30.07.2018: Urteil: Wer für die NPD kandidiert, muss seinen Waffenschein abgeben

Urteil: Wer für die NPD kandidiert, muss seinen Waffenschein abgeben

Gießen. Keine Waffen für die Feinde der Rechtsordnung. Getreu dieser Devise haben schon Mitglieder der Rocker-Gruppen „Bandidos“ und „Gremium“ auf ihre Waffenscheine verzichten müssen. Jetzt trifft es einen Kandidaten der NPD bei einer Kommunalwahl.

Die Kandidatur für die NPD bei einer Wahl gilt als Unterstützung der verfassungsfeindlichen Ziele dieser Partei. Sie begründet damit die Unzuverlässigkeit des Kandidaten gemäß Waffenrecht. Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen hat mit dieser Begründung in einem Eilverfahren eine entsprechende Entscheidung des Landrates des Wetteraukreises bestätigt. Der Landrat hatte einem NPD-Kandidaten im Kommunalwahlkampf mit sofortiger Wirkung die waffenrechtlichen Erlaubnisse (Waffenbesitzkarten, kleiner Waffenschein, Waffenhandelserlaubnis und sprengstoffrechtliche Erlaubnis) wegen Unzuverlässigkeit entzogen.

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05.07.2018: Keine Waffenscheine für die Biker des „Gremium“ Motorrad-Clubs

Keine Waffenscheine für die Biker des „Gremium“ Motorrad-Clubs

Mitglieder des Motorrad-Clubs „Gremium MC“ im Jahr 2011 vor einer Sicherheitsschleuse in einem Gerichtsgebäude. Foto: picture alliance / dpa / Ingo Wagner

Koblenz. Die Polizei ordnet den Motorrad-Club „Gremium MC“ der Organisierten Kriminalität zu. Die Justiz sieht das ebenso und will deshalb alle Mitglieder des Clubs von Schusswaffen fernhalten.

Mitglieder der Rockergruppierung „Gremium MC“ sind grundsätzlich waffenrechtlich unzuverlässig. Sie haben deshalb keinen Anspruch auf Erteilung eines Waffenscheines. Sofern ihnen bereits Waffenbesitzerlaubnisse erteilt worden sind, müssen diese aufgehoben werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in drei Berufungsverfahren entschieden. Die Urteile betreffen verschiedene Ortsgruppen (Chapter) des 1972 in Deutschland gegründeten Motorrad-Clubs.

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