12.04.2018: Prozess: Mann stellte Selbstschussanlage im Garten auf

Prozess: Mann stellte Selbstschussanlage im Garten auf

Saarbrücken. Er soll auf seinem Gartengrundstück eine Selbstschussanlage errichtet haben, nun muss sich ein 64-Jähriger am (heutigen) Donnerstag (9 Uhr) vor dem Amtsgericht Saarbrücken verantworten. Ein Mann wurde getroffen: Er hatte laut Anklage das Gelände im Mai 2017 betreten und wurde durch einen Schuss in die Kniekehle verletzt.

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12.04.2018: Waffennarr aus Saarbrücken wegen Selbstschussanlage heute vor Gericht

Waffennarr aus Saarbrücken wegen Selbstschussanlage heute vor Gericht

Weil er in seinem Garten in Saarbrücken-Rußhütte eine Selbstschussanlage gebaut haben soll, muss sich heute ein 64-Jähriger vor dem Amtsgericht Saarbrücken verantworten. Durch die Anlage war ein Mann verletzt worden. Auf dem Grundstück fanden Polizisten außerdem noch Munition.

Er soll auf seinem Gartengrundstück in Saarbrücken-Rußhütte eine Selbstschussanlage errichtet haben, nun muss sich ein 64-Jähriger seit heute (12. April) vor dem Amtsgericht Saarbrücken verantworten.

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05.04.2018: Stadt Sulzbach verliert erneut gegen Bürgerbündnis „Sulzbach wehrt sich“

Stadt Sulzbach verliert erneut gegen Bürgerbündnis „Sulzbach wehrt sich“

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit nicht mehr anfechtbarem Beschluss entschieden, dass das Neonazi-Konzert im Sulzbacher Salzbrunnenhaus stattfinden darf. Bei uns könnt ihr die Entscheidungsgründe des Gerichts nachlesen.

Nun ist es entschieden: Die rechtsextreme Band „Kategorie C“ darf am morgigen Freitag im Sulzbacher Salzbrunnenhaus auftreten.

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07.12.2017: Richter müssen wieder bei Null starten

Richter müssen wieder bei Null starten

Einer der umfangreichsten Neonazi-Prozesse in Deutschland muss wieder aufgenommen werden. Das Oberlandesgericht Koblenz hat die spektakuläre Einstellung des Verfahrens aufgehoben.

Das Landgericht Koblenz hatte das Mammut-Verfahren gegen die mutmaßlichen Neonazis des sogenannten „Aktionsbüros Mittelrhein“ im Mai nach 337 Verhandlungstagen eingestellt, weil der Vorsitzende Richter Hans-Georg Göttgen Ende Juni pensioniert wurde und es keinen Ergänzungsrichter mehr gab. Die Zeit, die der Prozess dauere und bei einer Neuaufnahme noch dauern werde, sei zu lang. Das sei für die Angeklagten nicht zumutbar, argumentierte das Landgericht.

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04.12.2017: Babic-Verfahren aufgehoben

Babic-Verfahren aufgehoben

Trier. Der Volksverhetzungsprozess gegen den NPD-Landesvize Safet Babic ist aufgehoben worden. Grund sei die Verhinderung von Babics Verteidigerin, sagte eine Gerichtssprecherin unserer Zeitung. Wann der Prozess gegen den 36-Jährigen neu aufgerollt wird, ist unklar.

Safet Babic soll vor dreieinhalb Jahren bei einer Kundgebung vor der Zentralen Aufnahmeeinrichtung für Asylsuchende Ausländer beschimpft und verleumdet haben.

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29.11.2017: Gericht spricht AfD-Politikerin schuldig

Gericht spricht AfD-Politikerin schuldig

Das Amtsgericht Ottweiler hat die saarländische AfD-Politikerin Ihme wegen Volksverhetzung verurteilt. Sie soll nun eine Geldstrafe zahlen. Ihme hatte auf Facebook-Post dazu aufgerufen, Flüchtlingsboote zu versenken.

Die 41-Jährige aus Eppelborn soll eine Geldstrafe von 2250 Euro zahlen. Die Amtsrichterin sah den Straftatbestand der Volksverhetzung als erwiesen: Ihme habe sowohl eine Bevölkerungsgruppe – nämlich Flüchtlinge – verächtlich gemacht als auch zum Hass gegen sie aufgestachelt. Vom Recht auf freie Meinungsäußerung sei der Facebook-Eintrag bei weitem nicht gedeckt gewesen.

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29.11.2017: Saar-AfD-Politikerin Ihme wegen Volksverhetzung zu Geldstrafe verurteilt

Saar-AfD-Politikerin Ihme wegen Volksverhetzung zu Geldstrafe verurteilt

Ottweiler. Das Amtsgericht Ottweiler verurteilt die saarländische AfD-Politikerin Jeanette Simone Ihme wegen Volksverhetzung.

