29.08.2018: „Reichsbürger“ darf nicht bei der Polizei arbeiten

„Reichsbürger“ darf nicht bei der Polizei arbeiten

Als „Reichsbürger“ kann man nicht Polizist sein: Das Verwaltungsgericht Trier hat einen Polizeibeamten aus dem Dienst entfernt, weil er sich mit der „Reichsbürger“-Bewegung identifiziert.

Der 45-Jährige habe in mehreren Pflichtverletzungen deutlich gemacht, dass er die verfassungsrechtliche Ordnung der Bundesrepublik nicht anerkenne und seinen Dienstherrn nicht akzeptiere, teilte das Gericht am Mittwoch mit. So habe er unter anderem behördliche Schriftstücke mit Fantasieaufklebern zurück an seinen Dienstherrn geschickt und seinen Vorgesetzten als „Polizeivorstand und Bandenführer“ bezeichnet (Az.: 3 K 2486/18.TR).

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14.08.2018: Beklagter Polizist erscheint nicht zum Prozess

Beklagter Polizist erscheint nicht zum Prozess

Im Prozess um einen Polizisten unter Reichsbürgerverdacht ist der Beklagte nicht vor dem Trierer Verwaltungsgericht erschienen. Das Land als Arbeitgeber wirft dem Polizeikommissar vor, der Reichsbürgerbewegung anzugehören.

In mehreren Faxen habe er diese Haltung deutlich gemacht, indem er unter anderem schrieb, seine Vorgesetzten nicht anzuerkennen. Außerdem habe er darin geäußert, Dienstanweisungen nicht mehr zu befolgen. Nach SWR-Informationen arbeitete der 46-jährige Polizeikommissar bis zu seiner Suspendierung bei der Polizeiinspektion Birkenfeld. Reichsbürger lehnen unter anderem die Verfassung der Bundesrepublik ab. Sie weigern sich zum Beispiel Steuern und Bußgelder zu bezahlen, akzeptieren keine Gerichtsentscheidungen und geben teilweise ihre Personalausweise zurück.

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05.07.2018: Keine Waffenscheine für die Biker des „Gremium“ Motorrad-Clubs

Keine Waffenscheine für die Biker des „Gremium“ Motorrad-Clubs

Mitglieder des Motorrad-Clubs „Gremium MC“ im Jahr 2011 vor einer Sicherheitsschleuse in einem Gerichtsgebäude. Foto: picture alliance / dpa / Ingo Wagner

Koblenz. Die Polizei ordnet den Motorrad-Club „Gremium MC“ der Organisierten Kriminalität zu. Die Justiz sieht das ebenso und will deshalb alle Mitglieder des Clubs von Schusswaffen fernhalten.

Mitglieder der Rockergruppierung „Gremium MC“ sind grundsätzlich waffenrechtlich unzuverlässig. Sie haben deshalb keinen Anspruch auf Erteilung eines Waffenscheines. Sofern ihnen bereits Waffenbesitzerlaubnisse erteilt worden sind, müssen diese aufgehoben werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in drei Berufungsverfahren entschieden. Die Urteile betreffen verschiedene Ortsgruppen (Chapter) des 1972 in Deutschland gegründeten Motorrad-Clubs.

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30.05.2018: Trubel beim Prozessauftakt

Trubel beim Prozessauftakt

Der nationale Widerstand demonstrierte vor dem Gerichtsgebäude. Foto: Norbert Rech

Zweibrücken. Mutmaßlicher Terrorist steht vor Gericht: Rechtsextreme demonstrieren, Verteidiger sauer über strenge Kontrollen.

Mit strengen Sicherheitsmaßnahmen hat gestern vor dem Zweibrücker Landgericht der Staatsschutzprozess gegen einen mutmaßlichen pfälzischen Dschihadisten begonnen.

Nicht nur der Einlass in das Gebäude wurde kontrolliert – auch im Saal selbst sorgten drei Justizbeamte für Schutz. Die Maßnahmen gingen dem Verteidiger sogar etwas zu weit. Er monierte, dass er keine Bedienstete im Rücken haben möchte. Dieser Bitte wurde daraufhin auch entsprochen. Vor dem Gebäude selbst demonstrierten Rechtsradikale des „Nationalen Widerstandes“ aus Zweibrücken.

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29.05.2018: Zweibrücken: Nazi-Mahnwache zum Auftakt des Salafistenprozesses

Zweibrücken: Nazi-Mahnwache zum Auftakt des Salafistenprozesses

Die Polizei kontrollierte den „Nationalen Widerstand“, der vor dem Landgericht in Zweibrücken demonstrierte. Foto: Moschel

Ein halbes Dutzend Mitglieder des rechtsextremen „Nationalen Widerstand Zweibrücken“ demonstrierte am Dienstag vor dem Zweibrücker Landgericht. Dort begann der Prozess gegen einen jungen Mann aus Speyer. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft vor, dass er seit seinem Übertritt zum Islam salafistische Ansichten vertritt.

