15.08.2017: Keine parteiinternen Konsequenzen

Keine parteiinternen Konsequenzen

Die möglicherweise volksverhetzenden Äußerungen der beiden Saar-AfD Politikerinnen Ihme und Hadjimohamadvali haben parteiintern bis auf weiteres keine Konsequenzen. Das teilte AfD-Landeschef Dörr dem SR mit.

Dörr sagte dem SR, Ihme habe sich auf der Vorstandssitzung am Montagabend für ihre Äußerungen entschuldigt und eingeräumt, dass sie damit der Partei geschadet habe. Der Vorstand habe ihr einstimmig eine Rüge erteilt. Ihme könne aber weiterhin Mitglied im Landesvorstand bleiben. Mit dem Fall der Bundestagskandidatin Hadjimohamadvali hat sich der Vorstand nach Dörrs Angaben nicht befasst.

„15.08.2017: Keine parteiinternen Konsequenzen“ weiterlesen

30.05.2017: Richter werfen Verteidigung „Sabotage“ vor

Richter werfen Verteidigung „Sabotage“ vor

Einer der umfangreichsten Neonazi-Prozesse in Deutschland ist nach fast fünf Jahren Verhandlung jetzt offiziell wegen zu langer Dauer eingestellt worden. Die Kammer übte massive Kritik an den Verteidigern.

Der Prozess war bereits Anfang Mai nach mehr als vier Jahren Verhandlung ausgesetzt worden, weil der Vorsitzende Richter in Pension geht. Per Gesetz darf der Prozess aber nicht einfach an andere Richter übergeben werden.

„30.05.2017: Richter werfen Verteidigung „Sabotage“ vor“ weiterlesen

27.07.2008: Freispruch zweiter Klasse für NPD-Vize Sascha Wagner

Freispruch zweiter Klasse für NPD-Vize Sascha Wagner

(Trier) Das Trierer Landgericht hat gestern Abend das Berufungsverfahren gegen den rheinland-pfälzischen NPD-Vize Sascha Wagner eingestellt – gegen Zahlung einer Geldauflage. Ein Erfolg für den Rechtsextremisten.

Vor Gericht geht es manchmal zu wie auf einem orientalischen Basar. Da wird munter gehandelt und gefeilscht, bis sich die streitenden Parteien und das Gericht schließlich auf ein für alle Seiten halbwegs akzeptables Urteil einigen. Das kann dauern – wie gestern im Berufungsprozess gegen den rheinland-pfälzischen NPD-Landesvize Sascha Wagner. Dem warf die Trierer Staatsanwaltschaft vor, den Diebstahl eines Partei-Computers nur vorgetäuscht zu haben. Weil der Rechtsextremist einen Strafbefehl nicht akzeptiert hatte, kam es zu einem ersten Prozess vor dem Amtsgericht Bernkastel-Kues. Gegen das Urteil (vier Monate Haft ohne Bewährung) ging der 35-Jährige in Berufung.

„27.07.2008: Freispruch zweiter Klasse für NPD-Vize Sascha Wagner“ weiterlesen

16.07.2008: NPD-Landesvize Sascha Wagner weist Vorwürfe zurück

NPD-Landesvize Sascha Wagner weist Vorwürfe zurück

(Trier (dpa/sey)) Im Berufungsprozess um einen vorgetäuschten Diebstahl eines Partei-Computers hat der stellvertretende rheinland-pfälzische NPD-Vorsitzende Sascha Wagner am Mittwoch die Vorwürfe zurückgewiesen.

„Ich bestreite die Geschichte. Ich habe mir nichts vorzuwerfen“, sagte der 35-Jährige vor dem Landgericht Trier. Er habe lediglich Mitte April 2007 nach einem vermeintlichen Einbruch in ein damaliges NPD-Schulungszentrum in Gonzerath (Kreis Bernkastel- Wittlich) festgestellt, dass der Rechner im Büro fehlte – und dies auch anwesenden Polizeibeamten mitgeteilt. Anzeige habe er aber nicht erstattet.

„16.07.2008: NPD-Landesvize Sascha Wagner weist Vorwürfe zurück“ weiterlesen

11.06.2008: NPD-Vize Sascha Wagner muss sich vor Gericht verantworten

NPD-Vize Sascha Wagner muss sich vor Gericht verantworten

Der rheinland-pfälzische NPD-Vize Sascha Wagner (35) muss sich ab 16. Juli vor dem Trierer Landgericht verantworten. Hintergrund der Berufungsverhandlung ist der angebliche Diebstahl eines Partei-Computers.

Trier. In Gerichtssälen kennt sich Sascha Wagner aus. Der 35-jährige Rechtsextreme ist mehrfach vorbestraft – unter anderem wegen Körperverletzung und Volksverhetzung. Möglicherweise kommt demnächst eine weitere Vorstrafe dazu. Vor dem Trierer Landgericht muss sich Wagner Mitte Juli wegen Vortäuschens einer Straftat verantworten. Hintergrund ist ein angeblicher Einbruch in das im Frühjahr vorigen Jahres noch von der NPD genutzte Schulungszentrum in der Hunsrück-Gemeinde Gonzerath. Dabei soll Wagner angegeben haben, dass auch ein Computer gestohlen worden sei. Weil die Ermittlungen allerdings ergaben, dass der Computer offenbar schon vorher weg war, wurde gegen Wagner wegen Vortäuschens einer Straftat ermittelt. Heraus kam schließlich ein Strafbefehl über 1800 Euro, gegen den der NPD-Vize Einspruch einlegte. Im daraufhin anberaumten Prozess vor dem Bernkastel-Kueser Amtsgericht wurde der Rechtsextreme zu einer viermonatigen Gefängnisstrafe verurteilt – ohne Bewährung. Weil Wagner dagegen Berufung einlegte, gibt es vor dem Trierer Landgericht jetzt eine Neuauflage des Prozesses. Angesetzt sind zwei Tage.