Die saarländische AfD-Politikerin Jeanette Simone Ihme muss wegen eines fremdenfeindlichen Facebook-Eintrags eine Geldstrafe von 2250 Euro (90 Tagessätze à 25 Euro) zahlen. Das Amtsgericht Ottweiler verurteilte die 40-Jährige, die Beisitzerin im AfD-Landesvorstand ist, wegen Volksverhetzung. Ihme hatte Anfang August auf ihrer Facebook-Seite einen „Focus“-Bericht über den Einsatz von Schiffen zur Rettung von Flüchtlingen mit den Worten kommentiert: „Am besten alle samt Inhalt versenken. Ja, ich meine das ernst. Ich habe keinen Bock auf diese kriminellen Schlepperbanden und genauso wenig auf ihre Kundschaft, die sich hier aufführt, wie die Primaten.“ Ihme habe durch ihre Äußerung gegen Teile der Bevölkerung zum Hass aufgestachelt und zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen aufgefordert, argumentierte die Richterin. Diese Äußerungen seien nicht durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Sie blieb damit leicht unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von 110 Tagessätzen à 25 Euro.

Die Angeklagte zeigte sich geständig: „Es tut mir Leid“, sagte Ihme in ihrem Schlusswort. Ihr Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert und kündigte an, binnen einer Woche Berufung gegen das Urteil einzulegen.

29.11.2017: Hetze auf Facebook: AfD-Politikerin zu Geldstrafe verurteilt

Hetze auf Facebook: AfD-Politikerin zu Geldstrafe verurteilt

Wegen Volksverhetzung ist die saarländische AfD-Politikerin Jeanette Ihme am Mittwoch zu einer Geldstrafe von 2250 Euro verurteilt worden.

Ottweiler/Saarbrücken – Das Amtsgericht Ottweiler sah es als erwiesen an, dass die 40-Jährige gegen Teile der Bevölkerung zum Hass aufgestachelt und zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen aufgefordert hatte. Außerdem habe Ihme, die dem Landesvorstand der AfD angehört, mit einem Facebook-Post den Tatbestand des Angriffes auf die Menschenwürde erfüllt.Ihme hatte vor Gericht eingeräumt, dass sie im August auf ihrer Facebook-Seite nach einem Zeitschriftenbericht über NGO-Schiffe zur Rettung von Flüchtlingen geschrieben hatte, diese sollten versenkt werden, da sie „kriminelle Schlepperbanden“ seien und „Kundschaft“ ins Land brächten, die sich benähmen wie „Primaten“. Das letzte Wort nutzte sie vor Gericht, um zu „bekräftigen, dass es mir leid tut“. Bei dem Kommentar habe es sich um eine „Affekthandlung“ gehandelt. Mit dem Urteil blieb das Gericht unter dem Antrag der Staatsanwältin (110 Tagessätze à 25 Euro).

Der Verteidiger kündigte an, gegen das Urteil in Berufung gehen zu wollen.

07.11.2017: Prozess gegen AfD-Politikerin wegen Volksverhetzung

Prozess gegen AfD-Politikerin wegen Volksverhetzung

Ottweiler. Die Eppelborner AfD-Politikerin Jeanette Ihme muss sich am 29. November um 9.30 Uhr vor einer Strafrichterin des Amtsgerichts Ottweiler wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung verantworten. Ihme hatte im August auf ihrer Facebook-Seite einen „Focus“-Bericht über den Einsatz von Schiffen zur Rettung von Flüchtlingen mit den Worten kommentiert: „Am besten alle samt Inhalt versenken. Ja, ich meine das ernst. Ich habe keinen Bock auf diese kriminellen Schlepperbanden und genauso wenig auf ihre Kundschaft, die sich hier aufführt wie die Primaten.“ Wegen dieser menschenverachtenden Aussage sollte Ihme eine Geldstrafe von 2700 Euro zahlen. Doch Ihme, die im AfD-Landesvorstand sitzt, legte offenbar dagegen Widerspruch ein, so dass es nun zum Prozess vor dem Amtsgericht kommt.

22.08.2017: Hausverbot für Trierer NPD-Funktionär – Noch keine Entscheidung im Babic-Verfahren (Update)

Hausverbot für Trierer NPD-Funktionär – Noch keine Entscheidung im Babic-Verfahren (Update)

(Trier) Im Verfahren um ein gegen den NPD-Landesvize Safet Babic verhängtes Hausverbot gibt es noch keine Entscheidung. Das Trierer Verwaltungsgericht will nach Angaben seines Präsidenten Georg Schmidt innerhalb von zwei Wochen entscheiden, ob das von der Stadt Trier gegen den 36-Jährigen verhängte Hausverbot rechtmäßig war.

(sey) Der NPD-Funktionär hatte in der Einwohnerfragestunde als Zuhörer eine Sitzung des Stadtrats gestört, so dass diese unterbrochen werden musste. Daraufhin war gegen Babic ein Hausverbot verhängt worden. Ein Eilantrag des 36-Jährigen gegen das Hausverbot war im April vom Verwaltungsgericht abgelehnt worden.

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