07.05.2018: NPD-Politiker Babic stellt Antrag auf Befangenheit

NPD-Politiker Babic stellt Antrag auf Befangenheit

Safet Babic erschien mit einem roten Tuch vor dem Mund im Gerichtssaal. Der NPD-Politiker inszeniert sich anlässlich des Prozesses mit einem selbstverpassten „Maulkorb“.

Der NPD-Politiker Safet Babic muss sich in einem Berufungsprozess wegen Volksverhetzung vor dem Trierer Landgericht verantworten. Gleich zu Prozessbeginn hat Babics Anwältin einen Antrag auf Befangenheit gestellt.

Die Formalien waren zu Beginn des Prozesses noch nicht einmal abgehandelt, da kam schon der erste Antrag von der Verteidigung. Eine übliche Strategie von Babic und seiner Verteidigerin. Sie lehnen den Richter und den Schöffen ab, weil sie ihrer Meinung nach parteiisch sind.Dem Richter unterstellen sie SPD-Nähe. Die SPD, so die Argumentation, habe schon häufiger zu Gegendemonstrationen von Kundgebungen des Angeklagten aufgerufen.

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02.05.2018: Neustart für Neonazi-Mammut-Prozess im Herbst

Neustart für Neonazi-Mammut-Prozess im Herbst

Das Verfahren gegen das „Aktionsbüro Mittelrhein“ wird im Herbst wiederaufgenommen. Der Mammut-Prozess in Koblenz war 2017 nach 337 Verhandlungstagen ohne Urteil beendet worden, weil der Richter in Pension ging.

Der Prozess beginnt laut einer Gerichtssprecherin am 15. Oktober. Das Landgericht Koblenz hatte das Verfahren im Mai 2017 nach 337 Verhandlungstagen eingestellt, weil der Vorsitzende Richter Hans-Georg Göttgen Ende Juni 2017 pensioniert wurde und es keinen Ergänzungsrichter mehr gab. Die Zeit, die der Prozess gedauert hatte und bei einer Neuaufnahme noch dauern würde, sei zu lang. Das sei für die Angeklagten nicht zumutbar, hatte das Landgericht damals argumentiert.

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02.05.2018: Selbstschussanlage im Garten: Rentner muss zahlen

Selbstschussanlage im Garten: Rentner muss zahlen

Insgesamt 1800 Euro Geldstrafe muss ein Rentner aus dem Saarland für das Aufstellen einer Selbstschussanlage in seinem gepachteten Kleingarten zahlen. Die Richterin sprach am Mittwoch von einem „unglaublich gefährlichen Konstrukt“. Im vergangenen Jahr war ein Spaziergänger durch die Selbstschussanlage verletzt worden.

Das Amtsgericht Saarbrücken verurteilte den 65 Jahre alten Angeklagten am Mittwoch wegen fahrlässiger Körperverletzung und strafbaren Umgangs mit Explosivstoffen zu 90 Tagessätzen von 20 Euro. Der Mann hatte die selbstgebaute Sprengfalle in dem Kleingarten in einem Waldgebiet bei Saarbrücken-Rußhütte installiert, um nach eigener Aussage Wildschweine zu vertreiben.

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02.05.2018: Selbstschussanlage in Saarbrücker Garten: Das Urteil ist da

Selbstschussanlage in Saarbrücker Garten: Das Urteil ist da

Im Prozess um die Selbstschussanlage in einem Saarbrücker Kleingarten ist am Mittwochnachmittag (2. April 2018) das Urteil verkündet worden.

Ein 64-jähriger Waffennarr aus Saarbrücken ist nun wegen fahrlässiger Körperverletzung („mit strafbarem Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen“) zu einer Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt worden.

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01.05.2018: AfD-Mitglied wurde als „blaunes Gesocks“ tituliert: Ist das erlaubt?

AfD-Mitglied wurde als „blaunes Gesocks“ tituliert: Ist das erlaubt?

Koblenz. Zoff im Westerwald: Weil ein Unternehmer bei der AfD aktiv ist, wurde er auf Facebook angegangen. Der Mann wehrte sich dagegen und bekam vor Gericht Recht.

Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass die Bezeichnung eines AfD-Mitgliedes als „blaunes Gesocks“ eine Beleidigung ist. Eine solche Äußerung sei keine zulässige Meinungsäußerung und deshalb zu unterlassen (Az.: 13 S 29/17).

