze nicht anerkennt, ist auch nicht geeignet, eine Waffe zu haben. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz entschieden. Das OVG wies damit Klagen gegen den Entzug der Waffenbesitzkarte ab.

Zwei Männer hatten gegen den Widerruf ihrer Waffenbesitzkarten durch die Behörden der zuständigen Landkreise geklagt und waren damit bereits in der Vorinstanz gescheitert. Gegen die Ablehnung ihrer Klagen durch das Verwaltungsgericht Trier hatten sie Beschwerde eingelegt, diese scheiterte nun auch vor dem OVG.

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18.12.2018: Zwei „Reichsbürger“ aus Rheinland-Pfalz müssen Schusswaffen abgeben

Zwei „Reichsbürger“ aus Rheinland-Pfalz müssen Schusswaffen abgeben

Koblenz/Trier. Zwei mutmaßliche „Reichsbürger“ aus dem Westen von Rheinland-Pfalz müssen auch nach einer Gerichtsentscheidung in zweiter Instanz ihre Schusswaffen abgeben. Diesen Beschluss teilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz am Dienstag mit.

„Reichsbürger“ erkennen die Bundesrepublik Deutschland und ihre Behörden nicht an. (Az: 7 B 11152/18.OVG)

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17.12.2018: Mannheim: Verhandlung um erfundenen Terroranschlag vertagt

Mannheim: Verhandlung um erfundenen Terroranschlag vertagt

In Mannheim ist ein Prozess um einen Blogger, der einen erfundenen Text über einen angeblichen Terroranschlag verbreitet hatte, am Montag vertagt worden. Das Verfahren soll am 7. Januar fortgesetzt werden, wie es beim Amtsgericht hieß. Zuvor war ein Befangenheitsantrag der Verteidigung gescheitert. Das Amtsgericht soll prüfen, ob der Betreiber eines Internetblogs wegen des erfundenen Beitrags über einen angeblichen Anschlag mit 136 Toten eine Geldstrafe zahlen muss. Der „Rheinneckarblog“ hatte im März einen entsprechenden Artikel publiziert. Darin war die Rede von 50 Angreifern, die für ein „Blutbad apokalyptischen Ausmaßes“ verantwortlich seien. Der Betreiber des Blogs hatte damals argumentiert, dass er mit dem Beitrag Aufmerksamkeit für mögliche Bedrohungslagen wecken wollte.

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17.12.2018: AfD-Politiker Münzenmaier zu Geldstrafe verurteilt

AfD-Politiker Münzenmaier zu Geldstrafe verurteilt

Das Landgericht Mainz hat den AfD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Münzenmaier wegen Beihilfe zur Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Wie den Politiker seine Nähe zu den FCK-Hooligans einholte.

Mainz – Weil er eine Attacke von Lauterer Hooligans auf Mainzer Fans im Jahr 2012 unterstützt hat, ist der AfD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Münzenmaier zu einer Geldstrafe verurteilt worden. In der Fan-Szene des FCK war der heute 29-Jährige seinerzeit kein Unbekannter.

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04.12.2018: Für Hitlergruß ins Gefängnis?

Für Hitlergruß ins Gefängnis?

Eine junge Frau steht erneut vor dem Landgericht Ravensburg, weil sie den Hitlergruß verwendet hat. Im Berufungsverfahren will die Staatsanwaltschaft die Angeklagte ins Gefängnis bringen.

Die Tat ereignete sich auf dem Biberacher Schützenfest im Jahr 2017. Die junge Frau war alkoholisiert und beleidigte bei einer Polizeikontrolle die Beamte, außerdem rief sie „Sieg Heil!“. Das Amtsgericht Ravensburg verurteilte die Frau zu einer Geldstrafe. Die Staatsanwaltschaft fand das nicht angemessen und legte gegen das Urteil Berufung ein. Daher wird der Fall am Landgericht Ravensburg neu verhandelt.

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21.11.2018: Wittlicher Amtsgericht verurteilt 21-jährigen Vergewaltiger, Schläger und Neonazi

Wittlicher Amtsgericht verurteilt 21-jährigen Vergewaltiger, Schläger und Neonazi

Wittlich/Bitburg. Das Amtsgericht Wittlich hat einen vorbestraften 21-Jährigen, der am ZOB in Bitburg sein Unwesen trieb, zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt.

Der gemeinsame Nenner seiner Taten sei seine Gewaltbereitschaft sowie Geringschätzung anderer Menschen, sagt Richter Josef Thul zu einem jungen Wittlicher, der nach einer mehr als vier Stunden langen Verhandlung mit dem Kopf in die Hände gestützt auf der Anklagebank sitzt. Dabei verdeckt er mit einer Hand sein linkes Auge. Vielleicht um den Blicken des jungen Mädchens, das er im Frühjahr in Bitburg vergewaltigt hat, auszuweichen? Sie sitzt tapfer neben ihren Eltern auf der Zuschauerbank des Wittlicher Amtsgerichts, als am Dienstagmittag das Urteil verkündet wird.

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12.10.2018: Urteil gegen „Reichsbürger“ rechtskräftig

Urteil gegen „Reichsbürger“ rechtskräftig

Ein sogenannter Reichsbürger ist zu Recht aus dem Dienst der rheinland-pfälzischen Polizei entlassen worden. Wie das Polizeipräsidium in Trier am Freitag mitteilte, ist das Urteil des örtlichen Verwaltungsgerichts gegen den 45-Jährigen seit Ende September rechtskräftig. Der Mann aus dem Nordsaarland habe keine Berufung gegen die Entscheidung eingelegt. Das Gericht hatte dem Beamten Mitte August den Dienst untersagt, weil er sich mit der „Reichsbürger“-Bewegung identifiziert, deren Anhänger die Bundesrepublik nicht als legitimen Staat anerkennen.

09.10.2018: Kandel: Auflagen bei Demos laut Verwaltungsgericht rechtens

Kandel: Auflagen bei Demos laut Verwaltungsgericht rechtens

Die vom Landkreis Germersheim gegenüber einem Veranstalter einer Demonstration am Samstag in Kandel angeordneten Auflagen sind rechtens. Dies geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichtes Neustadt vom 5. Oktober hervor, der am Dienstag veröffentlicht wurde. Widerspruch gegen die Auflagen hatte die Gruppe „Kein Platz für Rechte Hetze“ eingelegt, deren Versammlung um 12 Uhr am Bahnhofsvorplatz in Kandel beginnen und gegen 16 Uhr mit einer Abschlusskundgebung in der Rheinstraße enden sollte.

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