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28.05.2018: Angeklagte gestehen Brandanschlag in Herxheim

Angeklagte gestehen Brandanschlag in Herxheim

Die beiden Angeklagten mit ihren Verteidigern.

Im Prozess um ein angezündetes Gebäude in Herxheim, das zu einem Asylbewerberheim umgebaut werden sollte, haben die beiden Angeklagten die Tat gestanden.

„Wir wollten das Gebäude nicht abfackeln, sondern ein Zeichen setzen, dass die Leute merken: Die wollen das nicht“, sagte einer der Männer am Montag zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Landau. Das sei eine Schnapsidee gewesen. Einen rechtsextremen Hintergrund der Tat bestritt der 25-Jährige aber.

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28.05.2018: Babic vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen

Babic vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen

Im Berufungsprozess wegen Volksverhetzung ist der NPD-Politiker Safet Babic freigesprochen worden. Das Landgericht sah die Voraussetzung für eine Verurteilung nicht gegeben.

Es gebe keine für eine Verurteilung ausreichende Sicherheit, dass Babic bei einer Kundgebung vor einer Flüchtlingsunterkunft volksverhetzende Äußerungen gemacht habe, teilte das Trierer Landgericht am Montag mit.

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28.05.2018: NPD Politiker freigesprochen

NPD Politiker freigesprochen

In einem Berufungsprozess hat das Trierer Landgericht den NPD-Politiker Safet Babic vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Es ging um einen Vorfall vor der Trierer Aufnahmeeinrichtung für Asylsuchende im Februar 2014.

Die Staatsanwaltschaft hatte Babic vorgeworfen, bei einer NPD-Kundgebung die Bewohner der Aufnahmeeinrichtung beschimpft und durch bestimmte Äußerungen beleidigt zu haben. Babic gab zu, die ihm zur Last gelegten Äußerungen auch gemacht zu haben. Allerdings habe er nicht die Asylsuchenden gemeint, sondern die Gegendemonstranten. Dieser Aussage folgte das Gericht. Letztlich könne nicht mit Sicherheit festgestellt werden, dass der Angeklagte volksverhetzende Äußerungen gemacht habe, hieß es in der Urteilsbegründung. In erster Instanz hatte das Amtsgericht den Angeklagten noch zu einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten verurteilt.

11.05.2018: Prozess um Selbstschussanlage im Kleingarten geht weiter

Prozess um Selbstschussanlage im Kleingarten geht weiter

Saarbrücken. Der Prozess gegen einen Rentner aus dem Saarland, der in seinem gepachteten Kleingarten eine Selbstschussanlage aufgestellt hatte und dafür zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt worden war, geht in die nächste Runde.

Michael Rehberger, der Verteidiger des 65-Jährigen, sagte, dass er gegen das Urteil des Amtsgerichts ein unbestimmtes Rechtsmittel eingelegt habe. „Ob es eine Berufung oder eine Revision wird, entscheide ich, wenn das schriftliche Urteil da ist“, so Rehberger. Je nachdem wird das Verfahren dann am Landgericht (bei einer Berufung) oder am Oberlandesgericht fortgesetzt. Die Staatsanwaltschaft legte laut einer Gerichtssprecherin keine Rechtsmittel ein.

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07.05.2018: Trierer NPD-Funktionär setzt auf Risiko

Trierer NPD-Funktionär setzt auf Risiko

„BRD Maulkorb“ steht auf dem roten Band, das sich NPD-Funktionär Safet Babic über den Mund gezogen hat. Später redet er allerdings wie ein Wasserfall. Neben ihm sitzt seine Verteidigerin Nicole Schneiders. Foto: Rolf Seydewitz

Trier. Der Berufungsprozess gegen den Rechtsextremen Safet Babic hätte schon gestern zu Ende sein können. Dass er weitergeht, ist für den Angeklagten nicht ganz ungefährlich.

Safet Babic weiß sich zu inszenieren. Als der Trierer NPD-Funktionär am Montagmorgen den Saal 54 im Landgericht betritt, trägt der 37-jährige Angeklagte ein rotes Band über dem Mund. BRD-Maulkorb lautet die Aufschrift, die kaum zu entziffern ist. Ein paar Stunden später ist Babic eine geschlagene Stunde am Reden, ehe ihn der Vorsitzende Richter Peter Egnolff das erste Mal höflich unterbricht. „Entschuldigung“, sagt Egnolff, „ich habe da draußen noch zwei Zeugen sitzen.“ Babic wiegelt ab: „Ich bin gerade so im Redefluss.“ Sagt’s und fährt in seiner Urteilsschelte fort.

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