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27.04.2018: „Ed, der Holländer“ muss ins Gefängnis

„Ed, der Holländer“ muss ins Gefängnis

Probleme mit Waffen und dem Fiskus: Pegida-Redner Edwin Wagensveld wurde am Landgericht Würzburg verurteilt: Foto: pictures alliance / dpa

Es ist schon wieder passiert. Die bayerische Justiz hat den Dresdner Pegida-Organisator Edwin Wagensveld zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Es ist bereits das dritte Strafverfahren gegen tonangebende Mitglieder von Pegida Dresden in diesem Jahr.Erst im März wurde Pegida-Gründer Lutz Bachmann (45) wegen Volksverhetzung und Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz zu 1 200 Euro Geldstrafe verurteilt. Anfang April hat dann die inzwischen abtrünnige Pegida-Frontfrau Tatjana Festerling (54) eine Gefängnisstrafe dank der Unterstützung ihrer Anhänger abwenden können. Die ehemalige Oberbürgermeister-Kandidatin war ebenfalls wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von mehr als 3 000 Euro verurteilt worden. Weil sie nicht zahlte, erhielt sie eine Einladung, ersatzweise 120 Tage ins Gefängnis zu gehen.

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12.04.2018: Volksverhetzung: Urteil gegen AfD-Frau bestätigt

Volksverhetzung: Urteil gegen AfD-Frau bestätigt

Saarbrücken. Jeanette Ihme, Mitglied im AfD-Landesvorstand, muss eine Geldstrafe von 2250 Euro wegen Volksverhetzung zahlen. Das Landgericht hat gestern die Berufungen der Staatsanwaltschaft sowie von Ihmes Anwalt verworfen und somit das Urteil des Amtsgerichts Ottweiler vom November 2017 bestätigt (Az 3 Cs 29 Js 247/17). Ihme war wegen eines fremdenfeindlichen Kommentars auf Facebook zu 90 Tagessätzen à 25 Euro verurteilt worden. Die Eppelbornerin hatte im August 2017 auf ihrer Facebook-Seite einen „Focus“-Bericht über den Einsatz von Schiffen zur Rettung von Flüchtlingen mit den Worten kommentiert: „Am besten alle samt Inhalt versenken. Ja, ich meine das ernst. Ich habe keinen Bock auf diese kriminellen Schlepperbanden und genauso wenig auf ihre Kundschaft, die sich hier aufführt wie die Primaten.“

12.04.2018: Selbstschussanlage im Kleingarten: Richterin ordnet Ortstermin an

Selbstschussanlage im Kleingarten: Richterin ordnet Ortstermin an

Saarbrücken. Wie gefährlich darf ein Kleingarten in Saarbrücken sein? Muss man mit einer Selbstschussanlage rechnen? Und was ist mit alten Wurfgranaten, Handgranaten, Stabbrandbomben oder Kanonenzündern, wenn diese von einem 64 Jahre alten Gartenfreund daheim, aber auch in seiner Laube gelagert werden? Ein Verfahren, das vor dem Amtsgericht Saarbrücken diese Fragen klären soll, ist gestern von der Vorsitzenden Richterin Wiebke Zimdars erst einmal vertagt worden. Sie ordnete für den 23. April einen Ortstermin auf dem Gartengrundstück an: „So etwas habe ich schon seit zehn Jahren nicht mehr gemacht, das ist wirklich sehr ungewöhnlich.“ Aber die wesentliche Frage, wie zugänglich der Garten gewesen sei – ob also für die Öffentlichkeit eine Gefahr bestanden habe –, lasse sich anhand der Akten nicht klären.

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12.04.2018: Urteil gegen AfD-Politikerin Ihme bestätigt

Urteil gegen AfD-Politikerin Ihme bestätigt

Im Berufungsverfahren um Volksverhetzung gegen die AfD Saarsaarländische AfD-Politikerin Jeanette Ihme hat das Landgericht das Urteil bestätigt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung waren nach dem Urteil des Amtsgerichts Ottweiler vom November in Berufung gegangen. Ihme hatte im August vergangenen Jahres auf Facebook einen Beitrag des Magazins Focus über Flüchtlinge kommentiert.

In dem Kommentar hatte Ihme wörtlich geschrieben: „Am besten alle samt Inhalt versenken.“ Und, so Ihme weiter: „Ich habe keinen Bock auf diese kriminellen Schlepperbanden und genauso wenig auf ihre Kundschaft, die sich hier aufführt wie die Primaten.“

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12.04.2018: Prozess um Selbstschussanlage in Schrebergarten vertagt

Prozess um Selbstschussanlage in Schrebergarten vertagt

Saarbrücken. Eine Selbstschussanlage in einem Schrebergarten wird das Amtsgericht Saarbrücken noch etwas länger beschäftigen.

Die Vorsitzende Richterin des Schöffengerichts, Wiebke Zimdars, setzte am Donnerstag für den 23. April einen Ortstermin auf dem Gartengrundstück in Saarbrücken an. Im Prozess gegen den 64 Jahre alten Pächter des Gartengrundstücks komme es wesentlich darauf an, wie zugänglich und gefährlich das Gelände für die Öffentlichkeit gewesen sei. Das könne anhand der Akten nicht entschieden werden.

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